
- Käserinde besser 5mm breit abschneiden - Angela Schulz
Wer gerne Käse verzehrt, hat unter Umständen bereits große Mengen Natamycin zu sich genommen. Dieses dient vorwiegend als Konservierungsmittel, wird aber auch in der Medizin eingesetzt und entfaltet somit unmittelbare Wirkungen auf den menschlichen Organismus.
Was ist Natamycin?
Natamycin (auch Pimaricin genannt) wird unter Verwendung bestimmter Bakterien der Gattung Streptomyces biotechnisch (heute auch häufig gentechnisch) hergestellt. Oft fällt in diesem Zusammenhang auch der Begriff „Strahlenpilz“, da es zur Bildung pilzartiger Kolonien kommt. Natamycin wirkt pharmakologisch im Bezug auf Hefen und Schimmelpilze, ist allerdings unwirksam gegen Bakterien. Aus diesem Grund wird es in der Medizin (sowohl in der Veterinär- als auch Humanmedizin) vorwiegend zur Behandlung von Pilzinfektionen eingesetzt. Jedoch erfolgt eine Behandlung im medizinischen Bereich nur in äußerlicher Form, also zum Auftragen auf die Haut.
Was sucht Natamycin auf Käse?
In der Lebensmittelproduktion wird es oft als Konservierungsmittel (E 235) eingesetzt. Hier wird es vorwiegend auf Käserinde und getrockneten und gepökelten Würsten zur präventiven Schimmelbehandlung angewandt. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch lediglich für die äußere Behandlung und nicht für den Verzehr zugelassen. Es darf darum maximal 5 Millimeter unter der Oberfläche der behandelten Lebensmittel nachweisbar sein.
Gesundheitsrisiken vermeiden
Die regelmäßige Einnahme von Mitteln mit antimykotischer Wirkung sollte möglichst vermieden werden, da sich im Körper hierdurch Krankheitserreger bilden können, die eben gegen diese Arzneimittel resistent sind. Aus diesem Grund sollten Käserinde und Wurstpelle möglichst 5 Millimeter breit von dem Produkt entfernt werden. Über die zulässigen Richtwerte besteht zumindest Uneinigkeit, so dass eine gesundheitsschädliche Wirkung auch bei zugelassen Lebensmitteln nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Der Käse von Bongrain
Abgeraten wird zumindest von dem Verzehr von behandelter Käserinde und Wurstpelle. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer Untersuchung festgestellt, dass die Anwendung von Natamycin auf Produkte beschränkt sein sollte, dessen Oberfläche vor dem Verzehr entfernt wird. Der französische Käsehersteller Bongrain deklariert seine Käserinde sogar als essbar, obwohl diese eben gerade Natamycin enthält. Foodwatch e.V. (ein Verein der für den Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich kämpft) kritisiert daher den Käsemulti heftig und fordert unsere Regierung zum Handeln auf. Zu diesem Zwecke wird auch eine Mitmachaktion angeboten.
Verbraucherschutz? Fehl am Platz
Dass ein Konzern seine Produkte ungestraft als „verzehrbar“ deklarieren darf, obwohl dies Gesundheitsrisiken birgt, ist Verbraucherfeindlichkeit in vollendeter Form. Aber leider ist der Verbraucher allem Anschein nach in diesem Punkt generell nicht sonderlich schützenswert. So muss Käse, der an einer offenen Käsetheke herausgegeben wird, nicht als mit Natamycin behandelt gekennzeichnet werden. Der Verbraucher weiß so also nicht einmal, ob er die Rinde 5 Millimeter abschneiden muss. Und auch die Informationen über den Einsatz von Natamycin werden nur dürftig an den Verbraucher weitergegeben. Vermutlich hält die Käseindustrie auf diesen Informationen gezielt den Daumen. Immerhin ist Deutschland mit circa 2 Millionen Tonnen hergestellten Käses pro Jahr Europas Nummer eins in der Käseproduktion. Eine Verunsicherung des Verbrauchers würde sicherlich zu hohen Umsatzeinbußen führen.
Quellen:
- Foodwatch e.V. Pressemitteilung 05. Oktober 2011
- Mitmachaktion auf www.abgespeist.de, betrieben von der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch e. V.
- Natamycin als Lebensmittelzusatzstoff ; Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
- Marita Vollborn & Vlad Georgescu ; Die Joghurt Lüge ; ISBN: 3-593-37958-9
