Während im frühen Mittelalter noch ein eher mildes Strafrecht galt, versuchte man im Hoch- und Spätmittelalter, die angeblich immer mehr verrohende Bevölkerung mit harten Körperstrafen zu züchtigen und einzuschüchtern. Dabei gab es keine einheitlichen Regeln, welche Strafe auf welches Vergehen ausgesprochen werden musste. Adelige und freie Bürger wurden eher mit Geldstrafen belegt oder wurden des Landes verwiesen. Unfreie mussten für dasselbe Delikt häufig körperlich bluten oder ganz das Leben lassen. Hinrichtungen fanden öffentlich statt, was neben der Abschreckung noch einen großen Unterhaltungswert für die damaligen Menschen hatte.
Tod durch das Schwert oder den Strang
Enthauptet zu werden galt als ehrenvoller Tod, der in erster Linie Adligen zustand. Wer im Sinne des mittelalterlichen Strafrechts sein Leben verwirkt hatte, bettelte, sofern eine Aussicht dazu bestand, um die Gnade, durch das Schwert sterben zu dürfen. Ein Tod am Galgen brachte nicht nur dem Verurteilten, sondern seiner ganzen Familie Schande. Wollte man einen Raubritter, dem aufgrund seines Standes die Enthauptung zustand, besonders demütigen, hängte man ihn kurzerhand auf. Um die Schmach noch mehr zu verstärken, wurde ein Straffälliger manchmal zusammen mit Hunden gehenkt. Das mittelalterliche Strafrecht kannte aber auch Gnade. Riss das Seil durch das Gewicht des Delinquenten oder brach der Ast, an dem es befestigt war, galt das als Zeichen Gottes und der Verurteilte war frei.
Delikte, die eine Enthauptung oder das Erhängen nach sich ziehen konnten, gab es viele. Hochverrat und Mord, zu dem auch der Kindsmord zählte, wurden so bestraft. Aber auch Ehebruch, Frauenraub, Brandstiftung, das Verrücken von Grenzsteinen oder das Fälschen von Maß- und Gewichtseinheiten konnte dem Täter den Kopf kosten oder ihn an den Galgen bringen.
Tod durch Ertränken
Dies war eine mittelalterliche Bestrafungsart, die vor allem Frauen traf. Hatte eine ihr Neugeborenes heimlich im Fluss ertränkt, sollte ihr selbst dasselbe widerfahren. Aber auch wer der Hexerei bezichtigt wurde, konnte sein Leben durch Ertränken verlieren. Diebstahl, Bigamie und Gotteslästerung wurden so geahndet und auch der Übertritt zum Judentum. Die Verurteilten wurden an Händen und Füßen gefesselt in einen Fluss oder See geworfen. Ging der Betreffende nicht zügig unter, half der Henker mit einem Stock nach. Um die Strafe noch zu verschärfen, wurde der Delinquent manchmal in einem Sack zusammen mit Schlangen oder einem Hund versenkt.
Pfählen und Rädern
Wer sein Kind getötet oder eine Frau vergewaltigt hatte (Huren ausgenommen), konnte gepfählt werden. Dabei wurde der Täter gefesselt in eine Grube gelegt, die unter dem Galgen ausgehoben worden war. Danach wurde das Loch zugeschüttet und ein spitzer Pfahl durch die Erde in den Verurteilten getrieben. War eine Frau geschändet worden, stand ihr das Recht zu, die ersten Schläge auf den Pfahl vorzunehmen.
Das Rädern war eine äußerst demütigende und schmerzhafte Art der Bestrafung, die im Mittelalter recht häufig angewandt worden war. Sie blühte gemeinen Mördern, Brandstiftern, Verrätern und Straßenräubern. Beim Rädern war es üblich, dem Verurteilten mit einem Rad in einer bestimmten Reihenfolge die Glieder zu zerstoßen. Anschließend flocht man ihn durch die Speichen und band ihn auf dem Rad fest. Dabei achtete der Henker darauf, dass der Betreffende nicht ohnmächtig wurde und die Quälerei bis zum Ende mitbekam. Das Rad wurde schließlich waagrecht auf einen hohen Pfahl gesteckt. Dort musste der Geschundene dann auf sein Ende warten.
Quellen:
- Leben im Mittelalter, Roland Pauler, wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt;
- Enzyklopädie des Mittelalters, Gert Melville und Martial Staub, wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt;
- Sterben und Tod im Mittelalter, Norbert Ohler, dtv-Verlag
