Jeder kennt den Fall, dass man aufgrund von Krankheit morgens zum Arzt und nicht zur Arbeit geht. Finanziell ist das auch garkein Problem, weil es bei den meisten Angestelltenverhältnissen die so genannte Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung gibt. In der Regel sind das sechs Wochen, die man krank sein kann, aber zu 100 Prozent das Gehalt überwiesen bekommt. Erst nach dieser Zeit fängt die Krankheit an, auch im Portemonnaie weh zu tun.
Das Krankengeld der Kasse als nicht ausreichende Entschädigung
Der Arbeitgeber braucht nun nicht mehr zu bezahlen und die Krankenkasse tritt dafür mit dem Krankengeld ein. Hierbei erleidet man die erste Einkommenseinbuße, weil die Krankenkasse nur noch 70% des Bruttoeinkommens, maximal aber 90 Prozent des Nettogehaltes bezahlt. Je nach Differenz zum gewohnten monatlichen Einkommen kann sich das schon sehr bemerkbar machen, vor allem, weil davon die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin bezahlt werden müssen.
Um die hier entstehende Einkommenslücke zu schließen, kann man über eine private Zusatzversicherung ein so genanntes Krankentagegeld abschließen, das einem für jeden Tag, den man krank ist, ausgezahlt wird und somit als zusätzliches Einkommen zur Verfügung steht, um alle weiterhin bestehenden monatlichen Kosten bezahlen zu können.
Das Krankengeld der Krankenkasse wird aber nur maximal 72 Monate gezahlt und auch nur so lange, wie man vom Arzt aus als krank gilt., Stellt der Arzt allerdings eine für mindestens die nächsten sechs Monate fortdauernde Berufsunfähigkeit fest, braucht die Krankenkasse nicht mehr zu zahlen und man steht ohne Einkommen da.
Wenn aus Krankheit Berufsunfähigkeit wird
Im Falle der Berufsunfähigkeit bekommen alle, die nach dem 1. Januar 1960 geboren sind, keine staatliche Unterstützung mehr. Da es weder Geld vom Arbeitgeber noch von der Krankenkasse gibt, ist es wichtig, dass man sich über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ein Ersatzeinkommen sichert, um seine monatlichen Ausgaben weiterhin bezahlen zu können.
Bei der Erwerbsunfähigkeit, die gesundheitlich noch eine Stufe schlimmer ist als die Berufsunfähigkeit, weil man wirklich keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann, erhält man noch staatliche Unterstützung, die aber auch nur noch ein Bruchteil des eigentlichen Gehaltes bedeutet. Auch hierfür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Absicherung.
Im schlimmsten Fall pflegebedürftig
Keinen Beruf mehr ausüben ist eine schlimme Sache. Was aber, wenn man nicht mehr nur den Beruf nicht mehr ausüben kann, sondern nicht mehr in der Lage ist, sich selber zu bewegen, zu pflegen, zu ernähren? Als solch ein Pflegefall ist man auf fremde Hilfe angewiesen, die einem oft nur in Pflegeheimen oder durch mobile Pflegedienste zuhause gegeben werden kann. Diese Hilfe ist sehr kostspielig und lässt sich allein durch die gesetzliche Pflegeversicherung und deren Leistung nicht bezahlen. Auch hier ist es also wichtig, durch eine zusätzliche private Pflegeabsicherung dafür zu sorgen, dass man im schlimmsten Fall nicht darauf angewiesen ist, eigene Ersparnisse und Eigentümer aufgeben zu müssen, um sich die nötige Hilfe leisten zu können.
