Berechtigte Bedenken oder nur mangelnde Information
Die Entscheidung ob die eigenen Organe oder die eines Angehörigen zur Organspende frei gegeben werden fällt nicht leicht. Viele Dinge sprechen dafür aber ebensoviele auch dagegen. Hier spielt das eigene ethische Empfinden und der Glaube oft eine entscheidende Rolle. Dieser Artikel soll kein Statement für oder gegen eine Organspende darstellen. Hier werden nur Informationen zu dem bewegenden Thema bereitgestellt, die dem Leser vielleicht noch nicht bekannt sind.
Medizinische Voraussetzungen und Einwilligung zur Organspende
Eine Organspende rettet Leben und ist dann möglich wenn der potenzielle Spender an einer Hirnblutung oder einem Unfall verstirbt. Dabei ist es unbedingt erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben, dass zwei Ärzte unabhängig voneinander den sogenannten Hirntod feststellen. Nur dann sind die medizinischen Bedingungen erfüllt. Was fehlt ist jetzt noch die Einwilligung zur Organspende. Hat der Verstorbene schon zu Lebzeiten eine Verfügung über die Verwendung seines Körpers oder seiner Organe nach seinen Ableben getroffen, ist das natürlich die einfachste Art dem medizinischen Personal mitzuteilen entsprechend zu verfahren. Diese Erlaubnis sollte möglichst in schriftlicher Form oder als Organspendeausweis vorliegen. Fehlt eine eigene Verfügung, werden die nächsten Angehörigen nach dem mutmäßlichen Willen des Spenders befragt.
Die Koordination der Transplantation
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation wird vom zuständigen Krankenhaus informiert. Diese kümmert sich dann um die weitere Organisation. Auf Transplantationsmedizin spezialisierte Ärzte untersuchen den Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen um den Organempfänger vor möglichen Krankheitsübertragungen zu schützen. Zudem wird die Organisation "Eurotransplant" mit Sitz im niederländischen Leiden eingeschaltet. Dort existiert eine Datenbank mit ca. 15 000 Menschen aus sieben europäischen Ländern, die auf eine Organspende warten. Eurotransplant gleicht die Daten ab und ermittelt so den geeigneten Empfänger für das zur Verfügung stehende Organ.
Die Organentnahme und der Transport
Dem sorgfältig vorbereiteten Organspender werden von einem geschulten Operationsteam die entsprechenden Organe entnommen. Diese Operation wird mit der gleichen medizinischen Präzision und Sorgfalt durchgeführt wie bei einem lebenden Menschen. Nach der Entnahme wird der verstorbene Patient zur Beerdigung freigegeben. Das Transplantat (Organ) wird versorgt und in entsprechende Transportbehälter verpackt. Danach geht es auf dem schnellsten Weg in das inzwischen von Eurotransplant über die Entnahme informierte Transplantationszentrum. Hier wird der Empfänger über die bevorstehende Transplantation in Kenntnis gesetzt und auf die Operation vorbereitet.
Wer erhält das lebensrettende Organ?
Vier Prinzipien sind von grundsätzlicher Bedeutung für die Zuteilung: der erwartete Erfolg nach der Transplantation, die durch Experten festgelegte Dringlichkeit, die Wartezeit und die nationale Organaustauschbilanz. Den Ausgang der Operation und das zu erwartende Ergebnis nach der Transplantation wird anhand der individuellen Merkmale von Spender und Empfänger vorhergesagt.
Laut Aussage von Eurotransplant bieten die Mitarbeiter in der Zentrale das Spenderorgan dem Transplantationszentrum des am höchsten gelisteten Patienten auf der Warteliste an. Zur Sicherheit erhält auch das Transplantationszentrum des zweitgelisteten Patienten ein unverbindliches Angebot. Hat der behandelnde Arzt das Organ angenommen, werden die Entnahme und des Transport des Organs organisiert.
Quellen für weitere Informationen zum Thema
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Organspende
Deutsche Stiftung Organtransplantation