Loveparade-Gutachten entlastet Stadtverwaltung

Loveparade - Michael Berger /pixelio.de
Loveparade - Michael Berger /pixelio.de
Heute, am 4. August 2010 tagte der Innenausschuss des Nord-Rhein-Westfälischen Landtags zur Causa Loveparade.

Der Nord-Rhein-Westfälische Landtag befasste sich heute, Mittwoch, 4. August 2010 mit den tragischen Ereignissen rund um die Loveparade am 24. Juli. Dabei wurden vor allem die Frage der Zuständigkeit und der Versäumnisse von Veranstalter und Behörden bei der Loveparade diskutiert. Die neue Opposition im Landtag aus CDU und FDP deckte den NRW-Innenminister Jäger mit einem umfangreichen Fragenkatalog ein. Inzwischen wird ein Konflikt der SPD geführten NRW-Landesregierung und der CDU geführten Stadtregierung Duisburg bei der Aufarbeitung der Ereignisse vom 24.Juli offensichtlich.

Gutachten entlastet Stadtverwaltung Duisburg

Die Stadt Duisburg legte heute ein von Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) in Auftrag gegebenes Gutachten betreffend der verfahrens- und sicherheitsrechtlichen Vorgänge rund um Genehmigung und Überwachung der Loveparade vor. Als Ergebnis wurde kommuniziert, dass es keinerlei Erkenntnisse gibt, die darauf hindeuten, dass Verwaltungsbeamte der Stadt Duisburg gesetzliche Rahmenbedingungen nicht beachtet oder verletzt haben und somit kausal zur Tragödie bei der Loveparade beigetragen haben. Mit diesem Gutachten wird der Focus indirekt auf die für Sicherheitsfragen zuständigen Polizeibehörden und den Veranstalter der Loveparade als potentiell Mitschuldige gelenkt.

Innenminister Jäger nimmt Polizei in Schutz

Durch dieses Gutachten aufgeschreckt nahm der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) seinerseits die Polizeibehörden in Schutz, indem er neuerlich Vorwürfe bekräftigte, dass die Stadtverwaltung Auflagen nicht kontrolliert hatte. Gleichzeitig wurde aber auch den Veranstaltern der Duisburger Loveparade rund um Rainer Schaller vorgeworfen, das eigene Sicherheitskonzept nicht umgesetzt zu haben. Insbesondere bei dem stattgefundenen Szenario der Überfüllung hätten die Veranstalter entsprechend reagieren sollen und etwa die Einlassstellen beim Tunnel, wo die Katastrophe ihren Ausgang fand, umgehend schließen müssen. Rolle der Polizei wäre es gewesen, den Veranstalter bei der Lenkung der zu- und abgehenden Besucher zu unterstützen. Diese Mitkompetenz der Polizei rief wiederum die Stadtverwaltung Duisburg auf den Plan, deren Gutachten von Sorgfaltswidrigkeiten bei der Umsetzung, nicht aber der grundsätzlichen Genehmigung der Veranstaltung ausgeht.

In Zukunft bessere Sicherheitsstandards

Für die Zukunft waren sich SPD/Grüne-Regierung und CDU/FDP Opposition im NRW-Landtag einig, dass es verbesserte Sicherheitsstandards bei Großveranstaltungen wie der Loveparade geben müsse und zusätzlich eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung, die ein entsprechendes Risikopotential im Ernstfall auch abdecken kann.

Oberbürgermeister Adolf Sauerland(CDU) fester im Sattel

Die heutige Debatte im NRW-Landtagsausschuss brachte jedenfalls keine Demontage von CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland. Durch die Vorlage des Gutachtens der Stadtverwaltung und den Focus des SPD-Innenministers auf dem Verschulden des Loveparade-Veranstalters kam es sogar zu einer Entlastung von Sauerland, dem jedenfalls heute unmittelbar keine politische Verantwortung zugeordnet werden konnte. Durch das gemeinsame Vorgehen von CDU und FDP mit einem umfangreichen Fragenkatalog war fürs erste auch die Ampelkoalition im Duisburger Stadtrat unterlaufen. Dort hatte sich die Dreimannfraktion im 74 köpfigen Stadtrat ja an die Spitze einer Abwahlkoalition gegen den Duisburger Bürgermeister gestellt. Diese Initiative fand heute jedenfalls keine weitere Unterstützung durch die Landtagsberatungen. Die Landes- und Stadt CDU fanden sich in ihrer Solidarität zu Adolf Sauerland jedenfalls bestätigt.

Bildnachweis: Michael Berger, www.pixelio.de

Dr.Fritz Simhandl , Dr.Simhandl

Fritz Simhandl - Mag.Dr.Fritz Simhandl Unternehmens-, Medien- und Kommunikationsberater Freier Publizist, Wirtschaftstrainer Rechts- und ...

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