
- Der Justizpalast in München - C.v.Gerstenberg
Der seit September 2010 andauernde Mammutprozess gegen den früheren Wettermoderator Jörg Kachelmann nähert sich endlich seinem Ende. Am 43. Verhandlungstag im Vergewaltigungsverfahren gegen den 52-jährigen Angeklagten hat die Verteidigung Freispruch und zudem eine finanzielle Entschädigung für die Untersuchungshaft gefordert. Wie die Strafverteidiger sonst noch argumentierten und ob bisher unbekannte Neuigkeiten zur Sprache kamen, lesen Sie in diesem Artikel.
Die Argumentation der Verteidigung: Das angebliche Opfer ist von Hass und Rache getrieben
Lang hat er gedauert, der mit großem öffentlichem Interesse verfolgte Prozess von Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim. Doch nun scheint er tatsächlich bald vorbei zu sein. Am 43. Verhandlungstag beantragte Johann Schwenn, einer der Verteidiger des Angeklagten, wie nicht anders erwartet worden war, den Freispruch von Kachelmann. Außerdem forderte er eine finanzielle Entschädigung für ihn, da kein einziger Sachbeweis vorliege, der die Schuld des Angeklagten belege. Der 52-jährige Schweizer hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe von Anfang an bestritten und sich vor Gericht nicht dazu geäußert. Er ließ seine Anwälte, darunter Johann Schwenn und Andrea Combé, sprechen.
In dem mehrstündigen Plädoyer stellten die Verteidiger das angebliche Opfer von Kachelmann, eine 38-jährige Radiomoderatorin, als frustrierte Ex-Geliebte dar, die ihn aus Rache und Hass angezeigt habe. Sie habe Kachelmann bewusst belastet und an ihren Lügen festgehalten, so dass sogar erfahrene Kriminalbeamte ihrer Aussage Glauben geschenkt hätten. Die Radiomoderatorin hatte angegeben, Kachelmann habe sie nach einem vorausgegangenen Streit mit einem Messer bedroht und anschließend vergewaltigt. Das mutmaßliche Opfer hörte dem Plädoyer der Verteidiger aufmerksam zu und schüttelte während der Ausführungen immer wieder den Kopf. Später brach sie in Tränen aus.
Wird Kachelmann für die erlittene Untersuchungshaft finanziell entschädigt?
Die Verteidiger forderten neben dem Freispruch auch eine Entschädigung ihres Mandanten für die von ihm erlittene Untersuchungshaft. In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten und wegen besonders schwerer Vergewaltigung vier Jahre und drei Monate Haft für den Ex-Wettermoderator beantragt. Sie argumentierte, dass seine damalige Freundin bei der Vergewaltigung massive Todesangst durchleiden musste. Anders als die Verteidigung hegte die Staatsanwaltschaft an der Darstellung der Frau keinen Zweifel. Faktische Beweise für die Tat liegen jedoch nicht vor, so dass in dem spektakulären Prozess Aussage gegen Aussage steht.
Letzten Endes wird es darauf ankommen, wie die Große Strafkammer am Landgericht Mannheim die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers beurteilt. Die widersprüchlichen Gutachten der Sachverständigen und Psychiater werden dabei voraussichtlich keine große Hilfe sein. Das mit Spannung erwartete Urteil soll am Dienstag nächster Woche nach insgesamt 43 Verhandlungstagen fallen. Der wahrscheinlichste Ausgang des Verfahrens gegen Jörg Kachelmann ist ein Freispruch wegen Mangel an Beweisen. In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Rechtsgrundsatz "In dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten.
Quellen: bild.de, sueddeutsche.de
