Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss auf einen Termin beim Facharzt schon mal länger warten. Dieses Problem kennen viele Patienten. Sie sind entrüstet darüber, dass Privatversicherte oft bedeutend früher einen Termin bekommen. In vielen Facharztpraxen gibt es getrennte Wartezimmer für Kassen- und Privatpatienten. Welcher Raum dabei meist schöner und komfortabler eingerichtet ist, lässt sich erahnen. Wenn man dann morgens extra früh auf der Matte stand und die Privatversicherten, die wesentlich später die Praxis betreten haben, dann an einem vorbei in die Sprechstunde laufen, ist der Frust groß. Doch die wirtschaftliche Existenz vieler Mediziner mit eigener Praxis hängt an den Privatpatienten, so dass ihnen oft nichts anderes übrig bleibt, als diese vorzuziehen.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt eine neue Gebührenordnung für niedergelassene Ärzte
Die neue Gebührenordnung wurde mit dem Ziel eingeführt, das Abrechnungsverfahren für die niedergelassenen Ärzte bundesweit zu vereinheitlichen. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es, insbesondere zwischen den alten und den neuen Bundesländern, diesbezüglich Unterschiede, die zu einem Einkommensgefälle von West nach Ost führten. Mit der neuen Gebührenordnung wird nun bundesweit einheitlich abgerechnet. Die Ärzte in den neuen Bundesländern verdienen damit nun mehr, in manchen Ländern wie zum Beispiel in Bayern, dafür deutlich weniger als vorher. Aber die neue Gebührenordnung brachte noch weitere Änderungen mit sich. So wurde das sogenannte Regelleistungsvolumen eingeführt. Dieses bestimmt einen Grenzwert für die Punktzahl, also die ärztlichen Leistungen, die abgerechnet werden dürfen. Überschreitet ein Mediziner mit seiner Praxis dieses Regelleistungsvolumen, unterliegt alles was er darüber hinaus erwirtschaftet, teilweise drastischen Kürzungen. Diese Kürzungen werden gestaffelt angewandt, je mehr ein Arzt mit seinen Leistungen über dem Regelleistungsvolumen liegt, desto weniger Geld erhält er für die Leistungen, die über der Punktwertgrenze liegen. Das Regelleistungsvolumen richtet sich, vereinfacht gesagt, nach der Summe der Punkte, die im selben Quartal im Vorjahr erreicht wurde. Für neu eröffnete Praxen gibt es festgesetzte Steigerungsraten, für alle anderen ist ab einem bestimmten Wert Schluss.
Das neue Regelleistungsvolumen bringt Probleme mit sich
Bundesweit wird unter den Ärzten nun einheitlich und damit auch gerechter abgerechnet. Dies ist nur durch Umverteilung der finanziellen Mittel möglich gewesen. Deswegen beklagen Ärzte in Bayern jetzt zum Beispiel massive Umsatzeinbrüche. Ein anderes Thema ist das Regelleistungsvolumen. Wenn ein Arzt dieses überschreitet, muss er massive budgetäre Kürzungen hinnehmen. Ab einem gewissen Punktwert arbeitet er damit praktisch umsonst für alle Leistungen, die er außerhalb des Regelleistungsvolumens erbringt.
Viele Praxen haben in den Quartalen erhebliche Umsatzeinbrüche
Man nehme an, die Sommerferien fallen in einem Jahr auf einen besonders frühen Zeitpunkt, liegen etwa im zweiten Abrechnungsquartal. Hier erwirtschaftet ein Arzt deutlich weniger, viele Patienten sind im Urlaub, vielleicht schließt er seine Praxis für ein paar Wochen. Der Arzt bekommt dann ein Problem, wenn die Ferien, im darauffolgenden Jahr, auf einen späteren Zeitpunkt, etwa das dritte Quartal fallen. Dadurch, dass er im zweiten Quartal des Vorjahres nur sehr wenig erwirtschaftet hat, ist sein Regelleistungsvolumen, für das dasselbe Quartal des aktuellen Jahres, sehr gering, obwohl er einen großes Patientenaufkommen bewältigen muss. So kommt es dann, dass er das Regelleistungsvolumen bald überschritten hat, das Quartal vielleicht aber erst zur Hälfte verstrichen ist. Er wird dann für den Rest des Quartals, bei gleichem Arbeitsaufwand, erheblich geringer entlohnt. Teilweise kann es vorkommen, dass er sogar fast umsonst arbeitet. Dr. med. Günter Mohn (Name geändert), niedergelassener Hautarzt in Düsseldorf, kennt diese Probleme. "Nachdem der Maximalpunktwert voll ist, kriege ich die Leistungen nicht mehr bezahlt. Oft reicht es nicht einmal mehr, um die Materialkosten zu decken. Es ist einfach ärgerlich wenn man praktisch für nichts arbeitet und ohne Privatpatienten, könnten wir so oder so schließen."
Für Privatpatienten wird separat abgerechnet
Die privaten Leistungen unterliegen nicht der Gebührenordnung der Kassen. Aufgrund der Umsatzeinbrüche, die viele Ärzte aufgrund des Regelleistungsvolumens hinnehmen müssen, sind die Privatpatienten für sie von existenzieller Bedeutung. Viele Mediziner klagen darüber, dass sie ohne die Einnahmen, die durch private Leistungen erzielt werden, ihre Praxen schließen müssten. Diese Angst hat zur Folge, dass Privatpatienten bei der Terminvergabe oft bevorzugt werden. "Es ist nicht so, dass mir die Privatpatienten lieber wären", sagt Dr. Mohn. "Aber ich habe eine Familie und drei Angestellte in meiner Praxis. Natürlich haben wir Angst, dass uns die Privaten weglaufen, wenn sie zu lange auf einen Termin warten müssen, da sie woanders auch nicht lange warten müssen. Natürlich versuchen wir so etwas zu vermeiden, aber wenn das Quartal schlecht gelaufen ist, müssen wir auch sehen wo wir bleiben."
Hat sich die Zwei-Klassen-Medizin bereits in Deutschland etabliert?
Dies schürt natürlich Ärger bei den Kassenpatienten, die teilweise lange Wartezeiten hinnehmen müssen. "Ich dachte immer als Arzt hat man die Pflicht seine Patienten so gut und schnell wie möglich zu behandeln", sagt Anette Bandemir, die selbst privat versichert ist. "Wenn ich bei meinem Hausarzt mir ist es schon mehrmals passiert, dass mir ein Termin erst in einem Monat angeboten wurde. Als ich dann erwähnte ich sei "privat", ging es plötzlich viel schneller. Und davon haben mir auch andere berichtet." So wie ihr geht es vielen - und die sind zumeist nicht privat versichert und warten daher oft länger. So sind selbst Privatpatienten sind empört darüber, dass sie mit Hinweis auf ihre Versicherung schneller einen Termin kriegen. Doch diese Entwicklung resultiert aus der Tatsache, dass viele Fachärzte ihre Praxen derzeit nicht durch die Behandlung von Kassenpatienten, weiterführen könnten. Natürlich wird kein Arzt hierzulande einen Patienten im Notfall nicht behandeln, mit dem Hinweis er müsse warten bis ein Termin frei würde. Dennoch sorgt die aktuelle Situation dafür, dass das Thema Zwei-Klassen-Medizin immer öfter ins Gespräch kommt.
