
- Anfragen sind ein wichtiges Kontrollinstrument - Bund
Das Fragerecht ist eines der wirksamsten Instrumente der Parlamentsarbeit eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Einzige Bedingung – es muss auch konsequent ausgeübt werden.
Jeder Bundestagsabgeordnete darf in einer Sitzungswoche zwei Fragen für die wöchentliche Fragestunde und vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung einreichen. Außerdem können Bundestagsfraktionen - oder eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten - Kleine und Große Anfragen einreichen. In beiden Formen können zu einem bestimmten Komplex mehrere Fragen gestellt werden. Bei der Großen Anfrage gibt es über die Antwort der Bundesregierung eine Parlamentsdebatte
Es gibt über Jahre hin einige Beispiele dafür, wie Bundestagsabgeordnete mit ihren Anfragen langfristig Regierungshandeln geändert oder zumindest eine Sensibilisierung in der Öffentlichkeit erreicht haben. Einer, der die Fragestunde im Bundestag zu einem Ereignis und für den unbeteiligten Zuhörer zu einem Genuss an Formulierungskunst und Sprachgewandtheit stilisieren konnte, war der SPD-MdB Dr. Dietrich Sperling. Er gehörte dem Deutschen Bundestag von 1969 bis 1998 an. Sperling erfand übrigens auch den Abgeordneten Mierscheid.
Der Abgeordnete und das Nazi-Aktenarchiv
Sperlings langjähriger Fraktionskollege, Karl-Heinz Hansen, verstand es, die von ihm geforderte Übernahme des damals in US-Verwaltung befindlichen „NS-Document-Centers“ in Berlin durch den Bund über mehr als ein Jahrzehnt lang allein mit dem Mittel der Parlamentsanfrage zu thematisieren. Beispielhaft sei eine dieser Fragestunden hier zitiert.
Am 5. Mai 1977 gab es im Plenum des Bundestages folgenden Dialog zwischen dem Abgeordneten Hansen als Fragesteller und Außenminister Hans-Dietrich Genscher als Antwortgeber. Hansen fragte:
„Wann wird die Bundesregierung endlich mit den USA die Übergabe des NS-Document Centers in deutsche Hände vereinbaren, nachdem diese Regelung seit über sieben Jahren (vergleiche Fragestunden vom 9. Oktober 1970, 6.November 1970, 15. Oktober 1971, 11. März 1976 und 3. Juni 1976) angekündigt wird, zuletzt von Staatssekretär Moersch am 6. Juni 1976 (Die Bundesregierung wird vielmehr in Kürze der amerikanischen Regierung die Fortsetzung der Gespräche wegen der Übernahme des Document Centers Berlin vorschlagen)?“
Bundesregierung war stets bemüht
Genscher verwies auf die Antwort seines Staatssekretärs Moersch und fügte hinzu: „Eine befriedigende Lösung aller mit der Übernahme verbundener Probleme konnte noch nicht gefunden werden. Es bleibt jedoch weiter das Ziel der Bundesregierung das Document Center nach Lösung aller damit verbundenen Fragen in deutsche Hände zu übernehmen.“
Die Nachfrage Hansens, ob der Minister verstehen könne, dass die Art und Weise, wie die Bundesregierung diese Frage behandelt, „den Verdacht" (…) verstärke, dass man bestrebt sei, "NS-Belasteten hier eine Deckung zu geben“, beantwortete Minister Genscher mit dem Hinweis, verstehen könne er das, diese Befürchtung sei jedoch "unbegründet“. (Nachzulesen im Plenarprotokoll des Bundestages auf der Seite 1715)
Es sollte noch mehr als weitere siebzehn Jahre dauern, bis das NS-Document-Center tatsächlich in deutsche Verwaltung überging. In der Zwischenzeit waren hunderte jener Personen verstorben, über deren Mittäterschaft an Nazi-Verbrechen die Akten des Document Centers Auskunft gaben. Doch ohne Hansens Anfragen wäre dieses Archiv möglicherweise ganz in Vergessenheit geraten oder zumindest aus dem öffentlichen Bewusstsein entschwunden.
Lästige Fragen zum Rüstungsexport
Als die Grünen erstmals in den Bundestag einzogen, wurden neben Umweltthemen wie Atomkraft und das damals aktuelle „Waldsterben“ auch Rüstungsexporte ständiges Thema der Parlamentsarbeit und dabei besonders der Fragestunden. In Hunderten Einzelfragen, Kleinen und Großen Anfragen erkundigten sich die Parlamentsneulinge nach einzelnen Waffenexporten und Ausfuhrgenehmigungen für militärisch verwendbare Waren. Besonders die Nichteinhaltung des damals gegenüber dem Apartheid-Regime in Südafrika bestehenden Waffenembargos der UNO durch die Bundesregierung und durch deutsche Firmen wurden hinterfragt. Die Grünen wurden dabei von zahlreichen Gruppen der Anti-Apartheid-Bewegung und der damals bundesweit aktiven Anti-Rüstungsexport-Kampagnen unterstützt.
Bundesregierung veröffentlicht nun jährlichen Rüstungsexportbericht
Die ständigen Anfragen führten dazu, dass im Bundeswirtschaftsministerium Personal für die Beantwortung der Grünen Anfragen bereit gestellt werden musste. Nachdem die Grünen ihre lästigen Fragen auch nach Jahren ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht beendeten, gab die Bundesregierung schließlich nach und erklärte sich bereit, das Parlament künftig in einem jährlich zu erstellenden Rüstungsexportbericht über ihre Genehmigungspraxis des vergangenen Jahres zu informieren. Zuvor hatte die Bundesregierung stets versucht, möglichst wenig über die Rüstungsexporte preis zu geben. Denn, so die Bundesregierung in einer ihrer Antworten: „Angaben zu Rüstungsexporten vertragen aus politischen Gründen – wie auch die Praxis anderer Länder zeigt – nur ein begrenztes Maß an Publizität.“
FDP-Abgeordneter fragt jährlich nach Telefonüberwachung
So wie die Grünen nach Rüstungsexporten, so fragt der FDP-Abgeordnete Jörg van Essen seit Jahren jährlich die Statistik der Telefonüberwachung in Deutschland ab. Die Antwort auf diese Fragen sorgt jährlich für ein breites Presseecho und auch andere Abgeordnete greifen die durch van Essens Fragen gewonnene Erkenntnis gerne auf. Van Essen veröffentlicht seit Jahren Bundes- und Länderstatistiken zur Telefonüberwachung auf seiner Abgeordneten-Homepage.
