
- Degressive Abschreibung - Gerd Altmann
Die degressive Abschreibung durfte aufgrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 - zumindest steuerrechtlich - nur noch für bis zum 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verwendet werden. Für Anschaffungen des Jahres 2008 sah das Steuerrecht somit keine degressive Abschreibungsmöglichkeit mehr vor. Nun führt die Bundesregierung die degressive Abschreibung mit dem Konjunkturpaket I ab dem 1. Januar 2009 wieder ein - allerdings nur für zwei Jahre und auch nur mit einem Höchstsatz von 25 Prozent (ehemals 30 Prozent).
Nur geringe Vorteile durch die degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung mindert in den ersten Investitionsjahren die Gewinne stärker als die lineare Abschreibung. Steuerzahlungen sind daher durch die Anwendung der degressiven Abschreibung erst später zu leisten. Die versteuerten Zinsen auf die zeitlich verschobenen Zahlungen an das Finanzamt machen den Steuerstundungseffekt der degressiven Abschreibung aus. Dieser fällt bei der degressiven Abschreibung eben höher aus als bei der linearen.
Die Bundesregierung verspricht sich daher aus der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung einen erhöhten Investitionsanreiz bei den Unternehmern. Demnach stellt sich die Frage, welchen Nutzen die degressive Abschreibung den Unternehmen verschafft. In welchem Ausmaß wird die Vorteilhaftigkeit von Investitionen durch die degressive Abschreibung verbessert?
Alles Fragen, mit denen sich eine Untersuchung über die degressive Abschreibung des Lehrstuhls für Controlling (Prof. Dr. Wolfgang Berens und Dr. Walter Schmitting) der Universität Münster beschäftigt. Nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen zur Vorteilhaftigkeit der degressiven Abschreibung können diese als recht überschaubar quantifiziert werden.
Die Vorteile der degressiven Abschreibung liegen- bezogen auf die Investitionssumme - zumeist nur bei 2 bis 4,5 Prozent. Weit weniger also, als man zunächst vermuten könnte. Dennoch kann jeder mit einer Excel-Tabelle seinen individuellen Vorteil aus der degressiven Abschreibung leicht selbst ermitteln.
Vorteilhaftigkeit der degressiven AfA ermitteln
In welcher Höhe die Anwendung der degressiven Abschreibung Vorteile bringen kann, hängt von den unternehmensspezifischen Einflussfaktoren ab. Insbesondere sind der Steuersatz, die Nutzungsdauer der Investitionsobjekte und der zugrunde gelegte Kalkulationszinssatz bei der degressiven Abschreibung von Bedeutung. So verbessert sich zum Beispiel bei
- einem konstanten Steuersatz von 30 Prozent,
- einer degressiven Abschreibung von 25 Prozent,
- einer Nutzungsdauer von 10 Jahren und
- einem Kalkulationszinssatz von 10 Prozent
ein Investitionsvorhaben durch Anwendung der degressiven Abschreibung gerade einmal um 2,60% der investierten Summe gegenüber der linearen Abschreibungsmöglichkeit.
Excel-Modell zur degressiven Abschreibung
Der Lehrstuhl stellt auf seinen Internetseiten ein Excel-Modell (218 KB, ab Excel 2000) zur Verfügung, mit dem ein Unternehmen die Vorteile der degressiven Abschreibung für seine eigenen Investitionsvorhaben bei Eingabe der relevanten Parameter genau quantifizieren kann. Für Rückfragen zum Modell steht dem Nutzer sogar Herr Dr. Walter Schmitting zur Verfügung.
Das Modell steht hier zum Download zur Verfügung.
