
- Perspektiven und Ausbildung - Stefan Dassler
Wenn Sie nach der Schule weder einen Ausbildungsplatz gefunden haben noch auf eine weiterführende Schule gehen, dann besteht die Möglichkeit, an einem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) teilzunehmen. Auch eine Einstiegsqualifizierung kann von der Berufsberatung vorgeschlagen werden. Das Berufsvorbereitungsjahr dient der Vorbereitung auf den Beruf und dauert ein Schuljahr. Man besucht im BVJ die Berufsschule.
Was vermittelt das Berufsvorbereitungsjahr?
Das BVJ gibt es in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Das Berufsvorbereitungsjahr entspricht dem Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) in anderen Bundesländern. Das BVJ vermittelt berufliches Grundwissen in einem oder mehreren Berufsfeldern – etwa in Wirtschaft, Technik oder Hauswirtschaft. Zudem können grundlegende Schlüsselqualifikationen (Teamfähigkeit, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Sorgfalt) für ein Berufsfeld erworben werden. Manchmal macht man auch im Rahmen des BVJ ein Praktikum in einem Betrieb und kann so praktische Erfahrungen sammeln. BVJ und BGJ erhöhen die Chancen bei Ihrer nächsten Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.
Wenn Sie noch berufsschulpflichtig sind, können Sie mit dem BVJ Ihre Berufsschulpflicht erfüllen. Zudem kann man durch eine Zusatzprüfung am Ende des BVJ den Hauptschulabschluss nachholen. Sprechen Sie mit einem Berufsberater der Agentur für Arbeit. Mit einem Schulabschluss haben Sie es leichter bei der Lehrstellensuche.
Welche Zusatzqualifikationen gibt es während der Ausbildung?
Nach dem Abschluss der Berufsausbildung stellt sich die Frage, ob man vom Betrieb übernommen wird. Wenn man nach der Berufsausbildung Arbeitslosigkeit vermeiden möchte, kann bereits während der Ausbildung eine Zusatzqualifikation (EDV, Fremdsprachen und viele mehr) erworben werden. Damit wird man für den eigenen Betrieb und für andere mögliche Arbeitgeber wertvoller.
Was versteht man unter Zusatzqualifikationen?
Zusatzqualifikationen richten sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im dualen System. Sie ergänzen die Ausbildung durch zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufes vorgeschrieben sind. Zudem finden sie während der Berufsausbildung statt oder beginnen schon vorher nach Abschluss des Ausbildungsvertrages. Sie weisen auch einen gewissen zeitlichen Mindestumfang auf (Tagesseminare etwa sind keine Zusatzqualifikation) und werden vor allem von Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern und deren Bildungszentren angeboten.
Zusätzlichen Qualifikationen werden etwa im EDV-Bereich für viele Computerprogramme und Informationstechniken angeboten. Durch Kurse in der Berufsschule oder während eines Auslandsaufenthaltes können Fremdsprachenkenntnisse vertieft werden. Auszubildende in Handwerksberufen können zusätzlich betriebswirtschaftliche Kenntnisse erlangen und so schon während der Ausbildung einen Teil der Meisterprüfung absolvieren.
Wie sieht die Zusatzqualifikation „Steuerlehre“ aus?
In der Ausbildung zum/zur Industriekaufmann/-frau stellt die „Steuerlehre“ eine Zusatzqualifikation dar. Laut Ausbildungsordnung sind umfassende Kenntnisse über die Steuerarten und das Steuerrecht in Deutschland in der Abschlussprüfung für Industriekaufleute nicht vorgesehen. Die Zusatzqualifikation Steuerlehre ist somit eine Erweiterung der Ausbildung. Inhalte dieser zusätzlichen Qualifikation für Auszubildende sind unter anderem:
- Welche rechtlichen Grundlagen sind für die Steuererhebung relevant?
- Welche Steuerarten und Steuersätze gibt es?
- Welche Bemessungsgrundlagen werden bei der Steuererhebung herangezogen?
- Wie wird die Steuerbelastung ermittelt?
- Welche Besonderheiten sind bei der Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer zu berücksichtigen?
- Was ist bei der Abgabenordnung zu beachten?
Welche Vorteile bieten Zusatzqualifikationen für Auszubildende?
Durch die Teilnahme an Zusatzqualifikationen verbessern Sie Ihre Arbeitsmarktchancen und Qualifikationen – und zwar langfristig. Es ergibt sich ein Wissensvorsprung gegenüber anderen Auszubildenden im gleichen Ausbildungsberuf. Sie eröffnen sich neue und interessante Arbeitsfelder durch Ihr Spezialwissen. Sie gelten als motiviert und leistungsbereit; denn nur mit Motivation und Leistungsbereitschaft erwirbt man eine Zusatzqualifikation.
Zudem sparen Sie Zeit, da Sie sich schon während der Ausbildung weiterqualifizieren und nicht erst danach. Eine Zusatzqualifikation bekommt man in vielen Fällen auf spätere Weiterbildungen angerechnet. Somit ist eine Zusatzqualifikation eine interessante Alternative zu anderen Weiterbildungsmöglichkeiten.
Zusatzqualifikationen verbessern die Chancen auf einen beruflichen Aufstieg im eigenen Betrieb. Man erhält größere Entscheidungsbefugnisse und sichert sich bessere Übernahmechancen nach der Ausbildung. Zudem kann man seine Ausbildung nach eigenen Wünschen mitgestalten – über die Inhalte der Ausbildungsordnung hinaus.
Quellen: eigene Recherche
