
- Johann Wolfgang v. Goethe im 62. Lebensjahr. Nach einem Gemälde von Luise Seidler (Weimar 1811) - keine
Das Urheberrecht darf als segensreiche Errungenschaft für all jene bezeichnet werden, die ihr geistiges Eigentum auf dem Markt für Waren anbieten, um davon ihr Dasein zu bestreiten. Aktuell geschöpfte neue Wort-Creationen wie „Googleberg“ (in Anlehnung an einen Verteidigungsminister, der als Plagiator enttarnt wurde) zeigen mit Nachdruck auf, was für eine Unsitte sich breit gemacht hat und wie wichtig der Schutz des geistigen Eigentums auch oder gerade in Zeiten des www., des WorldWideWeb, ist. Ein modernes Raubrittertum unter Doktoranden hat sich eingeschlichen: Abzapfen von hochkarätigem geistigem Wissen aus dem Internet und die Verwendung desselben zur Mehrung des eigenen Ruhmes und zur Erlangung eines akademischen Grades – das nennt man „sich mit fremden Federn schmücken“.
Raubkopien machen Autoren das Überleben schwer
Das Thema Urheberrecht und seine Verletzungsgefahr ist jedoch nicht erst im 21. Jahrhundert brisant geworden, es „schmurgelt“ seit Jahrhunderten vor sich hin. Geistiges Eigentum – kaum auf dem Markt angekommen – wurde in der Regel innerhalb kürzester Zeit zum Allgemeingut. Die Gedichte wurden gesprochen, die Lieder gesungen, die Gebete gebetet. Der geistige Eigentümer konnte zwar beim Erscheinen seines Buches/seiner Veröffentlichung Kasse machen. Aber kaum war die Vorlage geschaffen, sorgte die Raubkopie für die Verbreitung auf dem „Flickerlteppich“ der deutschen Fürstentümer. Jeder Landesfürst war sein eigener Herr im Lande. Dünkte es ihm sinnvoll, so ließ er die Kniehebelpresse anwerfen und druckte nach, was ihm gefiel. Die Sinne waren noch nicht geschärft für den Tatbestand des Diebstahls des geistigen Eigentums, das in der Regel von irgendwelchen Untertanen aus der Taufe gehoben wurde. Im Vordergrund des Potentaten stand der eigene Gewinn und die kulturelle Aufwertung des eigenen Staates durch Hebung des Bildungsniveaus der Untergebenen. In allen Kleinstaaten des Römischen Reiches Deutscher Nation wurde so verfahren. Keiner der im Raub des geistigen Eigentums Geübten dachte daran, diesen Zustand zu ändern. Über ihnen thronte der Kaiser, aber auch er war für die Themenstellung und die erforderliche Veränderung des Rechtsverständnisses nicht sensibilisiert.
Vom Schreiben leben – ein Illusion
Das wurmte Goethe Zeit seines Lebens. Wie sollte sich ein Berufsstand – der Literat – entwickeln können, wenn er für seine Leistung nicht oder unzureichend entlohnt wurde? Am Beispiel seines Literatenfreundes Schiller wurde ihm besonders deutlich, wie mühsam es ist, trotz steiler literarischer Karriere von seiner Schreibe zu leben, eine Familie und einen Hausstand zu gründen.
Johann Wolfgang v. Goethe hatte eine Vita, die sich von jener Friedrich v. Schillers in wesentlichen, Goethes Leben stabilisierenden Punkten unterschied. Fortuna schüttete bereits in jungen Jahren ihr Füllhorn über dem Frankfurter Patriziersohn aus: reiches Elternhaus; erstklassige Schul- und Berufsausbildung; mit „Die Leiden des jungen Werther“ ein die Nation anrührender Bestseller; Einladung an den Weimarer Fürstenhof; Freundschaft mit Anna Amalias Sohn, Herzog Carl August ; Adelsdiplom; Haus am Frauenplan als wertvolle Schenkung; Karriere als Staatsminister; zweithöchstes Einkommen im Staate.
Der alte Goethe nimmt sich des Urheberrechts an
Goethe war bereits ein alter Mann als er höchstpersönlich Hand an sein aufgelaufenes literarisches Schaffen legte. In seiner umfassenden editorischen Arbeit zur Werkausgabe, der „Ausgabe letzter Hand“, ging es Goethe darum, sich als Autor das „Privileg“ für den Druck der Werkausgabe zu sichern. Mit dieser Aktion wurden der alte Goethe und sein langjähriger schwäbischer Verleger Cotta zu Vorkämpfern für das deutsche – als Vorbild für ein international gültiges – Urheberrecht. Goethe nahm sich des Urheber-Projekts höchstpersönlich an. Er wurde bei allen 39 Kleinstaaten mit seinem Anliegen vorstellig und suchte um das „Druckprivileg“ nach. Mit spektakulärem Erfolg: Er erhielt es, und dies war die Sensation auf der Leipziger Buchmesse. Insgesamt 36 renommierte Buchverlage versuchten in einer brieflichen Versteigerung an die Veröffentlichungsrechte der wertvollen Goethe-Ausgabe zu kommen. Ohne Erfolg, der Dichterfürst blieb seinem Verleger treu.
Goethe: "Für Buchhändler müsste es eine eigene Hölle geben."
Wie man ungeachtet der geschaffenen Urheber-Rechtssicherheit in langwierige Urheber-Händel geraten kann, erlebten Schillers Nachkommen und Goethe, als es um die Herausgabe des „Briefgesprächs“, so der Buchtitel des Briefwechsels zwischen Goethe und dem 1805 verstorbenen Friedrich v. Schiller, ging. Schillers Witwe, sein Sohn und seine Schwägerin hatten Goethes Briefe an Schiller zurückgehalten, in der Furcht bei diesem publikumsträchtigen Projekt finanzielle Nachteile zu erleiden. Goethe lockte mit Geld, erhöhte sein Angebot, zahlte dann nicht. Cotta intervenierte, und er erzielte eine Absprache mit der Schiller-Witwe. Als Goethe davon Wind bekam und die vielen Unstimmigkeiten zwischen der Schiller-Witwe und seinem Verleger resümierend, tätigte er den Ausspruch, für Buchhändler müsse es eine eigene Hölle geben.
70 Jahre währt heute der Urheberschutz in den Einflussbereichen Europäische Union, Australien, USA und einer Reihe weiterer Länder.
Quellen:
- Siegfried Unseld: Goethe und seine Verleger. Insel-Verlag Frankfurt und Leipzig
- Eigene Recherchen
