Der Begriff „Migrationshintergrund“ bezieht sich auf Personen, die selbst oder innerhalb der Familie, eine Migration von dem ursprünglichen Herkunftsland in ein anderes Land erlebt haben oder in dem Aufnahmeland der vorherigen Generation geboren wurden. In diesem Zusammenhang bedeutet es, dass eine zweite Sprache als Familien- beziehungsweise Alltagssprache im direkten Umfeld prägend praktiziert wird. Hieraus ergibt sich, dass der Begriff „Migrationshintergrund“ synonym mit „nichtdeutscher Herkunftssprache“ und/oder „nichtdeutscher Herkunft“ genutzt wird. Unbeachtet bleibt die Intensität der sprachlichen Kenntnisse und der aktiven verbalen Nutzung der jeweiligen Herkunftssprache wie auch der Landessprache der Aufnahmegesellschaft.
Einführung des Begriffs „Kinder mit Migrationhintergrund“
Etabliert hat sich der Begriff „Kinder mit Migrationshintergrund“ im alltäglichen Sprachgebrauch, in den Medien und der Literatur durch die PISA-Studie. Nach den Maßstäben dieser Studie und laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, kommt es für die begriffliche Zuordnung, ob ein Migrationshintergrund vorliegt, primär auf den Geburtsort der Eltern an oder auf die Tatsache, dass „mindestens ein Elternteil nicht aus Deutschland stammt“. Unbeachtet bleibt jedoch die Staatsangehörigkeit der Eltern.
Im Bildungsbereich wurde bis Ende der 1980-er Jahre die Unterscheidung zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gemacht. Angehörige der zuletzt genannten Personengruppe wurden mit der Bezeichnung „Personen mit Migrationshintergrund“ betitelt. In diesem Zusammenhang bedeutet Migration, dass eine Person oder dessen Eltern im Ausland geboren und von dort nach Deutschland migriert sind. In Bezug auf die Kinder bedeutet diese Betrachtungsweise, dass „Kinder mit Migrationshintergrund“ demnach oft vollständig, zumeist seit der Geburt in Deutschland aufgewachsen sind, oder die Migration noch vor dem Schuleintrittsalter der Kinder erfolgte. Dieses bedeutet wiederum, dass die Sozialisation Kinder, die entweder in dem Aufnahmeland geboren wurden oder sich die Migration in früher Kindheit vollzog, durch Werte, Normen und Strukturen des Umfeldes der Aufnahmegesellschaft geprägt. Für Kleinkinder wirkt sich der Besuch einer Kindertagesstätte zudem, in Bezug auf den Spracherwerb vor dem Eintritt in die Schule, positiv auf den Spracherwerb aus.
Zuzug von Aussiedlern, Asylsyuchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen
Anfang der 1990-er Jahre erfolgte ein verstärkter Zuzug von Aussiedlern, Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen, wodurch die Zahl der Kinder anstieg, die als „Seiteneinsteiger“ in das deutsche Bildungssystem eintraten. Die individuelle Lebenslage, die Art der schulischen und sprachlichen Anpassungsprobleme wie auch die sozialen und kulturellen Voraussetzungen der Kinder unterschied sich in Bezug auf die der oben genannten Kinder mit Migrationshintergrund, die in der Bundesrepublik aufgewachsen sind.
Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu Folge, kommen neben den sprachlichen Defiziten auch mangelnde Kenntnisse in den Unterrichtsfächern der Lehrpläne erschwerend für die Anpassung und Eingliederung der „neu“ zugewanderten Kinder hinzu. Vor diesem Hintergrund betrachtet, verstärkt sich die Relevanz der Berücksichtigung des Migrationshintergrundes beziehungsweise. der Herkunftssprache im Integrationsprozess.
Die individuellen Migrationshintergründe der Kinder können vielfältig sein. Migration kann durch Flucht, Arbeit oder familiäre Veränderungen bedingt sein, um nur einige Gründe zu nennen. Dies betrifft z.B. Kinder der zweiten Migrantengeneration mit einem deutschen Elternteil, Kinder der zweiten Migrantengeneration, bei denen beide Eltern nichtdeutscher Herkunft sind, Kinder der ersten Migrantengeneration bei denen ein Elternteil deutscher Herkunft ist und Kinder der ersten Migrantengeneration, bei denen beide Eltern nichtdeutscher Herkunft sind. Eingeschränkt bezieht diese Unterscheidung ebenso die dritte Generation mit ein.
Bestimmung des Migrationshintergrundes und spachlicher Förderungsbedarf
Die Zuordnung beziehungsweise die Bestimmung des Migrationshintergrundes und dem sprachlichen Förderungsbedarf wird durch den Aspekt erschwert, dass Kinder mit einem mindestens seit acht Jahren hier lebenden ausländischen Elternteil, basierend auf dem Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 2000 (§4 Abs.3), bei ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Dadurch steigt die Zahl der Einbürgerungen von Ausländern und der Migrationshintergrund ist nicht mehr eindeutig zu erkennen beziehungsweise statistisch zu erfassen. Dieses betrifft zum Beispiel Mehrstaatler mit deutscher Staatsangehörigkeit wie auch Kinder von eingebürgerten Zugewanderten als auch die Gruppe der Kinder mit Aussiedlungshintergrund, da sie in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unberücksichtigt bleiben Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, die mangelnde Deutschkenntnisse aufweisen und bei denen trotzdem Integrationsbedarf vorliegt.
Nach Angaben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeiterverbände (BDA 2005) sind „Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund“ nicht nur jene, die eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sondern alle Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde. Hierzu können zum Beispiel ebenfalls Kinder aus ehemaligen Gastarbeiter-, Aussiedler oder Flüchtlingsfamilien gehören.
Problematik der kategorisierten Zuordnung für Integrationsbedarf
In Anbetracht der beschriebenen Entwicklungen der letzten Jahre, ist die oben genannte „Migrationshintergrund“-Kategorisierung der 1980-er Jahre nicht mehr aussagekräftig und die in der amtlichen Statistik verwendete Bezeichnung „ausländische Staatszugehörigkeit“ als Indikator für eventuellen Integrationsbedarf unzureichend.
Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF 2007) zufolge gibt es einerseits Kinder mit Migrationshintergrund, die innerhalb ihrer Familien keine andere Sprache als Deutsch sprechen und andererseits mehrsprachige Kinder ohne Migrationshintergrund. Somit liegt bei der Festlegung des Kriteriums „Migrationshintergrund“ anhand des Faktors der „Herkunft der Eltern“ und in Bezug auf den sprachlichen und schulischen Hintergrundes , ein wesentlicher Apekt darin, ob Eltern aus Migrantenfamilien der zweiten Generation, geboren und aufgewachsen in Deutschland, ihre Kinder in ihrem Herkunftsland Deutschland bei Verwandten aufwachsen lassen können, die mit den Kindern nur in der Landessprache kommunizieren. Dem gegenüber besteht die Möglichkeit, dass zugewanderte Familien seit Generationen in Deutschland leben können, ohne ihre Herkunftsidentität und Sprache aufzugeben. Diese Kinder beziehungsweise Jugendlichen stehen vor der Problematik, dass sie bei Schuleintritt erst die Landessprache bzw. Schulsprache erlernen müssen, um dem Unterricht folgen zu können.
Relevanz des Migrationshintergrundes für die Schule
Gerade im schulischen Bereich wie auch in Bezg auf die Bildungsangebote ist zur Bestimmung des Einflusses des Migrationshintergrundes und der Vitalität der Herkunftskultur die Familiensprache der Kinder ein wichtiges Kriterium. Von Relevanz ist demzufolge eine genaue Erhebung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beziehungsweise. mit nichtdeutscher Herkunftssprache, insbesondere für die Organisation der Schule und des Unterrichts.
Um die Kinder im Spracherwerb der Landessprache effektiv zu unterstützen, zu fördern und zu fordern muss die Anzahl der Kinder bzw. Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache bekannt sein, da anhand der Angabe des Anteils der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, basierend auf einen statistisch berechneten Lehrerund Erzieherschlüssel, das entsprechende Lehrer- und Erzieherpersonal berechnet wird, um gezielte Förderarbeit leisten zu können. Wichtig ist die Förderarbeit deshalb, weil vielfach die Kinder bzw. Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache große Sprachdefizite aufweisen und demnach einen besonderen sprachlichen Förderbedarf besitzen, um somit eine profonde Grundlage für den Wissenserwerb in der Schule zu erhalten.
