
- Gedenkstein zum Artikel 22 in Nürnberg - Hartmut910 / pixelio.de
Während ihres Besuchs in China kritisierte Angela Merkel höchstpersönlich die Menschenrechtsverstöße. In allen politischen Lagern in der Heimat wurde sie dafür gelobt. Hätte die Kanzlerin aber nicht in eigenem Lande genauso scharf für jene Rechte auftreten müssen? In Deutschland werden sie nämlich auch mit Füßen getreten. Natürlich lässt sich die Situation hier und in China keineswegs vergleichen. Deutschland ist ein demokratisches Land, in dem Bürger das Wahlrecht in Anspruch nehmen können und immerhin einige Alternativen haben. Dennoch darf man von jemandem, der andere mahnt, eine vorbildliche Haltung und entsprechende Handlungen erwarten.
Menschenrechte - allgemein akzeptiert und anerkannt
Theoretisch ist kaum jemand dagegen. Die von den Vereinigten Nationen am 10. Dezember 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird von fast allen Staaten dieser Welt anerkannt. Die Menschenrechte spiegeln sich in den verschiedenen Verfassungen wieder, auch im deutschen Grundgesetz. Ähnlich klingen schon die ersten Artikel:
Artikel 1 (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Menschenrechte und die soziale Sicherheit
Wenn man sich genauer die Menschenrechte anschaut und vom Allgemeinen ins Detail kommt, bemerkt man, wie groß der Nachholbedarf auch hierzulande ist. So beschreibt beispielsweise der Artikel 22 das Recht auf soziale Sicherheit, die jedem Mitglied der Gesellschaft zusteht. Das Recht wird breit definiert, viel breiter als in Deutschland für besonders benachteiligte und ausgeschlossene Schichten gewährleistet wird. Die soziale Sicherheit soll sich keineswegs auf das bloße Überleben begrenzen, wie dies im Falle der Hartz-IV-Empfänger, Minijobber, Aufstocker usw. ist. Soziale Sicherheit bedeutet wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die für „Würde und die freie Entwicklung seiner (des Menschen, Anm. GG) Persönlichkeit unentbehrlich sind“. Wessen Aufgabe ist es, sich um diese Sicherheit zu kümmern? Es ist eine Aufgabe des Staates; jedes einzelnes Staates, sowie der internationalen Zusammenarbeit. Dies geschieht „unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates“, aber in einem der reichsten Länder wie Deutschland darf man solch eine Einschränkung nicht gelten lassen. Das Geld ist da, nur die Verteilung stimmt nicht.
Ein Versagen lässt sich feststellen auf einem Feld, das ebenfalls für die soziale Sicherheit entscheidend ist. Der Artikel 23 nennt das Recht auf Arbeit und „auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit“. Angesichts der Millionen von Arbeitslosen und Millionen, die für zu niedrige Löhne, zum Überleben nicht ausreichend, arbeiten, lassen sowohl gerechte Arbeitsbedingungen als auch Schutz vor Arbeitslosigkeit viel zu wünschen. Die Effizienz der deutschen Arbeitsagenturen ist gering und beschränkt sich zur konzeptslosen Verwaltung der Arbeitslosen. Eine enorme Zahl von Langzeitarbeitslosen liefert einen der spektakulärsten Beweise dafür.
Menschenrechte und die Bildung
Die Bildung ist auch ein Menschenrecht. Sie „muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit gerichtet sein“. Dass in Deutschland anders läuft, weiß man inzwischen bescheid: Es geht hier nicht um die Persönlichkeit des Schülers sonders um die Geldbörse der Eltern. Entwickeln darf sich also nur derjenige, der zu den Privilegierten gehört. Das deutsche Schulsystem ist von der institutionellen Diskriminierung geprägt. Kinder werden in Sippenhaft genommen: als zentrales Prognosekriterium beim Übergang in die Sekundarstufe werden die Eltern und das Haus bewertet. Das Kind haftet somit für seine Eltern. Egal wie begabt es ist, es hat nur dann eine Chance, wenn seine Eltern genug Knete und (oder) die richtige Position in der Gesellschaft besitzen. Auf diese Weise entstehen feudalähnliche Strukturen, wo die Chancen und Erfolg vererbt werden.
Wer soll sich die Menschenrechte leisten können?
Wer darf sich die Menschenrechte leisten? Wer, wenn nicht eine entwickelte Demokratie? Wer, wenn nicht einer der reichsten Staaten? Die Lektüre der Menschenrechte müsste zu den Pflichten aller Vertreter des Volkes gehören.
Hier einige Menschenrechte zur Erinnerung: Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern (Artikel 21, 2), gleicher Lohn für gleiche Arbeit (Artikel 22, 2), befriedigende Entlohnung (Artikel 22, 3), Recht auf vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit (Artikel 24), besondere Fürsorge und Unterstützung für Mütter und Kinder (Artikel 25, 2), Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen (Artikel 27, 1).
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