
- Das Kopftuch wirkt auf Firmen abschreckend - (c) Christoph S. / pixelio.de
Nach Artikel 4, Absatz 2 des Grundgesetzes darf jeder Mensch seine Religion ausüben. Zumindest theoretisch. In der Praxis sieht es leider anders auch. Das merken vor allem weibliche Muslime, die sich mit dem Kopftuch auf Arbeitssuche begeben.
Frauen dürfen wegen ihres Kopftuchs nicht abgelehnt werden
Gemäß Grundgesetz und Antidiskriminierungsgesetz darf keine Bewerberin wegen ihres Glaubens abgelehnt werden. Trotzdem zeigt die Praxis, dass gerade in Berufen mit regem Kundenkontakt kaum Frauen mit Kopftuch eingestellt werden. Offiziell wird das mit der mangelnden Qualifikation kopftuchtragender Bewerberinnen begründet. Inoffiziell steckt aber eine diffuse Angst hinter den Absagen der Firmen.
Die Kunden werden vergrault
Selbst wenn das Unternehmen tolerant und aufgeschlossen ist, muss das nicht unbedingt für dessen Kundschaft gelten. Diese können sich von einer kopftuchtragenden Verkäuferin abgeschreckt fühlen. Zu groß sind hier einfach noch die Vorurteile der breiten Bevölkerung, die durch Tragödien wie dem 11. September noch verstärkt wurden. Unternehmen wissen um dieses Misstrauen. Und selbst wenn sie diese nicht teilen, sind sie doch von ihren vorurteilsbelasteten Kunden abhängig. Schließlich bringen diese den Umsatz. Aus diesem Grund trifft man nur selten auf kopftuchtragende Bankerinnen. Die Scheu der Kunden, sich von einer Frau mit Kopftuch in Geldangelegenheiten beraten zu lassen, ist noch zu groß.
Das Kopftuch als Zeichen der Fremdheit
Durch das Kopftuch werden muslimische Frauen leicht einer bestimmten Gruppe zugeordnet – jener der Fremden. Der Großteil der Bevölkerung scheint das Kopftuch nicht als religiöses Symbol zu verstehen, sondern eher als Zuordnungsmechanismus zu der Gruppe der türkischen Ausländer. Es werden traditionelle Stereotypen herangezogen, die kopftuchtragenden Frauen gern gewisse Eigenschaften unterstellen: Sie lassen sich vom Mann unterdrücken, sind unselbstständig und nicht an die deutsche Gesellschaft angepasst. Mit diesen Vorurteilen verwundert es nicht, dass Unternehmen keine kopftuchtragenden Mitarbeiter haben wollen. Wer will schon jemanden, der nicht angepasst ist, beschäftigen? Dass das muslimische Frauenbild in der Realität anders ist, wird dabei übersehen. Denn muslimische Frauen sind in ihren Einstellungen zu Beruf, Karriere und Familie der deutschen Durchschnittfrau gar nicht unähnlich.
Strenges Kopftuchverbot, wenn es um Hygiene geht
Vorurteile und Stereotypen müssen nicht bemüht werden, wenn sich das Verbot, ein Kopftuch auf der Arbeit zu tragen, medizinisch rechtfertigen lässt. Wenn es in Laboratorien Pflicht ist, sterile Kleidung zu tragen, kann das Tragen eines Kopftuches verboten werden. Hier hat die Arbeitsvorschrift Vorrang vor der Religion. Aus diesem Grund haben kopftragende Frauen es auch schwer, in entsprechenden Berufen wie Laborgehilfin, OP-Schwester oder medizinisch technische Assistentin unterzukommen.
Kein Kopftuch in Behörden
Mittlerweile haben mehrere Bundesländer ein generelles Kopftuchverbot in ihren Ämtern erlassen. Das bedeutet, dass muslimische Angestellte ihr Tuch während der Arbeitszeit ablegen müssen. Sind sie dazu nicht bereit, können sie in manchen Bundesländern etwa nicht als Lehrerin tätig werden. Die Bundesländer beziehen sich hierbei auf ihre Neutralität bezüglich Fragen der Religion und möchten deshalb keine religiösen Anschauungen zulassen. Warum dann aber das Tragen eines Kreuzes als Schmuckstück weiterhin erlaubt ist, erscheint vielen Betroffenen unverständlich.
Es ist schwer sein Recht einzuklagen
Auch wenn also jeder Mensch in der Bundesrepublik frei seine Religion ausüben kann und deshalb nicht diskriminiert werden darf, geschieht Zweiteres doch jeden Tag. Den Firmen sind solche Diskriminierungen nur selten nachzuweisen, da sie meist andere Gründe für eine Absage erteilen. Die Beweispflicht läge aber bei der muslimischen Bewerberin.
Für viele Muslime stellt sich deshalb irgendwann die Frage, ob sie nicht entweder in muslimischen Firmen arbeiten sollten, deren Zahl sehr beschränkt ist oder ob sie ihre Kopfbedeckung während der Arbeit doch ablegen. Das Internet ist voll von Diskussionsforen, in denen lautstark über die zweite Lösung diskutiert wird – leider oft mit jenem radikal islamistischen Unterton, der die Vorurteile der Deutschen gegen Muslime nur weiter unterstützt.
Quellen:
- DW-World.de
- Juristisches Konzeptpapier
- Grundgesetz
- Literaturarbeit
- Ausartende Diskussion zum Thema Kopftuch
