Krankenversicherungsbeiträge für Rentner

Abzüge von der gesetzlichen Altersvorsorge

Krankenversicherungen Beiträge für Rentner. - Carsten Uekötter
Krankenversicherungen Beiträge für Rentner. - Carsten Uekötter
Abzüge von der gesetzlichen Rentenversicherung können Krankenversicherungsbeiträge sein. Diese betragen jedoch nicht den vollen Krankenkassenbeitragssatz.

Wer das Rentenalter erreicht hat und von da an die monatliche, gesetzliche Rente ausbezahlt bekommt, der könnte seit Anfang 2009 von einer Neuregelung der Krankenkassenbeiträge betroffen sein. Besonders die Personen, bei denen der Renteneintritt kurz bevor steht, sollten sich darüber im Klaren sein, dass von den gesetzlichen Rentenzahlungen in bestimmten Fällen Krankenkassenbeiträge abgezogen werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) beschreibt den betroffenen Personenkreis als alle krankenversicherungspflichtigen Empfänger der gesetzlichen Rente, die aus ihrer Rente Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen. Darüber hinaus gilt die Neuregelung auch für Rentenbezieher, die zwar freiwillig oder privat versichert sind, aber dennoch von der DRB einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten.

Wie hoch sind die Krankenversicherungen Beiträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung?

Doch wie hoch sind die zu zahlenden Beiträge genau? Laut DRB beträgt der aktuell aus der Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag 15,5 Prozent. Das heißt jedoch nicht, dass der Rentenbezieher die vollen 15,5 Prozent zu zahlen hat. Der exakte Beitrag wird dabei wie folgt berechnet:

Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Hälfte des um einen Abschlag von 0,9 Prozent gekürzten Beitrags zur Krankenversicherung. In diesem Falle also 15,5 Prozent minus eines Abschlags von 0,9 Prozent. Das entspricht 14,6 Prozent. Die Hälfte dieses Betrages übernimmt der Rentenversicherungsträger, aktuell also 7,3 Prozent. Die Differenz zum vollen Beitragssatz ist der Teil, der vom Rentenbezieher zu tragen ist. Das sind also aktuell 15,5 Prozent abzüglich der so eben berechneten 7,3 Prozent, also insgesamt 8,2 Prozent.

Rechenbeispiel für die Krankenversicherungen Beiträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Als Zahlenbeispiel liest sich diese Rechnung wie folgt: Ein Rentenbezieher erhält beispielsweise eine monatliche gesetzliche Rente von 1.500 Euro. Darauf sind insgesamt 15,5 Prozent Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese sind wie folgt aufgeteilt: Der Rentenversicherungsträger übernimmt 7,3 Prozent, also 109,50 Euro. Der Rentenbezieher trägt die übrigen 8,2 Prozent, also 123 Euro. Das heißt also, der Rentenbezieher hat auf die obige Beispielrente von 1.500 Euro 123 Euro Krankenversicherungsbeitrag abzuführen.

Wie werden die Krankenversicherungen Beiträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt?

Diesen Beitrag hält der Rentenversicherungsträger direkt ein und übermittelt ihn an die entsprechenden Stellen im Gesundheitssystem. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten oder privat versicherten Rentenbeziehern, die einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger zur Krankenversicherung erhalten, sieht das Beispiel ähnlich aus. Nur mit dem Unterschied, dass dieser Personenkreis die Beiträge zur Krankenversicherung selbstständig in voller Höhe bezahlt und deshalb einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger bekommt. Dieser Zuschuss würde sich im Falle obiger Beispielsrente von 1.500 Euro ebenfalls auf 109.50 Euro, also 7,3 Prozent belaufen.

Wie sich die Krankenkassenbeiträge im Einzelnen auswirken, können Rentenbezieher ihrem aktuellen Rentenbescheid entnehmen. Personen, die kurz vor dem Eintritt in die Rente stehen, können sich über die Auswirkungen der Krankenversicherungsbeiträge auf die persönliche Rente direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei der eigenen Krankenkasse informieren.

Carsten Uekötter, Carsten Uekötter

Carsten Uekötter - Schon seit den Schultagen ist Carsten Uekötter als Hobbyautor von Kurzgeschichten unterwegs. Die meisten davon hat jedoch bis heute ...

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