Peruanische Mutter darf Sohn in Deutschland besuchen

Peruanische Mutter darf Sohn besuchen - Thorben Wengert/pixelio.de
Peruanische Mutter darf Sohn besuchen - Thorben Wengert/pixelio.de
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied - eine peruanische Mutter darf ihren 15 Jahre alten Sohn in Deutschland besuchen. Visa-Verweigerung war unrecht.

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied: Eine peruanische Mutter darf ihren 15 Jahre alten Sohn in Deutschland besuchen. Das Visum-Verweigerung war unrecht.

Ausländerrecht wichtiger als Schutz der Familie

Ehe und Familie sowie das Wohl des Kindes genießen im deutschen Rechtssystem einen hohen Stellenwert. Doch so uneingeschränkt gilt das nur für deutsche Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Bürger der EU beziehungsweise Schengen-Vertragsstaaten. Für Ausländer, insbesondere für Flüchtlinge, gelten andere Gesetze. Da werden die Vorschriften des Ausländergesetzes und Aufenthaltsvorschriften höher bewertet als die sonst geltenden Gesetze zum Schutz von Familien und Kindern.

So kommt es, dass viele ausländische Eltern getrennt von ihren Kindern leben müssen. Klagen, etwa gegen Visum-Verweigerungen, dauern lange und sind teuer. In einem dieser Prozesse sprach ein Richter kürzlich ungewöhnlich klare Worte. Verwaltungsgericht in Berlin musste sich mit der Frage befassen, ob einer Peruanerin zu Recht das Schengen-Visum verweigert wurde, weil irgend jemand in der Deutschen Botschaft in Lima fürchtete, die Frau könne wohl möglich in Deutschland bleiben. Tatsächlich – und das sahen auch die Berliner Richter so – wollte sie lediglich ihren in Deutschland lebenden Sohn besuchen.

Berliner Verwaltungsgericht – Schutz der Familie wichtiger als Migrationsängste

Darum ging es – die Mutter eines 15jährigen Jungen lebt seit einigen Jahren wieder in Peru, der Sohn bei seinem Vater in Deutschland. Der Junge besucht regelmäßig seine Mutter in Peru. Sie wollte nun ihren Sohn in Deutschland besuchen und sich einen Eindruck von seinem Leben im fernen Deutschland machen. Dafür hatte sie ein Drei-Monats-Visum beantragt. Dies wurde von der Botschaft in Lima abgelehnt. Die Peruanerin klagte auf Erteilung des Visums. In der Stellungnahme der Deutschen Botschaft heißt es, sie halte „die Klage für unzulässig, jedenfalls unbegründet.“ Mangels langfristigen Arbeitsverhältnisses und bei allenfalls 20 prozentiger Beteiligung an einem Grundstück sei eine wirtschaftliche Verwurzlung der Klägerin in Peru nicht anzunehmen. Ihr fehle auch eine familiäre Verwurzelung in ihrem Heimatland. Bei ihr bestehe ein für die Ablehnung hinreichendes Migrationsrisiko. „Der Schutz der Familie führe zu keiner Ermessensreduzierung auf Null, da die Kontakte zwischen Mutter und Sohn durch dessen Besuche in Peru aufrecht erhalten werden könnten…“

Verwaltungsrichter ironisiert Verwaltungshandeln

Der Richter am Verwaltungsgericht Berlin, Patermann, brachte es am 22. April 2010 auf den Punkt: „Die Versagung des Visums ist ermessensfehlerhaft. Die Beklagte (also die Deutsche Botschaft) hat die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten…“

Gewisse Zweifel, ob ein Ausländer, der ein Visum beantragt habe, auch wirklich in sein Land zurückkehren wolle, könne man immer haben, so der Richter. Denn, „mangels der nötigen gründlichen Kenntnisse der Menschen wird man nur selten sicher sein können, das jemand hier bleibt oder wieder ausreist.“ Nur vordergründig plausibel werde zur Gewichtung der Zweifel auf die Verwurzlung des Menschen in seinem Heimatland abgestellt. Sperrt man Menschen nicht ein, können sie sich frei bewegen. Ob sie etwas an ein Land bindet, sie daran festhält wie es Wurzeln tun, bestimmen die Menschen selbst, wie etwa die DDR immer wieder erleben musste.

Daran geht die Beklagte vorbei, indem sie die Verwurzelung eines Menschen ausschließlich wirtschaftlich und kleinfamiliär definiert und der Klägerin sogar eine – nicht beschriebene –soziale Verwurzelung in hinreichendem Maße abspricht. Auch die deutsche Nachkriegserfahrung (zum Beispiel Helgoland) zeigt, dass Menschen sich Gebieten allein deshalb verbunden fühlen können und dorthin zurückstreben, weil sie einst dort lebten. Grundbesitz ist kein Grund, auf diesem Besitz auch zu leben. Seit geraumer Zeit hatten und haben Ausländer in Berlin Grundbesitz, ohne hier zu leben. Gerade genügender Besitz gar in Form von Kontoguthaben kann Grund dafür sein, anderen Ortes zu leben. Wer an einem Ort im Beruf erfolgreich ist, kann sich oft ausrechnen, es auch im Ausland zu sein.

Kleinfamilie kann auch Grund zum Weglaufen sein

Die Kleinfamilie kann dem einen Grund zur Auswanderung sein, sei es aus Überdruss sei es aus Verantwortungsbewusstsein heraus. (…) Nichts deutet darauf, dass die hier gegebenen zweideutigen Umstände (kein fester Beruf, Großfamilie im Land, geringes Grundeigentum) Zeichen für mangelnde Bindung der Klägerin an ihr Heimatland sind und es für sie (anders als bei Menschen üblich) keine anderweitigen Bindungen an das Land gibt, dessen Sprache sie spricht, in dem sie geboren und aufgewachsen ist, so dass ihr das Leben in der Fremde verlockender scheinen muss….“ Soweit die selten deutlichen Worte des Verwaltungsrichters.

Außenminister Steinmeier ließ junge afrikanische Fußballspieler nicht einreisen

Diese Angst, dass Ausländer wohlmöglich länger als erlaubt in Deutschland bleiben könnten, beschleicht selbst die Inhaber höchster Regierungsämter. So hatte der frühere Außenminister Frank Walter Steinmeier während der Fußballweltmeisterschaft in Berlin die seiner Meinung nach begründete Sorge, dass 16jährige Fußballspieler aus Ghana und Nigeria die Teilnahme an einer internationalen Straßenfußballmeisterschaft im Berliner Bezirk Kreuzberg dazu nutzen könnten, in Deutschland zu bleiben. Die zuständigen Behörden verweigerten deshalb den Straßenfußball-Mannschaften aus Ghana und Nigeria die Einreise nach Deutschland. „Aus Sicherheitsgründen“, so die Erklärung des damaligen Ministers Steinmeier gegenüber dem Autor.

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Helmut Lorscheid ,  Foto: Yvonne Szallies

Helmut Lorscheid - Ich bin Journalist aus Überzeugung, obwohl es sicherlich Berufe gibt, in denen man deutlich mehr verdient. Ich befasse mich mit ...

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