Kann der Schüler Kunde sein?

Vom Unterschied zwischen Schule und Betrieb

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Berufsbildende Schulen in Niedersachsen zu Dienstleistern ausgebaut werden, deren Dienste am Markt von Kunden nachgefragt werden.

Guten Tag, was kann ich für Sie tun?" Ein professionelles, aber nicht unfreundliches Lächeln des gut gekleideten Bankangestellten begleitet diese Frage. Das hilft dem etwas unsicher wirkenden Kunden, seine Hemmungen zu überwinden, und er kleidet sein Begehren in Worte: „Ich würde gern ein Konto eröffnen!“ Die Stirn des Angestellten legt sich in Falten, als er antwortet: „Gern, aber sie müssten uns zunächst einmal nachweisen, ob Sie dafür überhaupt qualifiziert sind!“

Leichte Irritationen auf Seiten des Kunden, aber diese lassen sich dank der fürsorglichen Unterstützung des Angestellten leicht überwinden, und seinem Wunsch wird, nachdem er verschiedenste Papiere vorgelegt hat, entsprochen. Dann wird ihm eine Bankordnung ausgehändigt, die sehr detailliert die Prozeduren der Kontobenutzung vorschreibt und präzise die Sanktionen bei deren Nichteinhaltung formuliert.

So wird zum Beispiel verlangt, dass monatlich mindestens zwanzig Buchungen erfolgen müssen. Außerdem muss der Kunde sein Kundenverhalten fortlaufend evaluieren und sich darüber Bescheinigungen ausstellen lassen. Bei Zuwiderhandeln wird in beiden Fällen ein gestuftes Mahn- und Sanktionsverfahren in Gang gesetzt, dessen Ziel im wiederholten Falle und in letzter Konsequenz - sein Rausschmiss ist.

Lässt sich vorstellen, dass diese Bank sich mit ihrem seltsamen Gebaren erfolgreich am Markt behaupten könnte? Wohl kaum; und bis hierher ist die Geschichte erfunden.

Wer ist Kunde im Dienstleistungsbetrieb "Schule"?

Wahr hingegen ist, dass das niedersächsische Konzept der „Selbständigen Schule“ die Berufsbildenden Schulen ausdrücklich als Dienstleister und deren Schüler als Kunden versteht. Diese Sichtweise ist gewiss interessant - aber worin besteht die Dienstleistung, und wer ist der Kunde?

Beginnen wir mit letzterem: In einem Restaurant ist klar, wer der Kunde ist, nämlich der, der bestellt und bezahlt. Und wer ist das im Falle der Berufsschule? Der Schüler? Solange es eine Schulpflicht gibt, wohl kaum, denn dieser Begriff unterstellt ja, dass der Schüler in der Regel nicht freiwillig kommt; und das unterscheidet ihn deutlich vom Kunden.

Dass er freiwillig käme, wäre auch ein bisschen viel verlangt von jemandem, dem die Einsicht in die Sinnhaftigkeit von Schule nicht immer präsent ist.

Worin besteht die "Dienstleistung"?

Versuchen wir es also mit der Dienstleistung: Worin könnte diese bestehen? In Bildung und Erziehung? Auch für diesen Fall gilt dasselbe wie für die Schulpflicht: Es fehlt die Einsicht - und deshalb die Nachfrage. Mit guten Gründen gestehen wir jungen Leuten erst mit 18 Jahren die volle Geschäftsfähigkeit zu.

Handelt es sich also um den Schulabschluss, der nachgefragt wird? Damit käme man der Sache näher, denn Schule vergibt Nachweise in Form von Zeugnissen und Abschlüssen, von denen die weitere Karriere abhängt. Die sind sicher sehr begehrt, aber man kann sie - leider oder gottlob - nicht käuflich erwerben. Aber selbst wenn: Kein Unternehmen könnte es sich leisten, vom potentiellen Kunden bestimmte Anforderungen, bestimmte Leistungen und ein bestimmtes Verhalten zu verlangen und ihm, so er eines dieser Merkmale nicht erbringt, die Dienstleistung vorzuenthalten. Auch dann nicht, wenn das Unternehmen in Wirklichkeit eine Schule ist und deshalb selbstverständlich nicht auf spezifisch schulische Eigenheiten verzichten kann.

Unterstellt man jedoch, dass ein Schulabschluss als Nachweis gilt, ein Bündel definierter Qualifikationen erworben zu haben, die am Arbeitsmarkt nachgefragt und verwertbar sind, so weist dies in bemerkenswerter Klarheit in Richtung der Betriebe als Kunden: Die Betriebe verlangen bestimmte Qualifikationen, diese werden von den Dienstleistern (=Schulen) geliefert, und es wird dafür bezahlt.

Bezahlt wird nur, was auch bestellt wird

Hört sich gut an, hat aber einen entscheidenden Haken, denn man wird sich darauf verlassen können, dass nur das bezahlt wird, was auch bestellt wurde: Politische Bildung, die musischen Fächer, Sport und Religion werden sicherlich nicht dazugehören. Der Bereich der beruflichen Bildung könnte auf diese Weise völlig ungeniert wirtschaftlichen Interessen ausgeliefert werden.

Und: Nichts liegt näher als die Annahme, dass der Bereich der Allgemeinbildung diesem Beispiel bald folgen würde - mit allen Konsequenzen, die das hätte: Nicht mehr das allseits und umfassend gebildete Subjekt wäre Ziel und Ergebnis eines solchen Eingriffs, sondern ein auf bestimmte Funktionen abgerichtetes Objekt.

Eine erstaunliche Entwicklung - vor allem vor dem Hintergrund einer Tradition, in der Schulbildung als hoheitliche Aufgabe begriffen und entsprechend auf Hauen und Stechen gegen politische und weltanschauliche Beeinflussung verteidigt wurde. Umso mehr muss heute die weitgehende Freigabe gegenüber wirtschaftlichen Interessen verblüffen.

„Guten Tag, was kann ich für Sie tun?“ hat also durchaus das Potential, zur Standardfloskel in Gesprächen zwischen Lehrern und Betriebsinhabern zu avancieren.

 Martin Elsbroek, Martin Elsbroek

Martin Elsbroek - Martin Elsbroek Studium der Kraftfahrtechnik und der Sozialwissenschaften in Aachen. Germanistik in Göttingen. Lehramt an ...

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