
- Björn Steiger Stiftung drängt auf Notruf-SMS - Björn Steiger Stiftung
Nicht immer ist auch gut, was lange währt. Das wurde deutlich bei der Diskussion über das Gesetzespaket zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen, die am 8. Juni 2011 in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie diskutiert wurden.
Es währte lange, aber war nicht gut
Im über 130 Seiten dicken Gesetzespaket versteckt finden sich auch einige Seiten, die sich mit der neuen Notrufverordnung befassen. Die technischen Vorschriften und Ausführungsbestimmungen dazu wurden von der Bundesnetzagentur in Bonn und Mainz formuliert. Das dauerte mehr als fünf Jahre – und was dabei heraus kam, bringt Notruf-Spezialisten wie Pierre Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung schier zur Verzweiflung. Gegenüber der Nachrichtenagentur dapd erklärte Steiger: "Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes werden wir erleben, dass Menschen sterben.“
Steiger begründet dies mit verschiedenen Vorschriften in der "Technische Richtlinie Notrufverbindungen", die weder eine recht zielgenaue Satelliten gestützte Ortung via GPS vorsehe noch das Versenden von Textnachrichten vom Mobiltelefon, also von SMS. Das auch an anderen Stellen recht krude und unausgereifte Gesetzeswerk passierte bereits den Bundesrat. Die von der Länderkammer vorgesehenen Änderungen lehnte das federführende Bundeswirtschaftsministerium allesamt kategorisch ab.
Wissenschaftler verwiesen auf Schwachstellen des Gesetzentwurfs
Inzwischen liegt das Gesetzespaket dem Bundestag vor. Am 8. Juni 2011 fand dazu eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie statt. Dabei verwiesen mehrere Sachverständige auf nur schwer nachvollziehbare Texte und teilweise als absurd empfundene Forderungen hin. So wird im Gesetzespaket zur Telekommunikation gefordert, dass künftig bei kostenlosen Warteschleifen im Telefonverkehr eine Ansage auf die Dauer dieser wohlgemerkt für den Kunden kostenlosen Warteschleife verweisen soll. Bei kostenpflichtigen Warteschleifen ist eine entsprechende Ansage jedoch nicht vorgesehen.
Auch Abgeordnete von CDU und FDP wollen Verbesserungen
In der Anhörung kritisierte der CDU-Abgeordnete Dieter Jasper den bisher vorgesehenen Verzicht auf SMS und GPS bei der Notfallortung.In der Ersten Lesung des Gesetzes hatte zuvor bereits die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter Nachbesserungen im Bereich der Notrufverordnung gefordert. Beide konnten sich auf kritische Stellungnahmen der Björn Steiger Stiftung und verschiedene Behindertenverbände stützen.
So heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Schwerhörigen Bund e.V.: „Hörgeschädigte sind in Sachen Notruf auf nonverbale Kommunikation angewiesen. Aus diesem Grund haben die Notrufzentralen seit einigen Jahren ein Notruf-Fax in ihren Leitstellen eingerichtet, über das Hörgeschädigte ihr Notrufanliegen mitteilen können. Aber in den meisten Notfallsituationen steht den Betroffenen kein Faxgerät zur Verfügung. Um hier Abhilfe zu schaffen, wäre es wünschenswert, wenn eine Notruf-SMS zur Alarmierung der Rettungsdienste von den Leitstellen akzeptiert werden dürfte. Aber genau diese Möglichkeit ist bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes erneut nicht berücksichtigt worden. Hörgeschädigte sind beim Notruf damit weiterhin ausgeschlossen.“
Behindertenbeauftragter verspricht Nachbesserung
Verschiedene Bundestagsabgeordnete aus allen Fraktionen haben angekündigt, dass sie sich für die Möglichkeit der Nutzung von SMS bei Notrufen einsetzen werden. Und auch in den Landtagen werden Fragen laut. So möchte der Grüne Abgeordnete im Hessischen Landtag Dr. Andreas Jürgens, MdL von der dortigen Regierung erfahren, wie sie die Notwendigkeit etwa für Gehörlose oder Sprachgestörte bewertet, „einen Notruf per SMS, e-mail oder über andere non-verbale Kommunikationsmittel absetzen zu können?“
Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, der ehemalige CDU-MdB Hubert Hüppe, sieht „einen akuten Handlungsbedarf" und erklärte gegenüber dem Autor er werde „sich umgehend an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wenden und versuchen, eine Änderung der Technischen Richtlinie Notrufverordnung zu erreichen...“ Hüppe sagt er sei "zuversichtlich", dass hier Verbesserungen erreicht werden können.
Quellen: Gesetzestexte, Anhörung im Bundestag, eigene Korrespondenz und Recherchen
