Oberstes Gericht für Eizellenspende

Straßburger Richter verwerfen das in Österreich geltende Verbot

Kinderwunsch - Schwehn
Kinderwunsch - Schwehn
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verbot der Eizellenspende für kinderlose Paare in Österreich als "menschenrechtswidrig" aufgehoben.

Mit einem Grundsatzurteil – das pünktlich zum Osterfest 2010 veröffentlicht und damit rechtskräftig geworden ist – hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg Ehepaaren, denen die Natur den Kinderwunsch verwehrt, neue Hoffnung gegeben. Die Straßburger Richter gaben einem österreichischen Paar Recht, dass gegen das in Österreich, Deutschland und auch in der Schweiz gültige Verbot der Eizellenspende geklagt hatte. Der Prozeß hatte sich über fast elf Jahre hingezogen; jetzt muß der österreichische Staat Schadenersatz zahlen und das Gesetz ändern.

In Belgien, Spanien und Frankreich erlaubt

Für viele Paare ist die Eizellenspende die letzte Möglichkeit, ein Kind auf die Welt zu bringen. Von einer solchen Spende spricht man, wenn einer Frau im Rahmen der sogenannten Reproduktionsmedizin eine fremde Eizelle in den Genitaltrakt übertragen wird, die mit dem Sperma des eigenen Partners befruchtet wurde. Dies kann beispielsweise dann geschehen, wenn die Empfängerin keine eigenen Eizellen bilden kann. Die Eizelle wird zunächst in einer Punktion der Spenderin entnommen und anschließend im Labor mit den Samenzellen zusammengebracht. Nach der Befruchtung der Eizelle wird diese als Eizellenspende in den Genitaltrakt der Frau übertragen. Diese Methode ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz verboten, in anderen europäischen Ländern wie Belgien, Spanien und Frankreich hingegen nicht, was zu einem wachsenden Schwangerschaftstourismus geführt hat.

Achtung vor dem Familienleben

Die sieben Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden nun mit fünf gegen zwei Stimmen im Falle der österreichischen Kläger, dieses Verbot sei menschenrechtswidrig. Die entsprechenden österreichischen Gesetze verstießen gegen das Grundrecht auf Achtung vor dem Familienleben und diskriminierten ungewollt kinderlose Paare. Denn wenn ein Land die künstliche Befruchtung – beispielsweise mittels Samenspende – generell erlaube, dann dürften die Vorschriften nicht für einzelne Formen widersprüchlich sein.

Hinweis auf die Adoption

Das in Deutschland, Österreich und der Schweiz bislang geltende Verbot der Eizellenspende hat ethische wie medizinische Gründe. Es soll „ungewöhnliche“ Familienformen verhindern, in denen Kinder neben der Mutter, die sie ausgetragen hat, eine zusätzliche biologische Mutter haben. Auch Risiken für die Eizellen-Spenderin beim medizinischen Eingriff werden ins Feld geführt. Beide Argumente ließen die Straßburger Richter allerdings nicht gelten. Sie stellten sich auf den Standpunkt, solche Familienkonstellationen seien auch ohne Eizellenspende längst Tatsache und legal – etwa bei Adoptionen. Auch sei das medizinische Risiko bei anderen Verfahren der künstlichen Befruchtung ähnlich hoch.

Gesetzesrevision auch in Deutschland?

Insgesamt befanden die Richter in ihrem Mehrheitsurteil, „dass die Gesetzeslage in Österreich – die Beschränkung der Behandlungsmethoden bei Kinderwunsch – der Menschenrechtskonvention widerspricht“. Damit deutet sich eine Revision der entsprechenden Gesetze auch in Deutschland und der Schweiz an. In der Schweiz hat die Diskusion bereits heftig eingesetzt. Hier sprechen die Gegner des Verbots von einer „Diskriminierung der selbstbestimmten Frau“.

Klaus J. Schwehn, Klaus J. Schwehn

Klaus J. Schwehn - Daß ich Journalist geworden bin, verdanke ich dem Umstand, daß mir meine Eltern kein Studium finanzieren konnten. (Ich ...

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