Journalisten müssen komplizierte Sachverhalte verkürzen, damit sie schnell und allgemein verständlich werden. Das ist ihre Aufgabe. Doch gerade bei Berichten und Reportagen über Gerichtsprozesse und -urteile kann mangelnde Sorgfalt bei der Suche nach dem richtigen Begriff den eigentlichen Inhalt stark verfremden. Das kann fatale Fehler für (möglicherweise nur vermeintliche) Täter und Opfer haben. Nicht immer ist das Wort, das griffig klingt und gerade noch in die Zeile passt, das richtige. Eine Sammlung von Begriffserläuterungen.
Haft oder Gefängnis
"... wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt." Das geht nicht. Denn "Haft" ist nie eine Strafe. In Haft genommen werden können zum Beispiel dringend Tatverdächtige (Untersuchungshaft), Zeugen, die dem Richter eine Aussage verweigern, dies ihnen aber nicht zusteht (Beugehaft), Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung (Abschiebehaft), Personen, die sich oder andere gefährden (Polizeihaft oder Polizeigewahrsam). Der Autor meinte: "... wurde zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt."
Geschworener und Schöffe
Sie sind Stoff für zahlreiche Kinofilme, müssen von Schuld oder Unschuld überzeugt sein und diskutieren (zumindest gerne auf der Leinwand) tagelang hinter verschlossenen Türen, bis sie eine Entscheidung getroffen haben: die Geschworenen. An deutschen Gerichten gibt es sie allerdings nicht, anders als zum Beispiel in den USA, Großbritannien oder auch Österreich. In Deutschland gibt es Schöffen. Das sind juristische Laien, die als ehrenamtliche Richter zusammen mit dem Berufsrichter bei bestimmten Verhandlungen die Tat des Angeklagten beurteilen und das Strafmaß festlegen.
Lebenslang oder lebenslänglich?
Lebenslängliche Freiheitsstrafen gibt es nicht - lebenslang heißt der richtige Begriff. Das bedeutet einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit, mindestens aber 15 Jahre. Nach diesem Zeitraum kann der Rest auf Bewährung ausgesetzt werden. Durchschnittlich kommt ein zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteiltet Straftäter nach 17 bis 20 Jahren frei. Hat das Gericht jedoch in seinem Urteil eine "besonders schwere Schuld" festgestellt, können die Verturteilten noch nicht nach 15 Jahren entlassen werden. Durchschnittlich verbüßen sie dann eine Freiheitsstrafe von 23 bis 25 Jahren.
Mord oder Totschlag
Totschlag bedeutet die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Wer für dieses Verbrechen verurteilt wird, ist aber kein Mörder. Bei einem Mörder kommt neben der "vorsätzlichen Tötung" noch ein im Strafgesetzbuch beschriebenes "Mordmerkmal" hinzu, bei denen es immer um "Verwerflichkeit" geht. Diese Merkmale sind: Verwerflichkeit des Beweggrundes (wenn jemand aus Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder anderen "niedrigen Beweggrund" getötet hat), Verwerflichkeit der Begehungsweise (wenn die Tat heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln begangen wurde) oder Verwerflichkeit des Zwecks (wenn dadurch eine andere Straftat ermöglicht oder verdeckt wurde oder werden sollte).
Ein Dieb ist kein Räuber
Wer einem anderen etwas wegnimmt, um "die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen", begeht einen Diebstahl, ist also ein Dieb. Wer dabei Gewalt anwendet, begeht einen Raub, ist also ein Räuber.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Mit einem Schadensersatz ist der finanzielle Schaden gemeint, der entstanden ist und ausgeglichen werden soll, zum Beispiel Arztkosten oder die Reparatur eines beschädigten Autos. Sollen Schäden ausgeglichen werden, die nicht am Vermögen entstanden sind oder das Vermögen betreffen, wird von Schmerzensgeld gesprochen, zum Beispiel nach einer Körperverletzung, der Verletzung von Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung.
Bitte beachten Sie, dass ein Suite101-Artikel generell fachlichen Rat - zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt - nicht ersetzen kann.
