Luftverkehrsdienste für die Sportfliegerei

Verschiedene Beratungsstellen helfen und informieren den Piloten

Unterschiedliche Luftverkehrsdienste helfen dem Piloten bei der Flugvorbereitung und stehen mit Rat und Tat während des Fluges zur Verfügung.

Die Luftverkehrsdienste sind rund um die Uhr für eine aktuelle Informationsweitergabe zuständig. Je nach Beratungs- oder Informationssituation kann der Pilot auf verschiedene Dienste zurückgreifen. Nicht alle dieser Dienste treten unmittelbar mit dem Luftfahrzeugführer in Kontakt, sondern arbeiten teilweise im Hintergrund und sind für die Weiterleitung und Aufbereitung von Informationen zuständig. Viele Informationen können bereits im Internet abgerufen werden, was eine Flugvorbereitung deutlich erleichtern kann. Dabei ist zu beachten, dass offiziell eingerichtete Internetseiten auch gesetzlich anerkannt sind und nur diese verbindliche Informationen bieten, die zur sicheren Flugdurchführung verwendet werden dürfen.

Der Flugvorbereitungsdienst (AIS)

Der Flugberatungsdienst (Aeronautical Information Service – AIS) ist ein von der DFS (Deutschen Flugsicherung) eingerichteter Service, der für die Weitergabe von Informationen und Publikationen sowie die Beratung vor Antritt des Fluges zuständig ist. Die Leistungen reichen von Auskünften zur Aktivität von Flugbeschränkungsgebieten über die Öffnungszeiten von Flugplätzen bis hin zur Koordinierung und Organisation von Flughafenslots (Zeitfenstern für Starts und Landungen).

Das Notam-Office ist dabei für die Sammlung, Aufbereitung und Weitergabe der Informationen zuständig. Die Beratung kann sowohl persönlich, als auch in Form von PIBs (Pre-flight Information Bulletins), welche per Fax, Post oder über das Internet verbreitet werden, wahrgenommen werden. PIBs werden aus jeweils für den Flug bedeutsamen Informationen zusammengestellt und schriftlich übermittelt. Zu PIBs kann jederzeit eine Aktualisierung angefordert werden.

Das Aeronautical Service Centre (AIS-C) übernimmt zudem die Aufnahme und Weiterleitung von Flugplänen sowie die Überwachung der Landungen an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrolle. Die Flugplanaufgabe kann telefonisch, per Fax oder im Internet erfolgen. Bei einer Aufgabe im Internet ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung stehen dem Benutzer dort zahlreiche weitere Informationen wie VFR-eBulletin Updates und Notams zum Abruf zur Verfügung. Flugpläne können individuell ausgearbeitet und für eine mehrmalige Verwendung gespeichert werden.

Der Fluginformationsdienst (FIS)

Der Fluginformationsdienst (Flight Information Service – FIS) steht dem Flugzeugführer während des Fluges in allen Lufträumen Deutschlands zur Verfügung. Er stellt den Luftverkehrsteilnehmern wichtige und aktuelle Informationen wie die Aktivität von Beschränkungsgebieten oder Wetterinformationen zur Verfügung und bietet Hilfestellung in verschiedenen Situationen. Der FIS unterstützt den Flugzeugführer und trägt zu einer sicheren und geordneten Flugdurchführung bei. Wetterrundsendungen werden ebenfalls auf der FIS-Frequenz verbreitet.

Bei FIS während des Fluges aufgegebene Flugpläne werden an den Flugberatungsdienst (AIS) zur Bearbeitung weitergeleitet. Teilweise können auch Freigaben für restriktive Lufträume bei FIS eingeholt werden. Sofern die Verkehrs- und Personalsituation dies zulässt, kann der Fluginformationsdienst zudem Verkehrs- und Wetterinformationen sowie Ausweichempfehlungen an Piloten weitergeben. Auch wenn dieser Dienst nicht geleistet werden kann, ist ein Verweilen auf der FIS-Frequenz während eines Überlandfluges sehr empfehlenswert. So ist ein Ansprechpartner sofort verfügbar und kann Hilfestellung und wichtige Informationen übermitteln. In der Bundesrepublik Deutschland ist eine flächendeckende Bereitstellung des Fluginformationsdienstes per Funk gewährleistet. Der Dienst wird dabei in den drei Sektoren Bremen, Langen und München durchgeführt.

Die Flugverkehrskontrolle (ATC)

Die Flugverkehrskontrolldienste (Air Traffic Control – ATC) sind zuständig für die Lenkung des Luftverkehrs nach Instrumentenflugregeln und in kontrollierten Lufträumen. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten, wenn keine flugbetrieblichen Einwände bestehen. Kann eine Anweisung nicht befolgt werden, muss dies der Flugverkehrskontrolle umgehend mitgeteilt werden.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die DFS weitgehend für die Flugsicherung zuständig, in Bereichen des oberen Luftraums ist diese Zuständigkeit aber an Eurocontrol abgegeben worden. Einige Regionalflughäfen setzen darüber hinaus eigene Fluglotsen ein, welche allerdings von der DFS ausgebildet wurden und unter ihrer Aufsicht stehen. Ihnen obliegt die Kontrolle und Lenkung von Luftfahrzeugen in der unmittelbaren Umgebung des Flughafens. Größere Flughäfen verfügen neben den Kontrolltürmen über An- und Abflugkontrollstellen, welche einen weiter gefassten Bereich um den Flughafen kontrollieren. Die großräumige Verkehrslenkung übernehmen Bezirkskontrollstellen.

Flugplatzinformationsdienst

Kleinere Flugplätze, welche meist ausschließlich Flugverkehr nach Sichtflugregeln durchführen, verfügen nicht über einen Flugverkehrskontrolldienst. Damit dennoch eine sichere Durchführung des Flugbetriebs gewährleistet werden kann, ist der Flugplatzinformationsdienst eingerichtet worden. Dieser übermittelt dem Flugzeugführer für den Start und die Landung wichtige Informationen und koordiniert den Flugplatzverkehr. Soweit möglich werden verfügbare Informationen auch außerhalb der Platzrunde fliegenden Luftfahrzeugen erteilt. Durchgeführt wird der Flugplatzinformationsdienst von der örtlichen Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung. Der Flugplatzinformationsdienst soll den Luftfahrzeugführer durch Informationen und gezielte Anweisungen bei der Durchführung seines Fluges unterstützen und zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer obliegt dennoch die gesamte Verantwortung bei der Flugdurchführung.

Henrik Lührs, H. Lührs

Henrik Lührs - Jahrgang 1979. Nach dem Abitur 1998 Ausbildung zum Verkehrspiloten, seit 2002 Theorielehrer für verschiedene Fächer der Privat- ...

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