
- Unschuldig dem Schicksal überlassen - Lisa Schwarz / pixelio.de
Heutzutage wird immer wieder davon berichtet - fast schon mit einer Regelmäßigkeit -, dass wieder einmal irgendwo ein Neugeborenes ausgesetzt oder gar getötet wurde. Denn um Neugeborene handelt es sich meist bei einer Kindsaussetzung. Ob die Kindsaussetzung heute auf humaneren Weg geschieht als im Mittelalter, sei dahingestellt. Vorrichtungen wie die Babyklappe, in denen Babys anonym abgelegt werden können, ähnliches gab es vereinzelt schon zu dieser Zeit an manchen Klosterpforten. Ob so oder so, Kindsaussetzung ist eine Verzweiflungstat, in der die Mutter keinen anderen Ausweg sieht, als sich ihres Kindes auf diese Weise zu entledigen. In der Hoffnung, dass das hilflose Wesen in gute Hände gelangt. In früheren Zeiten war es neben der Armut die Scham, als junges Mädchen, unverheiratete Frau oder Witwe ein Kind zu bekommen, die zu einer solchen Verzweiflungstat führte. Ein uneheliches Kind stellte einen großen Makel dar, der bis weit ins 20. Jahrhundert hinein vorherrschte und die Betroffene aus dem Gesellschaftsleben weitgehend ausschloss.
Wie das kanonische Recht zur Kindsaussetzung stand
Aus Chroniken früherer Zeiten ist ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Armut und Kindsaussetzung abzulesen. In Zeiten von Hungersnöten wurden vermehrt Säuglinge und Kleinkinder an den Toren von Kirchen und Klöstern ausgesetzt. In ihrer Not verkauften oder verschenkten Eltern sogar ihre Kinder. Zumeist an reiche Ehepaare oder Adelige, die selber keine Kinder bekommen konnten. Es kam auch vor, dass Mütter ihre Töchter zur Prostitution nötigten. Von Kindsaussetzungen künden nicht nur die Chroniken, sondern auch das kanonische Recht und die Beschlüsse der Synoden. Gemeindepfarrer wurden angehalten, diejenigen zu exkommunizieren, die sich einer solchen Tat schuldig machten. Sowohl in der weltlichen Gesetzgebung wie in den Kirchengesetzen war Kindsaussetzung, Verschenken oder Verkauf von Kindern verboten. Die Kirche bemühte sich, Waisen und ausgesetzte Kinder am Leben zu erhalten.
Vom zwölften Jahrhundert an wurden Findelkinder in Spitälern aufgenommen und vermehrt Hospitäler und Leprosorien gegründet. Zunächst nur von kirchlicher Seite, später auch von weltlichen Einrichtungen. Den Statuten mehrerer Spitäler in England und Frankreich zufolge war die Leitung des Hospitals für jene Kinder verantwortlich, deren Mütter im Kindsbett starben oder ihr Kind im Hospital zurückließen und der Vater nicht ausfindig gemacht werden konnte. Andere Hospitäler dagegen weigerten sich, für ausgesetzte Kinder zu sorgen. So etwa in Troyes, Frankreich. Dessen Statuten zufolge war die Anzahl der Findelkinder im 13. Jahrhundert so groß, dass die Mittel des Hospitals nicht ausreichten, um sie aufzunehmen. In diesem Fall oblag die Fürsorge der Kirchengemeinde. Manchmal übernahmen auch die städtischen Behördern die Verantwortung für ausgesetzte Säuglinge.
In wirtschaftlich schlechten Zeiten nahm die Zahl der Findelhäuser zu
Im 16. Jahrhundert nahm die Zahl der Findelhäuser stark zu. Von Mitte des 16. Jahrhunderts bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts wuchs die Bevölkerung stetig an. Gleichzeitig stiegen aber auch die Lebesmittelpreise, und die Reallöhne der damaligen Zeit sanken, während es im 15. Jahrhundert genau umgekehrt war. Familien aus den unteren Gesellschaftsschichten hatten es deshalb schwer, all ihre Kinder durchzufüttern. Für die mittelalterlichen Chronisten gab es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Not und Aussetzung beziehungsweise den Verkauf von Kindern. Das gleiche Phänomen gibt es heute noch in Ländern der dritten Welt. Von der Gründung neuer Findelhäuser erhoffte man sich auch einen Rückgang der Kindsmorde. Doch in der Praxis war es so, dass mit mehr Findelhäuser auch solche Kinder ausgesetzt wurden, deren Eltern durchaus für sie hätten aufkommen können.
Auch die Reichen ihrer Zeit nutzten die Findelhäuser
Die Reichen brachten meist nur ihre unehelichen Kinder in Findelhäuser unter, während die armen Leute diese Unterkunft sowohl für eheliche als auch uneheliche Kinder nutzten. Ärmerere Leute entschlossen sich dazu oft in dem Glauben, dem Kind damit bessere Chancen für seine Zukunft zu geben. Zweifellos hatten einige Eltern durchaus vor, ihre ausgesetzten Kinder später wieder zurückzuholen. Ansonsten hätten die Kirchengesetzgebung und die Bußbücher nicht darauf bestanden, dass eine Frau durch die Aussetzung alle Rechte an ihrem Kind verwirkt und es unwiderruflich dem Kloster gehört, das es aufgenommen hat. Die Kirche verdammte Eltern, die ihre Kinder aussetzten, und bestrafte diese Sünde mit der Exkommunikation.
Quellennachweis: Kindheit im Mittelalter - Patmos
Bildnachweis: Lisa Schwarz / pixelio.de
