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Jugendschutz in Deutschland: So arbeitet die FSK

Jugendschutz in Deutschland - Michael Schäfer
Jugendschutz in Deutschland - Michael Schäfer
"Filme ab 18" kennt jeder, doch wie werden Spielfilme geprüft und erhalten ihre Altersfreigaben?

In Deutschland werden Spielfilme von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) geprüft. Wie bereits im Namen verankert, finden diese Prüfungen auf freiwilliger Basis statt. Der Grund dafür ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland jede Form von Zensur verboten ist. Somit darf einerseits kein Zwang zu einer Vorzensur bestehen, des Weiteren können Filme nicht durch ein staatliches Organ beurteilt werden, sondern nur von einer unabhängigen Institution, wie der FSK, welche von Staat, Gesellschaft und der Filmbranche vorbehaltlos als Prüfungseinrichtung anerkannt wird.

Unfreiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Doch auch wenn die Prüfungen freiwillig vonstatten gehen, besteht ein indirekter wirtschaftlicher Zwang, Filme prüfen zu lassen, denn ungeprüfte Medien gelten automatisch als nicht jugendfrei, wodurch nicht nur die zu erreichende Zielgruppe eingeschränkt wird, sondern die Filme auch weit reichenden Handelsbeschränkungen unterliegen. Denn über den Versandhandel dürfen nicht jugendfreie Medien nur in Verbindung mit speziellen Altersverifikationsverfahren vertrieben werden. Diese werden aber nur von wenigen Händlern angeboten, da sie recht aufwändig sind. Darüber hinaus lehnen es die meisten Kinos ab, ungeprüfte Filme in ihr Programm aufzunehmen. Da auch Versandhändler, sofern sie überhaupt nicht jugendfreie Titel führen, in ihrem Angebot ebenfalls oft auf ungeprüfte Titel verzichten, betreffen die Auswirkungen eines Verzichts auf eine Prüfung also sowohl Kinovorführungen, als auch Video- oder DVD-Veröffentlichungen.

Ungeprüft gleich unpopulär

Mit sehr wenigen Ausnahmen, welche zumeist ohnehin keine Jugendfreigabe erhalten hätten, nicht für eine Kinoauswertung vorgesehen sind und darüber hinaus in der Regel auch eine sehr spezielle Sparte bedienen, werden in Deutschland also sämtliche Spielfilme von der FSK unter Jugendschutzgesichtspunkten bewertet.

Ob Hausfrau oder Medienwissenschaftler – jeder darf Filme bewerten

Die FSK beschäftigt insgesamt über 190 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer, die zum einen Teil von der Film- und Videobranche und zum anderen von der öffentlichen Hand ernannt werden. Ihre Aufgabe füllen sie für jeweils drei Jahre aus. Die Prüfer kommen aus verschiedenen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen, unter ihnen sind Journalisten, Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Filmhistoriker, Studenten, Sozialarbeiter, Hausfrauen, Richter und Staatsanwälte. Viele haben Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Die einzelnen Prüfungsausschüsse bestehen aus sieben Prüfern: drei von der Film- und Videowirtschaft und vier von der öffentlichen Hand benannte Prüfer. Unter diesen vier sind neben zwei Vertretern der öffentlichen Hand der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden sowie ein Jugendsachverständiger, wobei die Vertreter der öffentlichen Hand und der Jugendsachverständige je turnusmäßig wechseln.

Welche Altersfreigaben gibt es in Deutschland?

Die Prüfer treffen nach dem gemeinsamen Ansehen des zu prüfenden Films eine gemeinsame Entscheidung über die Freigabestufe. Dafür stehen ihnen fünf Kategorien zur Verfügung:

• Freigegeben ohne Altersbeschränkung,

• Freigegeben ab 6 Jahren,

• Freigegeben ab 12 Jahren,

• Freigegeben ab 16 Jahren,

• Keine Jugendfreigabe.

Keine Chance für Pornos, Gewaltverherrlichung und Rassismus

Darüber hinaus ist es dem Prüfungsausschuss auch möglich, einem Film eine Freigabe zu verweigern, ihn also auch als nicht für Volljährige geeignet zu bewerten. In diesen Fällen hat der Vertrieb die Möglichkeit, den Film der Juristenkommission (JK) der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) vorzulegen. Diese Kommission besteht aus drei Juristen und prüft einen Film auf seine strafrechtliche Unbedenklichkeit. Das heißt, es wird geprüft, ob der Inhalt des Films gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches und/oder gegen die Strafbestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstößt. Speziell sind damit Inhalte gemeint, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, sowie Filme, die Pornografie beinhalten, den Krieg verherrlichen, zur Gewalt oder zu Straftaten aufrufen oder zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln. Ist dies nicht der Fall, und ist der Film nicht offensichtlich geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden beziehungsweise ein Kind oder eine jugendliche Person in der körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer zu gefährden, erteilt die Juristenkommission das Kennzeichen „SPIO JK geprüft“.

In aller Regel machen auch diese Filme, welche einer gesonderten Prüfung auf strafrechtliche Relevanz bedürfen, eine Minderheit aus und bedienen häufig eine spezielle Sparte.

Filmfreigaben in Deutschland: Eine Regelung ohne konkrete Regeln

Die meisten Filme erhalten eine der fünf oben aufgeführten Freigaben, wobei die Einstufung ohne einen konkreten Kriterienkatalog vonstatten geht. Es existieren lediglich Maßstäbe, die im Einzelfall der Auslegung bedürfen. So werden nur solche Filme ohne Altersbeschränkung freigegeben, welche eventuelle Konflikte und Probleme möglichst schnell auflösen und weitestgehend auf Stilmittel verzichten, die Kleinkinder überfordern würden. Dazu gehören zum Beispiel dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse. Zudem geht man davon aus, dass Kleinkinder, die filmische Darstellungen unmittelbar erleben, also kaum zwischen Film und Wirklichkeit zu unterscheiden vermögen, Gewaltaktionen und Beziehungskonflikte nicht alleine verarbeiten können. Daher erhalten Filme mit derartigen Inhalten keine Freigabe ohne Altersbeschränkung.

Wann wird ein Film ab 6 Jahren freigegeben?

Für eine Freigabe ab 6 Jahren darf ein Film durchaus Konfliktsituationen beinhalten, solange diese nicht zu lang und intensiv dargestellt sind. Da generell immer von der niedrigsten Stufe einer Altersgruppe ausgegangen wird und auch nicht nur das durchschnittliche, sondern speziell das gefährdete Kind betrachtet wird, ist auch für die Altersstufe ab sechs Jahren eine positive Konfliktlösung Voraussetzung.

Wann wird ein Film ab 15 Jahren freigegeben?

Bei der Altersgruppe der 12- bis 15-Jährigen wird die grundlegende Fähigkeit zur Unterscheidung zwischen Film und Realität als gegeben betrachtet. Daher wird ein intensiverer Spannungsaufbau als unproblematisch angesehen. Bilder härterer Gewaltdarstellungen hingegen erhalten, gerade in Hinblick auf die problematische Phase der Pubertät in dieser Altersgruppe, keine Freigabe ab 12 Jahren. Wichtig ist zudem, dass die Identifikationsfigur des Films positive Werte vermittelt.

Wann wird ein Film ab 16 freigegeben?

Bei jugendlichen Zuschauern ab 16 Jahren geht man von einer ausgebildeten Medienkompetenz aus. Das bedeutet, Konflikte können grundsätzlich gut verarbeitet werden. Sozial schädigende Botschaften bleiben aber weiterhin kritisch und erhalten keine Freigabe. Eine tendenziell verherrlichende Darstellung von Gewalt oder eine Einordnung von Sexualität als reine Triebbefriedigung werden allenfalls ab 18 Jahren freigegeben. Geprüft werden die Filme ebenfalls in Hinblick auf Drogenkonsum, politischen Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit.

Cut oder Uncut? Geschnittene Versionen als Zugeständnis an den Kapitalismus

Sollte ein Vertrieb mit der vom Prüfungsausschuss getroffenen Freigabeentscheidung nicht einverstanden sein, besteht einerseits die Möglichkeit, eine zweite und danach auch noch eine dritte Prüfung – jeweils mit anderen Prüfern – zu beantragen. Er kann aber auch Schnitte im Film vornehmen, das heißt einzelne Szenen aus dem Film herausschneiden, um eine niedrigere Alterfreigabe zu erhalten.

Ist die Filmprüfung einmal abgeschlossen, und hat der Antragsteller die erteilte Freigabe akzeptiert, gilt diese für sämtliche Auswertungen des Films. Das bedeutet, die Freigabe wird nach der Kinoauswertung automatisch für die DVD oder die Videokassette übernommen und muss auf der Hülle sowie auf der DVD beziehungsweise der Kassette aufgedruckt werden und ebenso vor Beginn des Films auf dem Datenträger aufgespielt sein. Darüber hinaus sind die Freigaben der FSK bindend, das heißt, ein Kinobetreiber muss dafür Sorge tragen, dass keine minderjährigen Zuschauer in eine Filmvorführung gelangen, die nicht für ihre Altersgruppe freigegeben ist. Die einzige Ausnahme bildet hier die Freigabe ab 12 Jahren. Derart eingestufte Filme dürfen auch von Kindern ab sechs Jahren gesehen werden, sofern sie in Begleitung ihrer Eltern sind.

Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien

Neben der FSK existiert in Deutschland noch eine zweite für die Bewertung von Filmen relevante Institution. Die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstellte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist ebenfalls mit Kompetenzen im Bereich des Jugendmedienschutzes betraut. Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderem, über so genannte Indizierungsanträge zu entscheiden. Mit einer Indizierung wird eine Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien beschrieben, welche den betroffenen Film beziehungsweise dessen Verbreitung automatisch einschränkt. So dürfen indizierte Filme weder beworben, noch öffentlich (das bedeutet in diesem Fall in Räumlichkeiten, zu denen Minderjährige Zutritt haben) angeboten werden. Der Antrag auf Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien wird in der Regel von Jugendministerien, Jugendämtern oder anderen Jugendschutzeinrichtungen gestellt. Filme, die bereits eine FSK-Freigabe erhalten haben, können nicht mehr indiziert werden. Allerdings existieren zahlreiche Filme, die nach der alten Regelung trotz FSK-Freigabe in die Liste aufgenommen wurden und deren Indizierung weiter Bestand hat.

Michael Schäfer, Michael Schäfer

Michael Schäfer - Als freiberuflicher Journalist dreht sich der Großteil meines Tages um das geschriebene Wort. suite101 bietet dabei die ...

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