Für viele Paare ist es die letzte Möglichkeit, der ungewollten Kinderlosigkeit endlich zu entrinnen und deswegen sind die meisten auch bereit, die hohen Kosten, die bei einer künstlichen Befruchtung zustande kommen, zu bezahlen.
Der Bundesverband der Reproduktionsmedizinischen Zentren Deutschlands (BRZ) beziffert die Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation (IVF) mit etwa 3000 Euro. Eine ICSI kostet durchschnittlich 3600 Euro. Findet die künstliche Befruchtung innerhalb eines natürlichen Zyklus ( Insemination) statt, müssen die Paare rund 200 Euro dafür bezahlen. Durch die zusätzliche Einnahme von Hormonen, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung heutzutage fast zwangsläufig notwendig ist, entstehen zudem weitere Kosten.
Übernahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen
Zwar wird bis heute ein Teil der Kosten von der zuständigen Krankenkasse übernommen. Die Bedingungen dafür sind jedoch sehr genau festgelegt und die Kassen übernehmen in der Regel auch nur 50 % der anfallenden Behandlungskosten. Zunächst wird unterschieden, ob der Versuch innerhalb eines natürlichen Zyklus stattfindet, oder ob parallel eine hormonelle Therapie läuft. Im ersten Fall übernehmen die Kassen den Kostenanteil für acht Versuche, im zweiten Fall für drei. Die Voraussetzungen gestalten sich dabei wie folgt:
- die Paare müssen verheiratet sein
- die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein
- der Mann darf das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben
- es darf keine andere Möglichkeit der Therapie geben
- es dürfen nur Samen- und Eizellen von Ehepartnern verwendet werden
- für beide Partner muss ein negativer HIV-Test vorliegen und bei der Frau muss zudem ein hinreichender Schutz gegen eine Röteln-Infektion nachgewiesen werden
Kommt es bei einer entstandenen Schwangerschaft zu einer Fehlgeburt, übernimmt die Kasse ihren Kostenanteil für einen weiteren Versuch und auch beim Wunsch nach dem zweiten oder dritten Kind, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen jeweils drei Versuche. Für weitere Maßnahmen müssen die Paare selber zahlen.
Übernahme durch die Privaten Krankenkassen
In der Regel werden bei privat versicherten Patienten die Kosten der ersten drei Versuche voll übernommen. Das ist jedoch nur der Fall, wenn auch Aussicht auf Erfolg, das heißt auf eine Schwangerschaft besteht. Oft wird auch das Einfrieren der Eizellen bzw. der männlichen Spermien von den Privaten getragen. Das ist bei gesetzlich Versicherten nicht der Fall. Ist man privat versichert, gilt es zudem zu beachten, dass in einigen Fällen, ähnlich wie bei gesetzlich Versicherten, eine Ehe vorgeschrieben ist. Hier gibt es jedoch keine konkreten Regelungen und die Handhabung erfolgt von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Dafür gibt es bei privat Versicherten keine konkrete Altersgrenze für eine künstliche Befruchtung.
Steuerliche Aspekte
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes können Paare, die nicht verheiratet sind, die Kosten für eine künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen. Das ist insofern wichtig, als das die Kosten bei nicht verheirateten Paaren von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden.
