Neues Namensrecht: Familienname bleibt, Doppelname verschwindet

Keine Doppelnamen mehr nach neuem Namensrecht - JMG  / pixelio.de
Keine Doppelnamen mehr nach neuem Namensrecht - JMG / pixelio.de
29. September 2011. Die Frau soll nicht mehr automatisch den Nachnamen des Mannes annehmen. Nationalrat gegen Doppelnahmen in der Schweiz.

Der von Geburt an getragene Nachname soll in Zukunft auch nach einer Heirat beibehalten werden. Bereits im Juni dieses Jahres tat der Ständerat hierzu seine Zustimmung kund. Seinem Beispiel folgte nun auch der Nationalrat. Somit sollen nicht wie bisher die Frauen bei der Heirat automatisch den Familiennamen des Mannes übernehmen, sondern ihren eigenen behalten können. Zudem wird auch der Heimatort beibehalten, anstatt wie bisher den des Ehemannes anzunehmen.

Die bisherige Situation mit dem Familiennamen

Seit jeher übernimmt die Frau bei der Heirat den Nachnamen des Ehemannes, während ihr eigener höchstens als Doppelname angeführt wird. Somit werden auch die zukünftigen Kinder automatisch den Namen des Vaters tragen. Doch nicht nur den Nachnamen, auch den Heimatort gab die Frau mit dem Eheversprechen ab. Dies soll sich nun aber ändern. Bereits Mitte der 1990er Jahre wurden im Parlament Stimmen laut, die eine Gleichstellung von Mann und Frau hinsichtlich des Nachnamens forderten. Allerdings erst am 7. Juni 2011 sprach sich auch die Mehrheit des Ständerates für eine neue Regelung aus.

Nachname löst hitzige Debatte im Nationalrat aus

Während die Neuerung im Ständerat einstimmig begrüßt wurde, herrschte im Nationalrat Unstimmigkeit. Bereits im Vorjahr löste die Namensregelung dort eine hitzige Debatte zwischen Gegnern und Befürwortern aus, ohne dabei zu einer Einigung zu führen. Auch in diesem Jahr verliefen die Diskussionen sehr emotionsgeladen, doch dieses Mal konnte ein Ergebnis verzeichnet werden. Mit 97 zu 65 Stimmen hieß nun auch der Nationalrat das neue Familiengesetz gut, wobei keine Änderungen mehr zu erwarten sind bis zum Abschluss der Diskussionen am heutigen Freitag.

Was soll sich ändern bei den Familiennamen?

Mit dem neuen Namensrecht soll nun jeder Mann und auch jede Frau ihren Nachnamen das ganze Leben lang tragen. Die Möglichkeit eines gemeinsamen Familiennamens wird aber weiterhin bestehen. So haben sowohl Braut wie Bräutigam bei einer Heirat die Entscheidungsfreiheit, entweder ihren bisherigen Nachnamen zu behalten oder aber denjenigen des Ehegatten anzunehmen. Neu muss dies aber nicht zwingend derjenige des Mannes sein, sondern kann ebenso gut der der Frau sein. Der gebräuchlichere Allianzname mit Bindestrich soll jedoch weiterhin verwendet werden können. Doppelnamen ohne Bindestrich sollen hingegen gänzlich verschwinden. Die Rückkehr zum Ledignamen nach einer Scheidung soll ebenfalls vereinfacht werden. Zudem gelten die neuen namensrechtlichen Bestimmungen auch für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Womit das Heimatrecht einer verheirateten Frau weiterhin in ihrer ursprünglichen Bürgergemeinde und nicht wie bisher in der des Mannes liegen soll.

Welchen Familiennamen tragen die Kinder?

Bei einem gemeinsamen Familiennamen, wird dieser automatisch auf die Kinder vererbt. Behalten aber beide Partner ihren ledigen Namen, so wird es notwendig sein, bei der Heirat den Nachnamen der künftigen Kinder zu bestimmen. Bei der Geburt des ersten Kindes soll es aber möglich sein, auf diese Entscheidung zurückzukommen und diese unter Umständen zu revidieren. Dieses Verfahren entspricht in etwa der Namensgebung des Nachnamens bei Kindern unverheirateter Eltern.

Wie stehen die Parteien zum neuen Namensrecht?

Als treibende Kraft hinter dem neuen Namensrecht darf die SP-Frau Susanne Leutenegger Oberholzer bezeichnet werden. Unterstützung erhielt sie unter anderem von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP), die an den Grundsatz der Gleichberechtigung im Namensrecht erinnerte. Widerstand kam überwiegend von Seiten der SVP, vereinzelt aber auch von CVP und FDP. Diese sehen mit dem neuen Gesetz die Identität der Kinder gefährdet, wenn sie nicht mehr der väterlichen Linie eingeordnet werden könnten. Womit vor allem der Verlust eines männlichen Privilegs zum Ausdruck kommt. In der Realität dürften allerdings weiterhin die meisten Frauen den Namen des Ehegatten übernehmen und somit auch deren Kinder. Die Möglichkeit, als Frau den eigenen Nachnamen zu behalten ist jedoch gegeben und ein weiterer Schritt Richtung Gleichberechtigung getan.

Bild: (c) JMG / pixelio.de

Quellen und Weiterführende Informationen:

Sarah A. Friedli, Sarah A. Friedli

Sarah A. Friedli - Kurzvita: Geboren wurde ich 1985 in der Schweiz. Nach der Schulzeit absolvierte ich den Vorkurs für Gestaltung und anschliessend ...

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