
- Berlins Regierender Klaus Wowereit - Archiv Harald Rossa
Der Senat Berlin setzt sich aktiv für die Rechte von Schwulen und Lesben ein. Er hat am 9. Juli 2010 einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, dessen Ziel die Gleichsetzung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft der Ehe ist. Dieses Ziel kann nur mit einer Änderung des Grundgesetzes, das bisher nur Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt, geändert werden.
Die Lebenspartnerschaft und ihre Probleme
Seit 2001 gibt es für gleichgeschlechtliche Paare bereits das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Diese ist aber keine Ehe, die weiterhin gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft privilegiert ist. Darin können gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder adoptieren. Dazu kommen ungleiche Behandlungen im Erb- und Steuerrecht und bei den Unterhaltspflichten. Auch bei der Besoldung der Beamten des Bundes und vieler Länder gibt es Unterschiede zwischen verheirateten und verpartnerten Menschen. Im Land Berlin sind im Beamtenrecht die Ehe und die Lebenspartnerschaft bereits weitgehend gleich gestellt.
Dazu führte die Berliner Senatorin Katrin Lompscher (Die Linke) für Gesundheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz vor dem Bundesrat aus: „Nur das Recht hinkt dem Alltagsbewusstsein hinterher. Und die eingetragene Lebenspartnerschaft enthält immer noch weniger Rechte als die Ehe. Das diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare vor allem im Bereich des Steuer-, Adoptions-, Sozial-, Ausbildungsförderungs-, Asylverfahrensrechts sowie im Bereich des Dienstrechts des Bundes und vieler Bundesländer.“
Dann machte die Senatorin auch auf die doch noch immer latent vorhandene Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare aufmerksam: „Es gibt auch vermeintlich ganz kleine Bereiche offener Diskriminierung. Wir kennen aus Formularen die Bezeichnungen zum Personenstand ‚ledig, verheiratet und verwitwet’. In manchen auch ‚in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend’. Wer dies ankreuzt, ankreuzen muss, muss damit auch öffentlich kundtun, dass er in einer homosexuellen Beziehung lebt. Und das auch dann, wenn das eigentlich völlig unbedeutend ist oder sie möglicherweise Benachteiligungen oder eine ‚besondere Behandlung’ befürchten. Denn obwohl unsere Gesellschaft heute viel offener ist und sich auch vielfältiger fühlt, gibt es immer noch offenen Hass gegen Homosexuelle. Schon deshalb muss jede und jeder selbst entscheiden dürfen, ob er oder sie die sexuelle Orientierung offenbart."
Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 entschieden, dass die Ungleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe nicht berechtigt ist und beendet werden muss. Denn hetero- wie homosexuelle Paare gehen mit der Ehe beziehungsweise eingetragenen Partnerschaft eine dauerhafte Bindung mit der Verpflichtung zum gegenseitigen Einstehen ein. Deshalb sei es verfassungsrechtlich nicht begründbar, die Ehe zu privilegieren. Auch der Bundesgesetzgeber selbst hat schon an einer Stelle das traditionelle Eheverständnis durchbrochen. Verheiratete Transsexuelle, die nach der Geschlechtsumwandlung eines Partners nun beide von dem gleichen Geschlecht sind, dürfen ihre Ehe weiter führen.
Der Widerstand in Kirchen und Politik
Nicht unerwartet stößt das Vorhaben des Berliner Senats bei den Kirchen auf scharfe Kritik. Für beide großen Kirchen ist und bleibt die Ehe ein Institut zwischen Mann und Frau.
Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat und im Bundestag geht der Senat von Berlin davon aus, dass sein Gesetzesantrag nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag finden wird. Seine Absicht ist es, in dieser Sache ein deutliches Zeichen zum Handeln zu setzen. Denn der Druck, Ehe und Lebenspartnerschaft weitgehend gleich zu stellen, wird eines Tages den Bundestag beschäftigen müssen. Die Geduld der Betroffenen und die der Verfassungsrichter in Karlsruhe sind nicht unbegrenzt.
