
- Herr Wulff (links) könnte mit Anklage rechnen. - Steffen Kugler
Viele Menschen fragen sich, warum überhaupt so viel Wind um das Geschehen um den ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff gemacht wird. Wofür er sich einen privaten Kredit nimmt, kann anderen doch egal sein – oder nicht? Tatsache ist jedoch, dass er gegen geltende Gesetze verstoßen hat wofür jeder „normale Bürger“ unverzüglich zur Rechenschaft gezogen würde. So ist es ein Verstoß gegen das Niedersächsische Ministergesetz, Geschenke oder Belohnungen mit Bezug auf ihr Amt anzunehmen, außer bis zu einer Höhe von 10 Euro. Und ein juristisches Gutachten hat nun ergeben, dass auch hinreichender Tatverdacht bezüglich der Verletzung von Strafrechtsnormen besteht.
Ein Kredit kann ein Geschenk sein?
Natürlich wurde oft betont, dass es sich im einen Kredit handelte, der zurück gezahlt werden muss. Kann man also überhaupt von einem Geschenk reden? Man kann. Der am 25.10.2008 mit Familie Geerkens abgeschlossene Kredit wurde ohne dingliche Absicherung gewährt. Außerdem hätte Herr Wulff bei keiner Bank einen Kredit für nur 4% Jahreszins erhalten. Und auch die Tatsache, dass der Kredit jederzeit zurück gezahlt werden konnte, stellte einen erheblichen Vorteil dar. Somit handelt es sich hier um einen Vorteil von mehreren Zehntausend Euro. Und ein Vorteil ist im Sinne dieser Normen bereits ausreichend.
In Bezug auf das Amt?
Die nächste Frage die sich stellt: Hatte dieses „Geschenk“ einen Bezug zum Amt des Ministerpräsidenten? Auch das kann man bejahen, denn in engem zeitlichen Zusammenhang zu dem Kredit, nahm Herr Wulff den Herrn Geerkens wiederholt zu Dienstreisen mit. Am 02.10.2008 fand die erste nach China statt. Zwar war dies bereits vor Auszahlung des Kredites, jedoch wurde der Kaufvertrag über das Haus bereits einen Tag zuvor geschlossen, so dass die vertragliche Regelung über die Finanzierung schon abgeschlossen gewesen sein musste. Es folgten noch Dienstreisen nach Japan und in die USA. Allesamt im Oktober, anschließend gab es keine gemeinsamen Reisen mehr. Da es sich um Dienstreisen handelte, stellt dies eine amtliche Handlung des Ministerpräsidenten dar. Und selbst wenn es sich um einen freundschaftlichen Dienst gehandelt und somit keinen Bezug auf den Kredit gehabt haben sollte, wäre selbst dies ebenfalls nicht erlaubt.
Vorteil des Herrn Geerkens
Diese Dienstreisen stellten selbstverständlich einen Vorteil für Herrn Geerkens dar. Zwar befand er sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Rente, konnte also keine neuen Geschäftsbeziehungen knüpfen (was jedoch der eigentliche Grund ist, warum Vertreter der Regierung auf Dienstreisen Vertreter der deutschen Wirtschaft mitnehmen). Somit reiste Herr Geerkens auf Steuerkosten in ferne Länder, erhielt dort Zugang zu Bereichen, die anderen Urlaubern verschlossen bleiben.
Kredit mit Herrn Geerkens?
Herr Wulff betonte mehrfach, dass der Kredit nicht mit Herrn, sondern mit Frau Geerkens abgeschlossen wurde. Jedoch ist in juristischer Hinsicht nicht das entscheidend, was auf dem Papier steht. Es geht vielmehr darum, wie sich das Geschehen nach äußerem Erscheinungsbild darstellt. Sämtliche Kontakte liefen über Herrn Geerkens und im Übrigen hat dieser auch das Vermögen selbst in die Ehe gebracht. Ob unter dem Vertrag der Name „Edith Geerkens“ steht, ist soweit uninteressant. Vielmehr könnte man hier annehmen, dass sie stellvertretend für ihren Mann unterschrieben hat. Aber die Gesetze lassen überdies auch mittelbare Vorteile ausreichen.
Strafrechtlicher Bezug
Somit gibt es viele Anhaltpunkte die darauf hinweisen, dass sich Herr Wulff dadurch, dass er für Dienstaufübungen einen Vorteil angenommen hat, der Vorteilsannahme nach § 331 des Strafgesetzbuches strafbar gemacht hat, besser bekannt auch als Korruption. Er hat also nicht nur dem Land Niedersachen einen erheblichen Nachteil zugefügt, indem er den Kredit nicht bei einer Bank nahm und auch die Vorteile die er zog nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, an das Land abgetreten hat. Er hat (zumindest mit hinreichendem Tatverdacht) eine kriminelle Handlung begangen, die nach dem Strafgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet wird.
Subjektiver Tatbestand
Anders als bei den Ministergesetzen, fordert das Strafrecht einen so genannten subjektiven Tatbestand. Hier wird die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat überprüft. Wenn der Täter also nicht weiß was er tut, ist gegebenenfalls nur noch Raum für die Fahrlässigkeit – wobei diese nur in Ausnahmefällen bestraft wird. Selbstverständlich kann niemand in die Gedanken eines Menschen hineinschauen, aber es gibt immer sehr starke Anhaltspunkte die darauf hinweisen, ob ein Täter vorsätzlich gehandelt hat.
Heimlichkeit und Lügen
Diese Anhaltspunkte liegen auch hier vor. Immerhin bemühte sich Herr Wulff sehr darum, diesen Kredit geheim zu halten. Als die niedersächsische Landtagsabgeordnete am 18.02.2010 nach geschäftlichen Beziehungen zu Herrn Geerkens fragte, leugnete er diese. Allerdings löste er bereits einen Monat später den privaten Kredit, gegen einen Bankkredit aus, was nahe legt, dass er sich ertappt fühlte. Bei anschließenden Presseterminen versuchte er stets den Anschein zu wahren, der Kredit sei von Anfang an über die BW Bank gelaufen. Als die Bildzeitung dann am 13.12.2011 die tatsächlichen Gegebenheiten offen legen wollte, ließ er auf den Anrufbeantworter des Chefredakteurs sogar Drohungen aus. Diese Verhalten legt durchaus nahe, dass Herrn Wulff durchaus bewusst war, dass sein Handeln Konsequenzen mit sich bringen würde.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Trotz dieser Anhaltspunkte sah die Staatsanwaltschaft Hannover bislang keinen Grund zu ermitteln, trotz mehr als 20 Strafanzeigen. Stattdessen konzentriert sich diese nun auf seinen ehemaligen Sprecher Olaf Glaeseker – gegen diesen wird wegen Korruption ermittelt. Inwieweit dies noch eine Strafverfolgung des Herrn Wulffs zur Folge hat, lässt sich nicht sagen, könnte jedoch auch Ermittlungen in Wulffs Richung in Gang bringen. Aber auch wenn derzeit aufgrund der Immunität noch keine Anklage erhoben werden könnte, musste die Staatsanwaltschaft bei derartigen Anhaltspunkten aufgrund des Legalitätsprinzips dennoch ermitteln. Anklage könnte noch erhoben werden, sobald dieser nicht mehr das Amt des Bundespräsidenten bekleidet.
Bild: © Presse- und Informationsamt der Bundesregierung; Steffen Kugler
Quellen:
- Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra; „Vorteilsannahme des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff?“, von Professor Dr. Hans Herbert von Arnim.
- Stern.de; „Neue Vorwürfe gegen niedersächsische Landesregierung“.
- na-Presseportal.de; "stern.de: Privatkredit an Wulff kurz nach Dienstreise mit Egon Geerkens nach Indien und China".
- az-online.de; „Wulff soll Chefredakteur gedroht haben“.
- Focus online; „Haus des Ex-Wulff-Sprechers von Staatsanwaltschaft durchsucht“.
- Bankenrecht-ratgeber.de; Alles rund um den Kredit.
- Bundesministerium der Justiz; Einzelnorm § 331 StGB
