
- Bibliotheken sind Datenbanken des Geistes - Wilhelm Ruprecht Frieling
Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) hat die gigantische Aufgabe, lückenlos alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913, im Ausland erscheinende Germanica und Übersetzungen deutschsprachiger Werke sowie die zwischen 1933 und 1945 erschienenen Werke deutschsprachiger Emigranten zu sammeln, dauerhaft zu archivieren, bibliografisch zu verzeichnen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Sammlungen in Leipzig und Frankfurt
1912 wurde die Deutsche Bücherei mit Sitz in Leipzig gegründet, 1946 die Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden diese Einrichtungen zu einer Gesamtinstitution vereinigt, die 2006 einen erweiterten gesetzlichen Auftrag und einen neuen Namen erhielt: Deutsche Nationalbibliothek. Archivierung und Benutzung erfolgen an beiden Standorten; die Literaturbearbeitung geschieht arbeitsteilig. Durch dieses Konzept werden sowohl in Frankfurt wie auch in Leipzig komplette Sammlungen und ein optimaler Service angeboten.
Durch den permanenten Zufluss von Neuerscheinungen erfüllt die Deutsche Nationalbibliothek ihre Aufgabe als nationalbibliografisches Informationszentrum der Bundesrepublik Deutschland. Die Bearbeitung erfolgt arbeitsteilig nur einmal für beide Standorte. Alle Verleger liefern zwei Pflichtexemplare jedes gedruckten Buches an den für sie zuständigen Standort.
Zuständigkeit nach Regionalprinzip
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Regionalprinzip: der Leipziger Standort der Deutschen Nationalbibliothek bearbeitet alle Veröffentlichungen aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Frankfurter Standort ist zuständig für Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Nach der Bearbeitung wird das Zweitexemplar „magazinreif“ an die jeweils andere Bibliothek zur Benutzung und Archivierung weitergegeben.
Die Grundlage der Sammlung ist das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006. In Ergänzung des Gesetzes präzisiert die am 23. Oktober 2008 in Kraft getretene Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) den Sammelauftrag. Zu sammeln sind Medienwerke in körperlicher als auch unkörperlicher Form. Dazu gehören sowohl herkömmliche Veröffentlichungen in Papierform als auch Mikroformen, Tonträger und körperliche Medienwerke auf elektronischen Datenträgern sowie Netzpublikationen.
Pflichtexemplare sichern den Bestand
Die Pflichtablieferungsverordnung konkretisiert das Recht der Deutschen Nationalbibliothek auf unaufgeforderte und kostenlose Belieferung mit den Medienwerken aus Deutschland. Jeder gewerbliche oder nicht gewerbliche Verleger in der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, von seinen Medienwerken zwei Pflichtexemplare kostenlos an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern.
Am 22. Juni 2006 hat die Deutsche Nationalbibliothek vom Gesetzgeber zusätzlich den Auftrag der Sammlung, Erschließung, Verzeichnung und Archivierung von unkörperlichen Medienwerken (Netzpublikationen) erhalten. Die Erweiterung des gesetzlichen Sammelauftrags führte zu einer Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien.
Auch Online-Publikationen werden gesammelt
Der Begriff „Medienwerke in unkörperlicher Form“ steht für Netzpublikationen oder auch Online-Publikationen. Darunter werden elektronische Veröffentlichungen verstanden, die über ein öffentliches Netz, heute über das Internet, verfügbar sind. In einer weiten Auslegung stellt alles, was online über ein öffentliches Netz angeboten wird, ein Medienwerk dar.
Beispiele für Netzpublikationen sind E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten, Musikdateien, Digitalisate oder auch Webseiten. Netzpublikationen, die rein gewerblichen Zwecken dienen, werden nicht gesammelt. Darunter fallen Webseiten mit Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einzelner Unternehmen für Kunden. Rein private Webseiten sind ebenso wenig sammelpflichtig wie Blogs ohne Themenbezug.
Automatisierte Erfassung in Vorbereitung
Die Deutsche Nationalbibliothek geht beim Aufbau der Sammlung von Netzpublikationen stufenweise vor. Zunächst wird die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich vorangetrieben. In einem weiteren Schritt werden automatisierte Verfahren zur Sammlung ganzer Gruppen von Objekten, wie etwa vollständiger Websites, entwickelt.
Derzeit werden Webseiten aller Art, etwa statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, noch nicht gesammelt. Um den erweiterten Sammelauftrag auch in diesem Bereich erfüllen zu können, erarbeitet die Deutsche Nationalbibliothek derzeit in einem Projekt die organisatorischen und technischen Grundlagen zum automatisierten Einsammeln von Websites, dem sogenannten Web-Harvesting.
E-Books als Pflichtexemplare
Der für den deutschsprachigen Raum erwartete sprunghafte Anstieg der Herausgabe von E-Books stellt die jeweiligen Verleger ebenso wie die DNB vor erhebliche Herausforderungen. Es gibt momentan drei Möglichkeiten der Ablieferung von Netzpublikationen: Ablieferung über ein Webformular und zwei automatisierte Ablieferungsverfahren, die genau über die Webseite der Nationalbibliothek erklärt werden. Für die automatisierte Ablieferung bietet die Deutsche Nationalbibliothek zwei Verfahren an: das Harvesting- und das Hotfolder-Verfahren. Für beide Ablieferungsverfahren müssen neben den Objekten auch Metadaten bereitgestellt werden.
Eine Besonderheit stellen die Kindle-E-Books dar, die auf Amazon angeboten werden. Bei dieser mit aktuell rund 30.000 Editionen zahlenmäßig größten Gruppe der deutschsprachigen E-Books wird derzeit noch auf eine Pflichteinlieferung verzichtet. Dazu teilt Susanne Puls von der DNB dem Autor dieses Beitrags auf Befragen mit:
Ausnahmeregelung für Kindle E-Books
Prinzipiell gehören selbstverlegte und über Amazon vertriebene Kindle-Bücher zum Sammelauftrag der DNB. Ablieferungspflichtig sind die Autoren als Selbstverleger. (Laut § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek ist ablieferungspflichtig, "wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.") In der Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) wird allerdings in §8,2 präzisiert, dass die Bibliothek auf die Ablieferung verzichten kann, "wenn technische Verfahren die Sammlung und Archivierung nicht oder nur mit beträchtlichem Aufwand erlauben".
Kindle-Content wird in einem proprietären Datenformat angeboten, das auf dem Mobipocket-Standard basiert und eigene DRM-Mechanismen hat. Das Dateiformat eignet sich nach augenblicklicher Einschätzung nicht für die Langzeitarchivierung. Darüber hinaus gibt es noch keine Lösung für die Bereitstellung für die Benutzung. Daher verzichtet die DNB derzeit auf eine Pflichtablieferung von Kindle-E-Books. Selbstverleger müssen keine Ordnungswidrigkeitsverfahren fürchten; die DNB wird die Titel erst anfordern, wenn der Stand der Technik dies zulässt.
Auf freiwilliger Basis können Kindle-Autoren, sofern sie als Selbstverleger Inhaber des Verbreitungsrechtes sind, eine Version ihres E-Books im EPUB-Format über ein Webformular an die DNB übermitteln. Eine ausführliche Anleitung zur Ablieferung stellt die DNB zur Verfügung. (Stellungnahme vom 5. 8. 2011)
