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Mehr Geld für Demenzkranke

Pflegende Angehörige können Entlastungsangebote besser finanzieren

Familienmitglieder betreuen demenzkranke Verwandte oft rund um die Uhr. Für die Weiterbetreuung während erholsamer Auszeiten gibt es ab 1. Juli 08 jährlich bis 2400 Euro

Das lange und heiß umkämpfte Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) ist verabschiedet und bietet eine interessante Neuerung. Es profitieren davon besonders „Menschen mit erheblichem Betreuungsbedarf“ und damit vor allem ihre Angehörigen, die sich Tag und Nacht um sie kümmern.

Denn rund zwei Drittel aller Demenzkranken werden von ihren Verwandten zu Hause betreut. Wer aber eine Verschnaufpause von dieser seelisch und körperlich belastenden Aufgabe braucht, muss dafür sorgen, dass der verwirrte Mensch in dieser Zeit nicht ohne Aufsicht und Betreuung bleibt. Nicht immer findet man dafür aber Nachbarn oder andere hilfsbereite Menschen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen oder können.

Entlastungsangebote für Angehörige

Dann braucht man professionelle Hilfe. Und die gibt es zum Beispiel in Form so genannter niederschwelliger Betreuungsangebote in Tagespflegeeinrichtungen, die beispielsweise betrieben werden von

  • Alten- und Pflegeheimen
  • Demenzvereinen oder -initiativen wie Betreuungsgruppen, Helferkreise etc.
  • kommunalen Seniorenangeboten
  • kirchlichen Institutionen
  • Wohlfahrtsverbänden

Dort verbringen die demenzkranken Menschen je nach Vereinbarung mehrere Stunden oder einen ganzen Tag, werden im Rahmen ihrer Fähigkeiten beschäftigt und betreut, erhalten Mahlzeiten, Getränke und Unterstützung z.B. beim Gang auf die Toilette.

Diese Form der Betreuung nennt man deshalb niederschwellig oder niedrigschwellig, weil die betreuten Menschen nicht schwerst pflegebedürftig sind, sondern einfach einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf haben. Dazu gehören aber auch Angebote wie die Begleitung bei Spaziergängen.

Ambulante Pflegedienste übernehmen die Form der Betreuung ebenfalls – aber zu Hause beim Pflegebedürftigen. Allerdings richten immer mehr Pflegedienste für Ihre Pflegekunden in eigenen Räumen solche niederschwelligen Angebote ein.

Mehr Geld für Betreuungsleistungen

Beanspruchen können diese zusätzlichen Betreuungsleistungen Pflegebedürftige mit Pflegestufe I, II oder III (§ 45b PfWG). Selten zu Beginn, aber schon mit fortschreitendem Krankheitsverlauf erhalten demenzkranke Menschen nach Antrag und Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfahrungsgemäß Pflegestufe I. Aber auch "Menschen mit allgemeinem erheblichen Betreuungsbedarf", die noch nicht eingestuft sind (sogenannte Pflegestufe 0) können diese zusätzlichen Leistungen erhalten. Nun zu den Zahlen: Der Betrag von 38,30 Euro monatlich erhöht sich ab 1.Juli 2008 auf maximal 200 Euro monatlich. Damit lässt sich beispielsweise jeden Monat für mindestens 2 bis drei Tage ganztätig Entlastung organisieren oder für mehrere Tage jeweils stundenweise.

Übrigens: Pflegebedürftige, die eine der drei Pflegestufen erhalten und von ihren Angehörigen versorgt werden, haben außerdem jährlich Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1432 Euro (28 Tage). Auch diese Leistung kann aufgesplittet werden in eine tage- oder stundenweise Ersatzpflege durch eine Pflegefachkraft.

Viele Frauen mittleren Alters sind berufstätig und können es sich im Hinblick auf ihre eigene Altervorsorge schlicht nicht leisten, ihre Beschäftigung komplett aufzugeben, um einen älteren Angehörigen zu pflegen oder zu betreuen. Deshalb müssen sie sich entsprechende Hilfen organisieren - zum Beispiel Tagespflege. Dafür sollten sie sich immer Information und Unterstützung in einer Senioren- oder Pflegeberatungsstelle suchen, die es in jeder Gemeinde gibt. Erste Auskunft erhält man in Bürgerbüros, bei Pflegestützpunkten, ehrenamtlich arbeitenden Pflegebegleiter-Stützpunkten, Sozialstationen, bei den Krankenkassen, bei Pflegediensten und professionellen Pflegeberatern. Die Beratung ist stets kostenfrei.

Marion Seigel, (Foto: Martin Seigel)

Marion Seigel - Marion Seigel ist Fachjournalistin, PR-Beraterin und Referentin - sie betreibt das journalistische Handwerk, ...

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