Jetzt noch Kindergeld für volljährige Kinder retten

Junge Erwachsene - Schmidtke
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2011 gilt noch: Kindergeld für volljährige Kinder (bis 25) gibt es nur, wenn deren Einkommen unter 8.004 Euro im Jahr bleibt. Prüfen Sie alle Aufwendungen

Wenn Eltern für ihre volljährigen Kinder (bis zum Alter von 25 Jahren), die sich in der Ausbildung befinden, Kindergeld erhalten wollen, sollten sie Folgendes beachten: es gilt für 2011 (letztmalig) noch eine strikte Grenze für das eigene Einkommen der Kinder. Daran erinnert jetzt der Deutsche Familienverband (DFV).

Nur noch dieses Jahr: Kindergeld gibt es in 2011 nur, wenn Einkommen der Kinder unter 8.004 Euro bleibt

Übersteigen nämlich die Einkünfte und Bezüge im Jahr 2011 insgesamt den Betrag von 8.004 Euro, und sei es nur um 1 Euro, dann muss das Kindergeld zurück gezahlt werden oder der Kinderfreibetrag wird nicht gewährt. Zu den Einkünften der Kinder zählen zum Beispiel die Ausbildungsvergütung, Einkünfte aus einem Semesterferien-Job oder aber auch Zinsen und Erträge aus Kapitalvermögen (Sparbücher, Aktien, etc.)

„Wir raten allen Familien mit volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium, die Einkünfte und Bezüge ihrer Kinder vor Jahresende genau zu prüfen und alle Aufwendungen zu belegen, mit denen eventuelles eigenes Einkommen der Kinder gemindert wird. Deshalb kann das Sammeln von Belegen bares Geld wert sein!“ so DFV-Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing. Im Zweifelsfall sollte ein Experte (Steuerberater) hinzu gezogen werden.

So reduzieren Sie das (Brutto-)Einkommen Ihrer volljährigen Kinder

Denn auch wenn das Bruttoeinkommen der Kinder den Grenzbetrag von 8.004 Euro überschreitet, ist noch nicht alles verloren. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, also Kranken-, Pflege-,Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, sowie die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer in Höhe von 920 Euro können vom Bruttoentgelt des Kindes abgezogen werden . Abzugsfähig sind darüber hinaus auch noch Fahrtkosten zum Ausbildungsplatz (Entfernungspauschale), Lernmittel (Fachbücher, Software) oder auch ein überwiegend beruflich genutzter Computer. Weiter können Sie Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie beruflich veranlasste Kontoführungsgebühren zur Minderung des Einkommens angeben. Prüfen Sie genau, welche Aufwendungen ihr Kind in diesem Jahr bisher hatte. Es kann sich lohnen, ohnehin notwendige Anschaffungen wie Büromaterial (Ordner, Mappen, Stifte, Papier, Druckertoner und -tinte, etc. oder Fachliteratur noch in diesem Jahr zu tätigen, um die Grenze von 8.004 Euro zu unterschreiten..

Auch Studiengebühren reduzieren das Einkommen der studierenden Kinder

Wichtig. Wenn Ihr Kind studiert, gilt: Auch Studien- und Semestergebühren müssen als ausbildungsbedingter Mehrbedarf anerkannt werden und reduzieren somit das Einkommen. Das gilt auch, wenn es dafür ein privat nutzbares Semesterticket gibt und die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte oder Universität bereits mit der Entfernungspauschale berücksichtigt wurden. (Entscheidung des Bundesfinanzhofs, veröffentlicht am 30.11.2011; Aktenzeichen III R 38/08).

Retten Sie also noch in diesem Jahr das Kindergeld für Ihre volljährigen Kinder. Es geht immerhin um Beträge von 2.208 Euro (12x184 Euro für 1 Kind) bzw. 4.416 Euro für zwei Kinder. Bei drei Kindern sind es sogar schon 6.696 Euro, weil für das 3. Kind 190 Euro pro Monat gezahlt werden.

Familienfeindliche Kindergeld-Regelung entfällt ab 2012

Ab dem 1.1.2012 entfällt die Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung.

Siegfried Schmidtke, L. Schmidtke

Siegfried Schmidtke - Nach Studium und Volontariat arbeite ich vorwiegend im Printbereich mit den Schwerpunkten Wissenschaft, Gesundheit, Verbraucherthemen ...

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