Künstliche Befruchtung im Ausland

Kinderwunsch jenseits der deutschen Grenze

Nicht alles, was in Sachen Kinderwunsch medizinisch möglich ist, ist auch in Deutschland erlaubt.

Die Voraussetzungen, um in Deutschland eine künstliche Befruchtung zu bekommen oder diese gar von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, sind vielseitig und in vielen Fällen erfüllen Paare, die sich den Wunsch von einer gemeinsamen, kleinen Familie erfüllen wollen, eine dieser Voraussetzungen nicht. Aber dafür gleich ins Ausland fahren? Für viele Paare wird diese Frage irgendwann zur Realität, nicht nur weil sie in Deutschland keine Chance mehr sehen, sondern auch weil im Ausland zum Teil medizinische Maßnahmen erlaubt sind, die auf deutschem Boden verboten sind.

Enge Voraussetzungen der Krankenkassen

Um eine künstliche Befruchtung von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, muss das Paar zunächst verheiratet sein. Zudem muss die Frau zwischen 25 und 40 Jahre alt sein und der Mann darf das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben. Aber schon weil der Trauschein heutzutage für viele nicht mehr zwingende Voraussetzung für ein glückliches Beisammensein ist, fallen diese aus der Finanzierung des Kinderwunsches durch die Kassen heraus. Der Kinderwunsch im Ausland wird allerdings kaum von der Krankenkasse getragen werden. Dafür gibt es beispielsweise in Osteuropa Kliniken, die die künstliche Befruchtung weitaus günstiger anbieten als ihre deutschen Kollegen. Allerdings sollten sich Paare die Kliniken und deren Arbeitsweise im Vorfeld genau anschauen, Erfahrungswerte einholen und eine entsprechende Behandlung gut vorbereiten. Denn billiger heißt nicht zwangsweise besser und auch ein Auslandsaufenthalt will finanziert sein. Ob man also letzten Endes damit günstiger dabei ist als in einer Klinik hierzulande, bleibt offen.

Erweiterte Behandlungsmöglichkeiten im Ausland

Vielen Paaren reichen die medizinischen Möglichkeiten in Deutschland nicht aus. Denn gerade hier gibt es sehr enge gesetzliche Vorgaben, wie mit Eizellen, Embryonen und Spermien verfahren werden darf. Diese Regeln schließen bestimmte Behandlungsmöglichkeiten von vornherein aus. So kommt vor allen Dingen bei älteren Frauen, die die Wechseljahre schon hinter sich haben, nur noch eine Eizellenspende in Frage. Diese ist jedoch hierzulande genauso verboten, wie der sogenannte Blastozystentransfer. Und auch die Präimplantationsdiagnostik, also das Untersuchen der Embryonen auf mögliche Gendeffekte, ist in Deutschland verboten. In all diesen Fällen ist eine Behandlung im Ausland unter Umständen eine sinnvolle Alternative.

Hohe Kosten – keine Erfolgsgarantie

Die Internetseiten der einschlägigen Kliniken im Ausland locken mit hohen Erfolgsgarantien und viele Paare, die sich schon seit Jahren mit einem unerfüllten Kinderwunsch herumquälen sind versucht, Hoffungen in die erweiterten Behandlungsmöglichkeiten im Ausland zu setzen. Allerdings sollte man sich nicht nur vorher genau informieren, welche Methoden wo und unter welchen Voraussetzungen erlaubt sind, es sollte auch klar sein, dass eine Behandlung im Ausland immer mit sehr hohen Kosten und einer zusätzlichen seelischen Belastung verbunden ist – und das ohne Garantie auf Erfolg.

Julia Hoffmann - - seit 2004 freie Journalistin - zuhause in den Themen IT, Lokales, Familienpolitik, Kultur und exklusiv für Suite101 im ...

rss