
- Vom billigen Sprit träumen – während das Abo läuft - © Albrecht E. Arnold / pixelio.de
Man bekommt einen Anruf mit der meist etwas unklaren Erklärung, man solle einen Tankgutschein über 10 Euro als Geschenk erhalten, wenn man ihn per Rückruf über eine bestimmte Service-Nummer freischaltet. Folgt man dem, gelangt man an einen Sprachcomputer, der die angebliche Freischaltung des Tankgutscheins per Zifferneingabe bestätigt. Man legt auf und freut sich etwas verwundert darüber, dass man in Zeiten hoher Spritpreise mal kostenfrei an eine kleine Tankfüllung kommt. Wäre da nicht das zweifelhafte Geschäftsmodell des Unternehmens, welches heute unter dem Namen »mr. next id GmbH« firmiert und den angerufenen Opfern Abo-Verträge unterzuschieben versucht.
Die wandelbare Firma Next ID GmbH und die Geschäftsmodelle nach WinFinder
Die ersten Eintragungen in Internetforen von aufgebrachten Geschädigten durch das Bonner Unternehmen gehen auf das Jahr 2008 zurück, als das Geschäftsmodell des Eintreibens dubioser Rechnungsposten mit den üblichen betrügerischen Mitteln um sich griff. Betroffene erhielten Rechnungen und Mahnungen von Anwaltskanzleien über Dienstleistungen, die nicht bewusst in Anspruch genommen wurden, meist telefonische Erotik-Abonnements. Um das Betrugsmodell der Internetseite win-finder.com bildete sich schnell ein ganzer Sumpf von Abzock-Seiten, deren Netz von Briefkastenfirmen meist nach einer langen Liste von undurchsichtigen Geschäftsbeteiligungen irgendwo im rechtsfreien Raum karibischer Zwergstaaten wurzelte. Doch als diese Betrugsmaschen bekannt geworden waren und auch die Bundesnetzagentur reagierte, gingen die Köpfe hinter den betrügerischen Offshore-Firmen dazu über, ihre nach wie vor unrechtmäßigen Forderungen nicht mehr per Rechnung und Mahnung zu stellen, sondern nun direkt per Telefonrechnung abbuchen zu lassen. So auch die Firma Next ID, die ihren unfreiwilligen Kunden über die Telefonrechnung ein gegenstandsloses Abonnement in Rechnung stellt und dafür wöchentlich Beträge von 8,32 Euro (exklusive Umsatzsteuer) kassiert. Vor diesem Hintergrund wirken die vollmundigen Visionen und Missionen, die auf der modern gestalteten Homepage next-id.de selbsbewusst präsentiert werden, in ganz anderem Licht: "Kommunikationslösungen – von der Idee bis zum Inkasso".
Wie funktioniert die Abo-Abzocke über die Telefonrechnung?
Betroffene entdecken in der Regel durch Zufall die unbekannten Posten auf ihren deutlich erhöhten Abrechnung des Telefonanbieters. Meist handelt es sich um nichtssagende Positionen in jener Aufstellung, die beispielsweise die Telekom unter "Beträge anderer Anbieter" listet. Häufig offenbart erst der angeforderte Einzelverbindungs-nachweis (EVN) die Kosten für die unseriösen Abonnements, mit denen Unternehmen wie die Next ID GmbH ihr zwielichtiges Geschäft zu machen versuchen. In einem vorliegenden Fall sandte die Next ID technologies GmbH auf Verlangen eine "Nachträgliche Aufschlüsselung einzelner Verbindungsdaten" zu, die unter der Überschrift "Mehrwertdienste" einen wöchentlich anfallenden Posten FestentgeltCC05 aufweist, jeweils für einen Netto-Betrag von 8,3193 Euro. Dabei handelt es sich angeblich um ein Abonnement, dessen Inhalt oder Gegenleistung schon gar nicht mehr genannt wird, weil belanglos. Wie in anderen Fällen auch war dem ein sogenannter Cold Call vorausgegangen, bei dem die Callcenter-Mitarbeiterin einen Privatanschluss anrief und wie bereits beschrieben die Zusendung eines Aral-Tankgutscheins über 10 Euro versprach. Anstelle des Tankgutscheins erhielt die betroffene Person aber lediglich später eine überhöhte Telefonrechnung samt angeblichem Abonnement, dessen Inhalt – und nebenbei bemerkt eben auch das Zustandekommen eines Vertrages in juristischem Sinne – nicht ersichtlich ist.
Betrug mit System: Zur Rechtmäßigkeit solcher Abofallen
Das System, das hinter dem Betrug mit den Abofallen steckt, nutzt gezielt die erweiterte Funktionalität moderner Telefonrechnungen, die eben bekannterweise keineswegs nur die tatsächlich getätigten Anrufe berücksichtigt, sondern möglicherweise auch Waren und Dienstleistungen abrechnet. Selbst wenn tatsächlich der versprochene Tankgutschein über 10 Euro versendet werden sollte, werden die Kosten dafür meist über die Abo-Gebühren eingespielt – bis der Betroffene überhaupt erst durch die Zusendung seiner Telefonrechnung am Ende des monatlichen Abrechnungszeitraumes bemerken kann, dass etwas nicht stimmt. Denn dann sind meist schon mehrere Wochengebühren aufgelaufen. Dass es sich bei dem Abo um keinen rechtskräftigen Vertrag handelt, der im Bewusstsein beider Parteien zum Vertragsgegenstand geschlossen wurde, ist nebensächlich. Denn für die betrügerischen Firmen zählen nur die Abo-Gebühren, die möglichst lange direkt über die Telefonanbieter abgebucht werden. Versuchte man in den zurückliegenden Jahren noch, die Angerufenen beispielsweise mit hochwertigen Kosmetikgutscheinen bekannter Marken oder als angebliche Mitarbeiter des Otto-Versandhandels zu ködern, hat man sich nun mit den Tankgutscheinen auf einen noch breiter einsetzbares und noch profitableres Geschäftsmodell verlegt. Denn tanken müssen bei anhaltend hohen Spritpreisen auch jene, die nicht zufällig Otto-Kunden oder an Kosmetik-Lockangeboten interessiert sind.
Was kann man gegen diese neue Form der Abofalle tun?
Wer es nicht ohnehin regelmäßig tut, der sollte eben auch seine Telefonrechnung stets sehr genau auf Kosten und Posten prüfen, die sich nicht über das übliche Telefonier-Verhalten erklären lassen. Denn die Haltung der Telefonkonzerne, Ansprüche von Drittanbietern ungeprüft zu übernehmen, macht es für den Verbraucher umso notwendiger, seine Rechnungen genau zu kontrollieren. Sollte man Opfer dieser oder vergleichbarer Formen der Abofalle geworden sein, hilft meist nur der Entzug der Einzugsermächtigung des Telefonanbieters, um den Forderungen der betrügerischen Firmen nicht ungeschützt ausgeliefert zu sein. Weiterhin können kürzlich getätigte Abbuchungen von der kontoführenden Bank zurückgeholt werden, wobei dann der rechtmäßige Betrag der Telefonrechnung gesondert überwiesen werden kann. Weiterhin sollte schriftlich, mit Verweis auf die Paragrafen zu Fernabsatzverträgen im BGB dem Zustandekommen eines rechtkräftigen Vertrags auf Grundlage einer beidseitigen Willenserklärung, widersprochen werden. Weiterhin sollte der Abonnementsvertrag hilfsweise widerrufen werden mit Verweis auf das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen nach Paragraf 355 BGB. Auch eine Meldung der Vorfälle an die lokale Verbraucherzentrale und die zuständige Bundesnetzagentur ist geboten.
Leider ist noch nicht abzusehen, ob solch ein Schreiben an das Postfach der »mr. next id technologies GmbH« zum gewünschten Erfolg führt, nämlich der Beendigung der unrechtmäßigen Abbuchungen der Abo-Gebühren. Denn so lange das Unternehmen seinem Namen gerecht wird und immer neue Ideen ausheckt, um mittels zweifelhaftem Geschäftsgebahren und der Mithilfe der Telefonanbieter an das Geld ihrer unfreiwilligen Kunden zu kommen, bleibt festzustellen, dass man sich besser nie auf ungefragte Angebote per Telefon einlassen sollte.
Weitere Quellen:
- Next ID Pressemitteilung vom 02.02.2006
- Zum verzweigten Firmennetz hinter dem Abo-Betrug mit Tankgutscheinen
- Hilfe-Forum für Verbraucher zum Thema Win-Finder-Abzocke über Telefonrechnungen
Bitte beachten Sie, dass ein Suite101-Artikel generell fachlichen Rat - zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt - nicht ersetzen kann.
