Was bringt das Steuerbürokratieabbaugesetz?

Gesetzesinitiative führt zu neuen Verpflichtungen und Bürokratie

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf zum Steuerbürokratieabbaugesetz ist insbesondere für kleine Unternehmen mit zusätzlichen Pflichten verbunden.

Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom 23. Juli 2008 den Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) beschlossen.

Insbesondere folgende angedachte Maßnahmen sind hervorzuheben:

  • Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen müssen gemäß § 5b EStG-E künftig elektronisch übermittelt werden. Hiervon sind vor allem Unternehmen betroffen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermitteln. Gelten soll diese Verpflichtung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen.
  • Die Inhalte und die Form der elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung müssen zukünftig standardisiert erfolgen (§ 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG-E). Dies dient vor allem der technischen Weiterverarbeitung und EDV-gestützten Überprüfung der Daten.
  • Steuererklärungen von Unternehmen (Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung) sind ab dem Veranlagungszeitraum 2011 nicht mehr auf Papier, sondern grundsätzlich nur noch elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen (§ 14a GewStG-E, § 31 KStG-E, § 181 AO-E).
  • Mit § 50 Abs. 1 EStDV-E wird die Möglichkeit geschaffen, Zuwendungsbestätigungen für Spenden nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz künftig elektronisch zu übermitteln. Gleiches gilt für die Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen (bisherige Anlage VL).
  • Bei Aufnahme einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ist dies dem Finanzamt anzuzeigen. Durch eine Änderung des § 138 Abs. 1b AO-E wird die Verwaltung befugt festzulegen, wann und in welcher Form die zusätzlich zu dieser Anzeigepflicht mitzuteilenden weiteren Daten über rechtliche und tatsächliche Verhältnisse auf elektronischem Wege erteilt werden müssen.
  • Nach dem 31.12.2009 soll der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge nur noch möglich sein, wenn dem Anbieter gegenüber schriftlich eingewilligt wurde, dass dieser die Höhe der Altersvorsorgebeiträge unter Angabe der Identifikationsnummer i.S. des § 139b AO an die zentrale Stelle übermitteln darf (§ 10a Abs. 2a und 5 EStG-E). Der elektronische Abgleich der Daten mit dem Finanzamt wird hierdurch erleichtert und die Anlage AV zur Einkommensteuererklärung entfällt.
  • In einem umfangreichen § 150 Abs. 7 und 8 AO wird festgelegt, dass die jeweiligen Datensätze mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen sind. Zudem wird darin die Rechtsgrundlage für eine Verwaltungsanordnung geschaffen, die Näheres zu Form, Inhalt, Verarbeitung, Sicherung etc. der zu übermittelnden Daten regeln wird.

Mehr Pflichten durch das Steuerbürokratieabbaugesetz

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung ist es sicher ein begrüßenswertes Ziel, wenn man die bislang papierbasierten Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzt möchte. So sollen z. B. Spendenbescheinigungen künftig elektronisch direkt ans Finanzamt versandt werden. In einigen Fällen wird die Bürokratie durch das Steuerbürokratieabbaugesetz jedoch eher zunehmen.

Neue Pflichten durch das Steuerbürokratieabbaugesetz

Tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, schafft es auch neue Pflichten für die Steuerpflichtigen. Insbesondere ist zu bemängeln, dass die Vereinfachungen allein aufseiten der Finanzverwaltung zu finden sind. Demgegenüber werden viele Steuerpflichtige in Zukunft zum elektronischen Verfahren gezwungen, obwohl hierfür nicht immer das technische Verständnis vorausgesetzt werden kann. Insbesondere kleinere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe müssen daher umdenken.

Auch reine Nebenberufler sind von der „Entbürokratisierung" betroffen, da sämtliche Einnahmen und Ausgaben als Datei ans Finanzamt zu senden sind. Die Steuererklärung muss stets nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden.

Eine interessante Vorstellung: Ein Rentner, bislang ohne jegliche Erfahrung mit PC und Internet, versucht seine Einnahmen aus der gelegentlichen Gartentätigkeit beim Nachbarn in das Elsterprogramm zu tackern.

Michael Konetzny, Michael Konetzny

Michael Konetzny - Michael Konetzny, Porta Westfalica, ist seit etwa 20 Jahren vorwiegend in mittelständischen Unternehmen tätig und dort ...

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