Ein weiteres Wortungetüm aus dem Bereich der Pflege erblickte Ende Januar 2009 das Licht der Welt: In der Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) haben sich die Pflegekassen und Sozialhilfeträger mit den Verbänden der ambulanten Pflegedienste darauf geeinigt, wie künftig im ambulanten Bereich Noten für gute oder schlechte Pflege vergeben werden können. Es prüft die ambulanten Anbieter der von den Kassen beauftragte Medizinische Dienst (MDK).
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben von der Benotung mehrere Vorteile:
- Die Veröffentlichung und Transparenz von Qualitätsmerkmalen stärkt ihre Rechte, weil sie bei Mängeln ihren Forderungen nach Verbesserungen wirkungsvoller Nachdruck verleihen können.
- Mit Bewertungen auf der Basis von Noten - von sehr gut (1) bis mangelhaft (5) können Interessenten auf der Suche nach einem ambulanten Dienst das Angebot leichter vergleichen.
- Die Veröffentlichung der Prüfergebnisse wird zur Folge haben, dass sich der Wettbewerb auf dem Feld der Pflegequalität verstärkt: Nur der wird Kunden gewinnen, der in diesem Punkt auf hohem Niveau arbeitet. Dieser Effekt wird sich noch verstärken, wenn in jedem Bundesland ein Referenzwert gebildet wird. Denn dann können Verbraucher auch noch erfahren, ob ihr Wunschkandidat besser oder schlechter pflegt als der Landesdurchschnitt.
Ambulante Dienste werden in vier Bereichen bewertet
Um einen umfassenden Eindruck von der Qualität eines ambulanten Pflegedienstes zu bekommen, werden insgesamt 49 Kriterien einzeln untersucht, die sich auf vier Bereiche verteilen. Dabei sollte man jedoch folgendes beachten: Jeder Pflegedienst erfasst und bewertet zu Beginn der Versorgung eines Kunden die Pflegesituation, gibt Empfehlungen zu den erforderlichen Leistungen und präsentiert darüber ein Angebot. Der Kunde entscheidet, ob und welche der empfohlenen Leistungen er in Anspruch nehmen möchte. Im Gegensatz also zur stationären Pflege, die einen umfassenden Versorgungsauftrag hat und deshalb in allen Bereichen auch getestet werden muss, können bei einem ambulanten Pflegedienst nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen in punkto Pflegequalität überprüft werden.
Bei jedem der geprüften 37 Kriterien für die ersten drei Bereiche kann ein Punktewert zwischen 1 und 10 erreicht werden:
- 8,7 bis 10 Punkte entsprechen der Note sehr gut (1 – 1,4)
- 7,3 bis 8,6 Punkte entsprechen der Note gut (1,5 – 2,4)
- 5,9 bis 7,2 Punkte entsprechen der Note befriedigend (2,5 – 3,4)
- 4,5 bis 5,8 Punkte entsprechen der Note ausreichend (3,5 – 4,4)
- 0 bis 4,5 Punkte entsprechen der Note mangelhaft (4,5 – 5,0)
Erreicht ein Pflegedienst zum Beispiel weniger als 45 Prozent der Punkte aus den ersten drei Bereichen mit ihren 37 Einzelkriterien, dann erhält er dafür das Gesamtergebnis „mangelhaft“. Wer im Detail wissen möchte, wie eine Gesamtnote zustande gekommen ist, kann sich dazu die ebenfalls offen gelegten Einzelergebnisse der Kriterien ansehen sowie die Ergebnisse der einzelnen Bereiche. Hier nun die vier Testbereiche:
Pflegerische Leistungen
Darunter fallen alle Leistungen im Rahmen der so genannten Grundpflege, also Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Von 17 Kriterien befassen sich allein drei mit der Ernährung, zwei mit der Flüssigkeitsaufnahme. Dokumentation und Lagerung bei Druckgeschwüren (Dekubitus) sowie Prophylaxemaßnahmen bei bettlägerigen Menschen gegen Dekubitus und Muskelkontraktionen sind weitere Schwerpunkte.
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
Hier werden anhand von 10 Kriterien bewertet, wie sorgfältig die Verordnungen des behandelnden Arztes vom Pflegepersonal umgesetzt werden und ob ausreichender Austausch oder Rücksprache zwischen Arzt und Pflegedienst dokumentiert ist.
Dienstleistung und Organisation
Es steht oder fällt die Qualität eines Dienstes zwar mit seinem Personal, ebenso wichtig aber ist auch die interne Organisation. Deshalb wird dieser Bereich mit weiteren 10 Kriterien abgeklopft: Schwerpunkte sind hier die Pflegedokumentation, Datenschutz, Notfallschulungen und -anweisungen, Beschwerdemanagement, Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft.
Befragung der Kunden
Wie zufrieden die Kunden mit den Leistungen ihres beauftragten Pflegedienstes sind, wird in 12 Fragen ermittelt. Die Antworten sind entweder in vier Abstufungen möglich: immer = 10 Punkte, häufig = 7,5 Punkte, gelegentlich = 5 Punkte oder nie = 0 Punkte. Manche Fragen können mit erfüllt (10 Punkte) oder nicht erfüllt (0 Punkte) beantwortet werden. Hier geht es um Pflegevertrag und Leistungsvereinbarungen, Abstimmung von Einsatzzeiten, ob die Mitarbeiter zu häufig wechseln, freundlich und höflich sind, Tipps und Hinweise geben, aktivierend pflegen, die Privatsphäre achten oder ob sich nach Beschwerden spürbar etwas ändert. In einem Feld des Veröffentlichungsblatts werden die Ergebnisse dieses vierten Bereichs gesondert aufgeführt.
Für die Prüfung, die der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) durchführt, werden übrigens nicht alle Pflegekunden eines ambulanten Anbieters untersucht und befragt. Stichprobenartig wird eine Auswahl entsprechend der Pflegestufen getroffen und 10% der Pflegekunden, wenigstens aber fünf und höchstens 15 berücksichtigt.
Nach den Pflege-Skandalen der letzten Jahre haben nun alle Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege im Wettbewerb um die besten Noten in der Pflegequalität eine Chance, sich gemeinsam einen besseren Ruf zu erarbeiten. Die Umsetzung allerdings hängt davon ab, wie schnell der MDK jetzt die Prüfungen durchführt - erste Ergebnisse wird es voraussichtlich erst im Spätsommer 2009 geben.
Wer auf der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst ist, der sollte dazu außerdem eine Checkliste nutzen.
