
- mittelalterliche Gewandnäherin - Thomas Max Müller/pixelio.de
Kleidung hatte ursprünglich lediglich die Funktion, Schutz vor den Widrigkeiten des Wetters zu bieten. Im rechtsgeschichtlichen Verständnis hatte sie aber gleichzeitig symbolische Bedeutung. Kleidung wurde zum festen Bestandteil verschiedener Zeremonien und zeugte von übertragener Macht. Redewendungen wie 'eine Stellung bekleiden' oder 'seines Ranges entkleidet werden' führen auf Kleiderbräuche zurück.
Im Laufe der Zeit erfuhr die Kleidung Änderungen in Form, Material und Ausgestaltung. Die Kleidung wurde immer wichtiger im späten Mittelalter, so dass ihretwegen Ordnungen erlassen werden mussten. Waren die Kleiderordnungen des 14. Jahrhunderts noch einfach und enthielten überwiegend Verbote bestimmter Kleidungsstücke, so wurden sie immer ausführlicher und gingen ins Detail.
Sogar Reichstage befassten sich mit Kleiderordnungen. Der Reichstag zu Augsburg 1530 beschäftigte sich nicht nur damit, er beschloss auch die Unterteilung der städtischen Bevölkerung des Reichs in drei Stände, einhergehend mit Bekleidungsvorschriften. Sie sollten die Standesunterschiede, "die gute Ordnung“, aufrechterhalten.
Kleider machen Leute
Sich schön und prächtig zu kleiden, war Menschen zu allen Zeiten ein Wunsch. Aber auch der Versuch, durch das Tragen falscher Kleidung die Mitmenschen über den wahren Rang zu täuschen. Das Sprichtwort"Kleider machen Leute“ hatte für Menschen früherer Zeiten eine weitaus höhere Bedeutung als heutzutage. Um Missständen der Verschwendung und Täuschung entgegenzuwirken, wurde von der Obrigkeit die Kleiderordnung erlassen.
So verbot die Stadt Konstanz im Jahr 1390 das Tragen von Hauben, die aufwendig mit Perlen, Edelsteinen, goldenen Ringen und Schleifen geziert waren und mehr als 50 Gulden kosteten. 50 Gulden waren zu der Zeit eine horrende Summe Geld. Für einen Gulden erhielt man 100 Pfund Rindfleisch. In Breslau wurde 1505 die Verwendung von Goldbrokat, Samt, Damast und Atlasseide verboten. In Berlin war der kostbare Zobelpelz nur als Besatz für Mützen vornehmer Herren, Damast und Atlasseide nur den Doktoren gestattet. Die Stadt Hildesheim machte das Tragen pelzgefütterter Kleidungsstücke von einer behördlichen Erlaubnis abhängig. Frankfurt am Main bestimmte 1453: "Gefärbte Schuhe mit Spitzen oder Schnäbel wird den Dienst- und Handwerksgesellen verboten, doch mögen sie 'Geiß-Schuhe' tragen“.
Die Obrigkeit achtete auf sittsame Bekleidung
Für den Mensch der heutigen Zeit gilt bezüglich der Kleidung: erlaubt ist, was gefällt. Einwirken oder gar Bevormundung in Sachen Kleidung von öffentlicher Seite ist undenkbar. Den Frauen in Nürnberg wurde gegen Ende des 15. Jahrhunderts vorgeschrieben, wie tief Ausschnitte und Kragen sein durften: "... vorn am Goller nicht tiefer als einen Querfinger breit unter dem Knorrlein am Hals, hinten eine Viertelelle tiefer ausgeschnitten“.
Auch die Männer früherer Jahrhunderte waren modebewusst, wurden aber in ihre Schranken gewiesen, wenn sie es zu toll trieben. Die Stadt Konstanz schrieb im Jahr 1390 für die Männer vor: "... wer in einem bloßen Wams zum Tanze oder auf die Straße gehe, der solle es ehrbarlich machen und seine Scham hinten und vorn decken, dass man die nicht sehe“. Als das Beinkleid seine heutige Form erhielt, die Hose, kam eine neue Unsitte auf: farbige Hosenlätze und auffällige Schamkapseln. Was verhüllt werden sollte, wurde dadurch besonders betont.
Nachdem diese anstößige Mode verschwunden war, kam eine andere auf. Sie war zwar sittlich nicht anstößig, erregte aber trotzdem Ärgernis: die geschlitzten Pluderhosen. Für eine Pluderhose wurden bis zu vierzig Ellen Seidenstoff benötigt, um die Schlitze mit Unterstoff zu hinterlegen. Die Bürger nahmen diese Mode mit Begeisterung auf, so dass die Obrigkeit gezwungen war, dagegen mit Verordnungen einzuschreiten. Doch die Strafandrohungen nutzten wenig. Manche Städte gingen in der Weise vor, als dass sie ihre Henker in rote Pluderhosen steckten, um den Bürgern die Lust daran zu nehmen. Wer wollte schon wie der Henker gekleidet sein?
Strafen gegen Kleidungsverstöße
Als Strafe für Übertretungen wurden meist Geldbußen erlassen, die allerdings recht hoch waren. In Rothenburg ob der Tauber hatten die Stadtknechte die Einhaltung der Kleiderordnungen zu überwachen und Verstöße dem Richter zu melden. Die Stadtknechte hatten teilweise auch die Erlaubnis, verbotene Kleidungsstücke den Übertretern auf offener Straße abzunehmen, was Lustbarkeiten und Schadenfreude auslöste. Am effektivsten verfuhr der Rat der Reichsstadt Rothenburg, indem er Männern, die zu kostbare, nicht standesgemäße Kleidung trugen, höhere Steuern aufbrummte. So ist in einem Erlass aus dem Jahr 1685 zu lesen: "... umb des begehenden Excesses willen, auf zwey- oder dreyhundert Gulden höher in die Steuer und Schatzung zu legen“.
Den Handwerkern wurde Strafe angedroht, wenn sie Kleidungsstücke anfertigten, die nicht den Kleiderordnungen entsprachen. Sie wurden außerdem verpflichtet, jede ihnen bekanntgewordene Übertretung durch Zunftskollegen unverzüglich dem Rat anzuzeigen.
Am Ende galten Kleiderordnungen als Kulturkuriosa
All diese Kleiderordnungen haben die Jahrhunderte hindurch selten zum gewünschten Erfolg geführt. Eher haben sie das Gegenteil von dem bewirkt, was sie bekämpfen sollten. Um die Standesehre zu bewahren, die Bürgern zu allen Zeiten wichtig war, wurde umso mehr ein Höchstmaß im Aufwand mit Kleidung und Schmuck betrieben. Der übertriebene Luxus in Sachen Kleidung ließ erst dann nach, als im ausgehenden 18. Jahrhundert die Kleiderordnung verschwand.
Heute erregen diese Bekleidungsvorschriften eine gewisse Heiterkeit. Für die Obrigkeit und die Bürger vergangener Jahrhunderte war es eine bierernste Angelegenheit. Volkskundlich sind diese Kleiderordnungen eine wichtige Quelle für die Kostüm- und Trachtenforschung und geben Aufschluss über Bekleidung und Schmuck der einzelnen sozialen Schichten früherer Zeiten.
Quellenangabe: Fachbericht von Prof. Dr. Wolfgang Schild, Ordinarius für Strafrecht und Rechtsphilosophie
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