
- Kindergeld 2012 - Gerd Altmann / pixelio.de
Das Kindergeld wurde in den 1990er Jahren eingeführt, um die Besteuerung des Existenzminimums für Kinder abzufedern. Es ist also im eigentlichen Sinne keine Sozialleistung, auch wenn es für viele Familien als solche wirkt, sondern eine steuerliche Ausgleichszahlung. Daraus erklärt sich auch die Korrelation zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag, den Besserverdienende über eine Steuerentlastung anstatt des Kindergeldes in Anspruch nehmen. Diese Steuerentlastung wirkt - abhängig von anderen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten - etwa ab einem Familieneinkommen von 60.000 Euro. Beim Kindergeld 2012 gibt es eine wesentliche Änderung, welche die Anrechnung des Einkommens von Kindern betrifft.
Höhe des Kindergeldes
An der Höhe des Kindergeldes 2012 hat sich gegenüber den Vorjahren nichts geändert. Das Kindergeld beträgt:
- für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro monatlich
- für das dritte Kind 190 Euro
- für jedes weitere Kind 215 Euro
Einen Kinderergänzungszuschlag können Familien mit geringem Einkommen erhalten, er soll das Abrutschen auf Hartz-IV-Bezug verhindern. Der Zuschlag wird beantragt, wenn Eltern zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, aber nicht den ihrer Kinder finanzieren können. Für den Kinderergänzungszuschlag werden Einzelfallentscheidungen durch die zuständige Familienkasse getroffen, die maximale Höhe beträgt 140 Euro pro Kind. Ab dem Jahr 2013 könnte das Kindergeld wieder angehoben werden, die letzte Erhöhung datiert aus 2010. Eine weitere Anhebung wird allerdings nicht in Form von Geldleistungen stattfinden, sondern Eltern werden Gutscheine für Bildung erhalten, mit denen Kinder einen Sportverein, eine Musikschule oder den Nachhilfeunterricht besuchen können. Diese Idee stößt wohl auf Zustimmung in der Bevölkerung, wie aus Politikerkreisen verlautete.
Änderungen beim Kindergeld 2012
Bis zum Jahr 2011 gab es eine Verdienstgrenze für Kinder, die schon über ein eigenes Einkommen verfügen. Sie lag adäquat zur Steuerbefreiung bei Berufstätigen bei genau 8004 Euro jährlich. Wenn ein Student per Nebenjob oder ein Azubi durch die Ausbildungsvergütung im Jahr höhere Einnahmen erzielte, entfiel das Kindergeld. Auch Waisenrenten und sonstige Bezüge wurden hinzugezählt. Diese Einkommensprüfung entfällt ab dem Jahr 2012, das Kindergeld wird auch bei höherem Einkommen des Kindes gezahlt. Zwar heißt der Wortlaut des Gesetzes, dass lediglich die Prüfung entfällt, was den Schluss zulassen könnte, dass Kinder oder Eltern freiwillig das höhere Einkommen angeben. So ist es aber nach Darstellung der Bundesregierung nicht gemeint. Es soll eine echte Entlastung der Bürger stattfinden, insgesamt geht es um 200 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig wird das Kindergeld 2012 prinzipiell bis zum Ende der ersten Ausbildung gezahlt, danach besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Kind auf eigenen Füßen steht. Widerlegt wird die Vermutung durch:
- Aufnahme einer Zweitausbildung
- lediglich geringfügige Beschäftigung (maximal 20 Stunden wöchentlich)
- In solchen Fällen wird das Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weitergezahlt.
Antrag auf Kindergeld, Auszahlungstermine
Das Kindergeld wird von den Eltern, Pflege- oder Großeltern, die den Anspruch darauf haben, bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit oder den Besoldungsstellen des öffentlichen Dienstes gestellt. Hierzu wird einmalig ein schriftlicher Antrag unter Vorlage der Geburtsurkunde gestellt. Die Auszahlung erfolgt gemäß der Endziffer der Kindergeldnummer zwischen etwa dem 2. bis 20. eines Monats, die höheren Endziffern erhalten die Zahlung später.
Quellen:
