Neues Hundegesetz in Niedersachsen beschlossen

Hundeführerschein in Niedersachsen - Helmut-Foto
Hundeführerschein in Niedersachsen - Helmut-Foto
Der Niedersächsische Landtag hat auf der Sitzung vom 25. Mai 2011 das neue Hundegesetz beschlossen. Jeder wartet gespannt auf die Ausführungsbestimmungen.

Nach langen kontroversen Diskussionen und Debatten hat der Niedersächsische Landtag das Anfang des Jahres von Agrarminister Gert Lindemann (CDU) vorgelegte neue Hundegesetz für Niedersachsen auf seiner Sitzung vom 25. Mai 2005 nunmehr beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen sind eine Chippflicht für alle über sechs Monate alten Hunde, der zwingend vorgeschriebene Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jeden Hund sowie die Einführung einer Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) für alle Hundehalter. Agrarminister Gert Lindemann betonte, es handele sich um ein wegweisendes Gesetz, das zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Hunden führen werde.

Die wichtigsten Neuerungen im Niedersächsischen Hundegesetz

Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten mit einem Chip versehen werden sollen. Er enthält Angaben zu Tier und Halter sowie eine 15-stellige Nummer zur Identifikation des Hundes. Für das Chippen eines Hundes an der linken Halsseite über der Schulter kommen auf den Halter einmalige Kosten von rund 50 Euro zu. Das Implantieren des kleinen Chips ist für den Hund schmerzfrei und wird durch den Tierarzt durchgeführt. Für Rassehunde ist das Chippen auch in der Vergangenheit absolut üblich. Im übrigen gilt für die Einreise eines Hundes in viele Länder des benachbarten Auslands bereits jetzt eine Chippflicht.

Die zwingend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für jeden Hund kostet den Hundebesitzer pro Jahr – je nach Umfang der Versicherungsleistung und Versicherung zwischen 50 und 150 Euro. Sie muß eine Abdeckung der Schäden durch einen Hund von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden enthalten.

Der Sachkundenachweis für Hundehalter, Hundeführerschein genannt, gilt ab 2013 für die Halter aller Hunde unabhängig von der Rasse. Betroffen sind davon aber vorrangig nur die neuen Halter von Hunden, denn vom Sachkundenachweis befreit sind alle Halter, die in den letzten zehn Jahren ununterbrochen mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten haben und dies durch Vorlage der Steuerquittung nachweisen können. Generell betreit sind Tierärzte, Jäger und Hundezüchter.

Welche Fragen sind im Hundegesetz noch offen?

Offen ist, wer das Register der gechipten Hunde führen soll. In Frage kämen dafür eine staatliche Stelle zentral beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium oder auch die private Einrichtung eines Tierregisters, zum Beispiel „Tasso“.

Offen ist zum Sachkundenachweis bis auf die Kosten von einmalig ungefähr 200 Euro noch vieles: Wer darf mit welcher Qualifikation die Prüfung abnehmen? Besteht die Prüfung wie vorgesehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil? Muss vor dem Ablegen der Prüfung ein Seminar besucht oder eine mehrere Tage dauernde Schulung absolviert werden? Möglicherweise bedeutet die Sachkundeprüfung nach dem neuen Niedersächsischen Hundegesetz eine abgespeckte, reduzierte Form des „Hundeführerscheins“ des Verbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV).

All diese Fragen soll der Agrarausschuss des niedersächsischen Landtag klären und in Ausführungsbestimmungen niederlegen. Damit sollen die langen und kontroversen Diskussionen

zufriedenstellend für alle Beteiligten beendet werden.

Quelle: Weserkurier, Hamburger Abendblatt

Bildnachweis: © Alm-Foto

Dieter Helmut, Dieter Helmut

Dieter Helmut - Dieter Helmut ist Jurist im Ruhestand und schreibt seit Dezember 2010 für suite101. Seine Themenschwerpunkte sind aktuelle ...

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