
- Liechtenstein: Schwierigkeiten für Versicherer - Franz Haindl, Pixelio.de
Seitdem mit der Festnahme des Ex-Postchef Zumwinkel im Jahr 2007 eine Steuersünderaffäre ausgelöst wurde, sind nicht nur die Banken in der Schweiz und Liechtenstein unter Beschuss geraten. Auch viele Lebensversicherer in Liechtenstein haben ein Geschäftsmodell, das bis dahin viele Vermögende aus Deutschland angelockt hat, nicht zwar um explizit Steuern zu hinterziehen, aber zumindest um Steuerzahlungen in großem Stil zu umgehen. Vor knapp einem Jahr hat das Bundesfinanzministerium in Deutschland mit einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen bei sogenannten Fondsgebundenen Lebensversicherungen jedoch diesem speziellen Geschäftsmodell einen Riegel vorgeschoben. Seitdem sind die Umsätze vieler Lebensversicher in Liechtenstein dramatisch eingebrochen.
Die unterschiedliche Besteuerung von Geldanlagen
Zum Jahresbeginn 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt. Seither müssen Privatanleger sämtliche Gewinne aus Geldanlagen pauschal mit 25 Prozent versteuern. Die sogenannte Spekulationsfrist wurde zu diesem Zeitpunkt weitestgehend abgeschafft. Nur bei Immobilien hat sie noch Bestand. Wer eine Immobilie erwirbt und frühestens nach 10 Jahren verkauft, muss einen dadurch resultierenden Gewinn nicht versteuern. Lebensversicherungsverträge, deren Gewinne einmal komplett steuerfrei waren, werden heute nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, wenn sie nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, mindestens zwölf Jahre laufen und nicht vor dem Endalter 60 des Versicherungsnehmers enden. Beim Halbeinkünftverfahren muss nur die Hälfte des Gewinns besteuert werden, dann aber mit dem persönlichen Steuersatz. Die Gewinne, die während der Laufzeit innerhalb der Police bei Fondsverkäufen erzielt werden, bleiben bis zum Ablauf der Lebensversicherung steuerfrei.
Umgehung der Abgeltungssteuer mit der Lebensversicherung
Insbesondere für Menschen mit einem hohen Steuersatz ist dies interessant. Nimmt man beispielsweise an, dass bei einer Einmalanlage von 50.000 Euro in Fonds nach 15 Jahren 100.000 Euro im Depot liegen und dann verkauft werden, beträgt der Gewinn 50.000 Euro. Dieser wird nun pauschal mit 25 Prozent versteuert. Der Depotinhaber muss als 12.500 Euro Steuern zahlen. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und ggfls. Kirchsteuer. Würde er das gleiche Ergebnis vor Steuern mit der Lebensversicherung erzielen, würde nur die Hälfte des Gewinns zur Besteuerung herangezogen, also 25.000 Euro. Beim aktuell höchsten Steuersatz von 42 Prozent auf diese Summe ergibt sich daraus eine Steuerzahlung von 10.500 Euro. Mit der Lebensversicherung hätte der Depotinhaber also tatsächlich 1.500 Euro Steuern gespart.
Deutsche Gesetzgebung contra europäisches Recht
Dieser Umstand war bei der Entwicklung der Gesetzgebung zum Alterseinkünftegesetz und der Abgeltungssteuer in Deutschland seinerzeit bekannt und sogar erwünscht, wäre also nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht ein anderes europaweites Gesetz diesem Sachverhalt eine besondere Note gegeben hätte. Während in Deutschland Versicherer im Rahmen von fondsgebundenen Lebensversicherungen ihren Kunden tatsächlich nur Fonds anbieten dürfen, ist dies z.B. in Liechtenstein anders. Dort dürfen Versicherer jede Art von Wertpapier für ihre Kunden bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung anbieten, solange sie eine Wertpapierkennnummer haben, also z.B. auch Einzeltitel bei Aktien, Zertifikate und Optionsscheine. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar der Einschluss von geschlossenen Fonds, Immobilien oder Firmenbeteiligungen möglich. Da seit 1995 in Europa im Versicherungswesen die Dienstleistungsfreiheit besteht, darf jedes europäische Versicherungsunternehmen, das in seinem Heimatland nach den dort geltenden gesetzlichen Regeln und Bestimmungen Produkte entwickelt und vermarktet, dies auch in allen anderen Ländern Europas tun. Die dort zuständige Aufsichtsbehörde - in Deutschland ist das die Bafin - muss nur informiert werden, eine zusätzlichen Erlaubnis muss nicht eingeholt werden. So können also Versicherungsunternehmen aus Liechtenstein ihre Produkte völlig legal in Deutschland anbieten.
Vermögende profitieren besonders beim Liechtensteiner Modell
Dies war für vermögende deutsche Privatkunden besonders attraktiv. Denn die Liechtensteiner Lebensversicherer dürfen sogar für einzelne Kunden individuell maßgeschneiderte Policen. Dies geht soweit, dass ein Kunde sein bestehendes Wertpapierdepot bei einer Bank in eine solche Police einbringen kann. Wenn also beim Bankdepot ein vermögender Kunde bei jedem Verkauf von Wertpapieren mit Gewinn die Abgeltungssteuer zahlen musste, konnte er das einfach umgehen, indem er sein Depot in eine Lebensversicherung aus Liechtenstein übertrug. Er umhüllte sein Depot sozusagen mit einem Lebensversicherungsmantel. Solche Modelle erhielten daher den Namen „Wrapper-Police" (Wrapper = Mantel). Da bei aktiven Depots durchaus mehrfache Käufe und Verkäufe pro Jahr stattfinden, bei denen eigentlich jedes Mal die Kapitalertragsteuer fällig wäre, konnte im Mantel der Lebensversicherung aus Liechtenstein bei entsprechender Laufzeit auf Jahre hinweg eine Unmenge an Steuern gespart werden. Es überrascht daher nicht, dass geschätzt rund 60 Prozent aller Umsätze der Lebensversicherer in Liechtenstein aus solchen Wrapper-Policen resultierten, die wiederum zum größten Teil von Deutschen abgeschlossen wurden.
Die Bundesregierung schießt zurück
Nachdem die damalige wie aktuelle Bundesregierung seit der Zumwinkel-Affäre bisher mehr oder weniger erfolglos gegen das bestehende Bankgeheimnis in der Schweiz und Liechtenstein vorgeht und auf die zweifelhafte Unterstützung durch Kauf gestohlener Daten von Bankkunden angewiesen ist, um mehr Steuereinnahmen zu genereieren, konnte sie sich bei Versicherungen zweifelsfrei legal rächen. Das Bundesfinanzministerium hat einfach die Regelungen geändert, nach denen in Deutschland Lebensversicherungen unter das Besteuerungsprivileg des Halbeinkünfteverfahrens fallen. Und diese Änderungen zielen ganz klar auf die Wrapper-Policen ab. Neben anderen Kriterien werden seit dem 1.9.2009 nur noch solche fondsgebundenen Policen als steuerlich einwandfrei betrachtet, die ausschließlich Fonds beinhalten, die zum öffentlichen Vertrieb zugelassen und einer breiten Masse von Anlegern zugänglich sind. Das ist bei Depots von Kunden, die mit individuell ausgesuchten Enzeltiteln aus Aktien, Zertifikaten oder Optionsscheinen gespickt sind, nicht der Fall. Jeder Gewinn innerhalb der Police muss zum Zeitpunkt des Entstehens gleich mit der Abgeltungssteuer besteuert werden. Dadurch sind solche Modelle für die deutschen Anleger uninteressant geworden und die Umsätze bei den Versicherern in Liechtenstein sind entsprechend gravierend eingebrochen.
Es verwundert daher nicht, dass die FMA in Liechtenstein, die das Pendant zur Bafin ist, im Juli und August gleich drei Versichereren und Vermögensverwaltern verboten hat, weiter Geschäft anzunehmen. Insbesondere beim Versicherer Quantum Leben ist man in Sorge, ob die Kapitalstärke des Unternehmens ausreichend ist, um alle eventuellen Ansprüche der Versicherer zu befriedigen. Dieser Vorgang ist in Liechtenstein bisher einmalig und zeigt, dass der Standort Liechtenstein für Versicherer stark gefährdet ist.
Bildnachweis: Franz Haindl/Pixelio.de
