
- Kinderarbeit fördert Kinderhandel - Photo: UN/Jean Pierre Laffont
Die Anstrengungen der US-Regierung, den Menschenhandel zu bekämpfen, haben in der Aufdeckung krimineller Vereinigungen, Festnahmen und konsequenter Verurteilung von Drahtziehern für Kinderprostitution erste Früchte getragen. Allerdings verzeichnet eine unabhängige Menschenrechtsexpertin der Vereinten Nationen noch erhebliche Defizite beim Schutz der tatsächlichen und potentiellen Opfer.
Najat M’jid Maalla, die UNO-Sonderberichterstatterin für Kinderhandel, Prostitution und Pornografie von Minderjährigen, sagte, dass in den USA sexuell ausgebeutete Jugendliche unter 18 Jahren noch immer „festgenommen, bestraft und eingesperrt werden – und das nicht nur von Gesetzes wegen, sondern vor allem in Ermangelung nachhaltiger und sicherer Alternativen für eine Inhaftierung.“
Appelle gegen Kindesmissbrauch allein reichen nicht aus
Sie kritisierte auch, dass angesichts der multi-dimensionalen und komplexen Ursachen dieses Zustandes Kampagnen in der Öffentlichkeit kein ausreichendes Mittel sind. „Effektive Vorbeugung muss die stärkere Unterstützung von Gemeinden und Familien ebenso einschließen wie soziales Verständnis, das Ansprechen der Situation von Risiko-Kindern und vor allem Attacken gegen den Bedarf für Sex mit Kindern und die Rolle von Freiern, Zuhältern und Händlern,“ ergänzte Frau Maalla in ihrem Bericht vor der Presse am 30.Oktober 2010.
Während einer sogenannten Fakt-Findungs-Tour durch die USA traf sie zwischen dem 12. und 27. Oktober mit Bundes-, Staats- und lokalen Beamten in New York, Washington DC, Los Angeles, San Diego, Las Vegas, New Orleans and Atlanta zusammen, die allesamt besorgt auf die zunehmende Veröffentlichung von Kinderpornografie im Internet aufmerksam machten.
Wenig Daten zu Kinderprostitution und -pornografie
Maalla verwies auch auf die Schwierigkeiten, das Ausmaß von Kinderhandel, -prostitution und -pornografie in den USA zu ermitteln, da es kein standardisiertes zentrales System der Datenerfassung gäbe. Auch fordere die grenzüberschreitende Natur des Kinderhandels eine wirksamere internationale Zusammenarbeit. Die Privatwirtschaft, einschließlich der Anbieter elektronischer Informationsdienste, soziale Netzwerke, Telefonfirmen, Transportunternehmen, die Tourismusindustrie und die Medien müssten laut Maalla einbezogen werden, um das Problem im Hauptzielland des organisierten Kinderhandels in den Griff zu bekommen.
Die UNO-Sonderberichterstatterin begrüßte die Annahme einer nationalen US-Strategie zur Verhütung und Unterbindung von Kinderausbeutung, mahnte aber gleichzeitig die regelmäßige Kontrolle der Umsetzung dieser Strategie an.
Einhaltung von Rechtsgrundlagen für Kinderschutz streng kontrollieren
Die UN-Kinderrechtskonvention, der die meisten der 192 Mitgliedstaaten beigetreten sind, fordert für den Kinderhandel, dass "die Vertragsstaaten alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen treffen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern." (Artikel 35). Im Jahr 2000 wurde ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention bezüglich Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie verabschiedet.
Als Rechtsgrundlagen dienen außerdem die Konvention 182 der ILO (International Labour Organisation) gegen die schlimmsten Folgen der Kinderarbeit sowie das Palermo-Protokoll gegen das organisierte Verbrechen. In Deutschland ist Kinderhandel nach § 236 des Strafgesetzbuchs (StGB) verboten und wird unter Strafe gestellt.
