
- Athen - sbamueller
Im Athen zur Zeit der Antike gab es eine ungewöhnliche Methode, einen Menschen zu verurteilen und zu verbannen: Es wurde von den Athenern im sogenannten Scherbengericht abgestimmt, ob eine Person die Stadt Athen verlassen sollte.
Entstehung des Scherbengerichts
Das Scherbengericht - Ostrakismos im alten Griechisch genannt - wurde von Kleisthenes (570 - 506 v. Chr.) Ende des 6. Jahrhunderts vor Christus in Athen eingeführt. Der Ostrakismos war Bestandteil seiner weitreichenden Reform, welche die erste antike Demokratie in Griechenland etablierte. Kleisthenes dachte sich das System des Scherbengerichts aus, um die neu entstandene Demokratie Athens vor möglichen Tyrannen zu schützen. Beispielsweise konnten Demagogen auf der Volksversammlung durch ihre Reden an Einfluss gewinnen und das demokratische System in Frage stellen. Und da es sehr schwer war, vor Gericht zu beweisen, dass eine bestimmte Einzelperson eine Gefahr für die Demokratie darstellte, dachte sich Kleisthenes ein anderes Verfahren aus: Nur wenn eine bestimmte Anzahl von Leuten glaubte, dass die betreffende Person eine Gefahr darstellte, konnte diese verbannt werden. So entstand das Scherbengericht. Es wurde erstmals 488 v. Chr. abgehalten.
Vorgehensweise
Ein Scherbengericht vollzog sich in zwei Schritten. Im ersten Schritt wurde auf der Ekklesia, also der demokratischen Volksversammlung Athens, darüber abgestimmt, ob ein Ostrakismos stattfinden sollte. Die Abstimmung fand durch Handheben statt. War die Mehrheit der Teilnehmer dafür, fand der Prozess zwei Monate später auf der Agora (zentraler Markt- und Versammlungsplatz in Athen) statt.
Dies war der zweite Schritt des Scherbengerichts: Um die Agora herum wurde eine hölzerne Absperrung mit zehn Toren errichtet, ein Tor für jeden Stamm in Athen. An dem Prozess durften genau wie bei der Volkversammlung nur freie Männer teilnehmen, Frauen und Sklaven waren ausgeschlossen. Auf Tonscherben ritzten die Teilnehmer nun den Namen der Person ein, die sie aus Athen verbannen lassen wollten. Jeder hatte nur eine Scherbe zur Verfügung. Anschließend wurden die Scherben gesammelt und ausgezählt. Unklar sind nun die historischen Quellen dahingehend, ob 6.000 Scherben mit dem Namen einer Person notwendig waren, um diese verbannen zu lassen, oder ob 6.000 Scherben insgesamt nötig waren, damit der Ostrakismos überhaupt gültig war. Es kann jedoch mit Sicherheit festgehalten werden, dass eine Mindestanzahl an Scherben mit einem bestimmten Namen nötig war, um eine Verbannung zu erwirken.
Wurde jemand durch das Scherbengericht verurteilt, blieben dem Übeltäter noch genau 10 Tage, um die Abreise aus Athen vorzubereiten. Danach galt er für 10 Jahre als verbannt und durfte die Stadt nicht mehr betreten. Andere Strafen waren nicht vorgesehen.
Sonstiges:
Das letzte Scherbengericht wurde 417 v. Chr. abgehalten. Bis dahin wurden über 10 Personen zur Verbannung verurteilt. Die genauen Personen sind:
- 488/7 Hipparchus, Sohn des Charmus
- 487/6 Megacles, Sohn des Hippocrates
- 486/5 Callias
- 485/4 Xanthippus, Sohn des Ariphron, Vater des Perikles
- 484/3 Callixenus, Sohn des Aristonymus
- 483/2 Aristides "der Gerechte"
- 472/1 Themistocles
- 462/1 Cimon, Sohn des Miltiades
- 461/0 Alcibiades, Sohn des Cleinias
- 444/3 Thucydides, Sohn des Milesias
- 416/5 Hyperbolus, Sohn des Antiphanes
Danach wurde das Scherbengericht nie wieder angewendet. Die Demokratie geriet am Ende des 5. Jahrhunderts v. Chr. in eine Krise und wurde durch eine Oligarchie ersetzt. Zwar gab es auch danach wieder demokratische Strukturen in Athen, und auch über den Ostrakismos wurde weiter abgestimmt. Aber es entschied sich nie wieder eine Mehrheit der Bürger für dessen Anwendung. Vielleicht, weil die Athener aufgrund vergangener Krisen gelernt hatten, dass allein der Wille möglichst vieler Menschen nicht immer das Maß aller Dinge ist.
Quellen:
- Connolly, Peter: Die antike Stadt. Köln 1998 S. 28
- Vorländer, Hans: Demokratie. Information zur politischen Bildung. bpb 284, 3. Quartal 2004, S. 8
- livius.org
