Jugendschutz in Frankreich: So erhalten Filme ihre Altersfreigabe

Jugendschutz in Frankreich - Michael Schäfer
Jugendschutz in Frankreich - Michael Schäfer
In Deutschland verboten, aber in Frankreich ab sechs? Solche Filme gibt es, doch wie kommt es zu den unterschiedlichen Freigaben?

In Frankreich ist der Kultusminister per Gesetz für die Einhaltung und Organisation des Jugendmedienschutzes verantwortlich. In der Praxis beauftragt er die Commission de classification, welche zum Centre national de la cinématographie (CNC) gehört, damit, sämtliche Filme zu prüfen, die zur Vorführung in den Kinos vorgesehen sind. Ungeprüfte Filme dürfen nicht öffentlich aufgeführt werden.

Große und kleine Commission de Classification

Die Ausschüsse, in denen die Filme geprüft werden, bestehen aus Personen, die aus zahlreichen Bereichen kommen. Es gibt zwei Arten von Prüfungsausschüssen, die große Kommission und die Unterkommission. Der großen Kommission gehören unter anderem Politiker (Vertreter des Justizministeriums, des Innenministeriums, des Erziehungsministeriums, des Arbeits- und Sozialministeriums und des Sportministeriums), Vertreter von Jugendverbänden sowie Experten (Psychologen, Pädagogen, Familientherapeuten und Ärzte) an. Dazu kommen Mitglieder der Film- und Videobranche, und zwar jeweils ein Vertreter der Regisseure, Produzenten, Filmverleiher, Filmtheater, Drehbuchautoren und Filmkritiker.

Die Mitglieder der Unterkommission werden vom Präsidenten der Commission de classification benannt und haben in der Regel Erfahrung in den Bereichen Jugendschutz und Film oder sind pensionierte Mitglieder der großen Kommission.

Diskussion um die richtige Altersfreigabe

Die Filmprüfer sehen sich den zu bewertenden Film in der Gruppe an und treffen danach in einer gemeinsamen Diskussion eine Entscheidung über die Altersfreigabe. Die meisten Filme werden durch die Unterkommission geprüft, deren Ausschüsse aus je fünf Personen bestehen, wobei eine Entscheidung nur einstimmig getroffen werden kann. Bewerten die Prüfer den Film als für alle Alterstufen geeignet, wird ein Bericht verfasst, anhand dessen der Präsident der Commission de classification entscheidet, ob er das Prüfungsergebnis akzeptiert. Sollte einer der Prüfer Bedenken äußern, den betroffenen Film ohne Altersbeschränkung freizugeben oder der Präsident dem Bericht des fünfköpfigen Ausschusses nicht zustimmen, wird der Film von der großen Kommission erneut geprüft.

Die große Kommission tritt außerdem dann zusammen, wenn ein Film bereits im Vorfeld der Prüfung als bedenklich angesehen wird und daher eine Freigabe ohne Altersbeschränkung kaum in Frage kommt. Sie besteht aus mindestens 14 Mitgliedern. Aufgrund des recht hohen Interesses innerhalb der Commission de classification treffen in diesen Fällen aber zumeist 20 bis 35 Prüfer zusammen. Sie sehen den Film an, diskutieren gemeinsam und stimmen anschließend über die Freigabe ab. Im Gegensatz zum fünfköpfigen Prüfungsausschuss der Unterkommission genügt hier die einfache Mehrheit für eine Entscheidung.

Welche Altersfreigaben gibt es in Frankreich?

Diese Entscheidung kann wie folgt aussehen:

  • Freigabe ohne Altersbeschränkung
  • Freigabe ab 12 Jahren
  • Freigabe ab 16 Jahren
  • X-Freigaben.

Die X-Freigaben entsprechen einer Freigabe ab 18 Jahren und werden nur für Pornografie und für außergewöhnlich gewalttätige Filme vergeben, wobei es ein X für Pornografie und ein X für Gewalt gibt.

In Frankreich zählt beim Jugendschutz vor allem der Kontext

In Frankreich gibt es keine gesetzlich festgeschriebenen Kriterien für die einzelnen Altersfreigaben. Die Prüfer beziehen sich allerdings auch nicht auf festgelegte Maßstäbe, wie man sie in vielen anderen Ländern hat. Vielmehr legt man in Frankreich besonderen Wert auf den Kontext, in den bestimmte Darstellungen eingebettet sind. Es geht also weniger um konkrete Darstellungsformen, sondern mehr um die Aussage, die damit vermittelt wird. Wird im Kontext des Films beispielsweise eine gewalttätige Handlung bestraft oder eindeutig nicht als Konfliktlösung angeboten, muss die Darstellung dieser Gewalt nicht zwangsläufig zu einer höheren Altersfreigabe führen. Darüber hinaus spielt der Bezug, den die Darstellungen zur Realität französischer Kinder und Jugendlicher haben, eine sehr wichtige Rolle.

Sex, Gewalt und derbe Sprache im Film: In Frankreich kein Grund zur Aufregung

Während sexuelle Darstellungen, vulgäre Sprache sowie die meisten Gewaltdarstellungen in Science-Fiction-Filmen oder amerikanischen Action-Filmen einer Freigabe ab 12 Jahren in der Regel nicht im Wege stehen, ist man bei Filmen, die speziell Probleme französischer Jugendlicher behandeln, weitaus sensibler. Dazu gehören unter anderem Drogenmissbrauch, Scheidungen und Selbstmorde. Diese Themen sind im Allgemeinen verhältnismäßig nah an der Realität französischer Jugendlicher.

Eine Zensur findet in Frankreich nicht statt – aus Respekt vor dem Medium Film

Doch nicht allein die Ansicht, dass Gewaltdarstellungen in entsprechendem Kontext keine negativen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben, unter Umständen sogar ganz im Gegenteil abschreckend wirken können, führt dazu, dass Filme in Frankreich meist eine vergleichsweise niedrige Altersfreigabe erhalten. Auch die grundsätzliche Einstellung, die man dem Medium Film in Frankreich entgegenbringt, trägt zu diesem Umstand bei. Filme werden, mehr als in allen anderen Ländern, als Kunstwerke angesehen und dementsprechend auch so behandelt. Da man die Auffassung vertritt, dass Kunstwerke möglichst vielen Personen zugänglich gemacht werden sollten, ist man in Frankreich bemüht, stets die niedrigste vertretbare Freigabe zu erteilen. Das Verständnis des Films als Kunstform führt darüber hinaus auch dazu, dass problematische Darstellungen niemals durch Schnitte umgangen werden. Eine Veränderung des Werks durch Schnittauflagen Dritter wird als nicht vereinbar mit dem Kunstbegriff angesehen. Aus demselben Grund macht die Commission de classification auch in der Regel keinen Gebrauch von der ihr zustehenden Möglichkeit, einen Film zu verbieten. Nach der Entscheidung der Commission de classification trifft der Kultusminister das endgültige Urteil. Er muss das Ergebnis nicht zwingend übernehmen, tut dies allerdings in nahezu allen Fällen.

Freiwillige Selbstkontrolle: Frankreich macht's den Deutschen vor

Während für eine Kinoverführung jeder Film geprüft werden muss, existiert ein solcher Zwang für den Videosektor nicht. Sofern der Film für das Kino geprüft wurde, muss die Altersfreigabe auf der Videokassette oder der DVD vermerkt sein. Filme, die keine Kinoauswertung erfahren haben, werden hingegen für ihre DVD- oder VHS-Veröffentlichung überhaupt nicht geprüft. Da somit keine umfassenden Bestimmungen für den Videosektor bestehen, basiert das Verfahren zum Jugendschutz in der Praxis auf einer Selbstregulierung der Videobranche. Das heißt, die Videothekenbesitzer achten generell darauf, keine wirklich gefährlichen Kassetten an Kinder und Jugendliche abzugeben. Die Hoffnung auf die Funktionalität einer solchen Selbstregulierung schöpft man in Frankreich daraus, dass die Filmbranche darum bemüht ist, Skandale und Aufregung zu verhindern und darum sehr genau auf den Jugendschutz achtet.

Michael Schäfer, Michael Schäfer

Michael Schäfer - Als freiberuflicher Journalist dreht sich der Großteil meines Tages um das geschriebene Wort. suite101 bietet dabei die ...

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