Pflegegeld für Angehörige

Wer ein Familienmitglied pflegt, bekommt ab 2008 mehr Geld dafür

Wer hat Anspruch darauf, wie bekommt man Geld für die Pflege eines Angehörigen und wie hoch ist der monatliche Betrag? Alles über die Pflegegeld-Erhöhung.

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt. Dass dies auch weiterhin so bleibt, ist ein großes Anliegen der Gesetzgeber. Sie haben deshalb im Pflegeerweiterungsgesetz festgelegt, dass pflegende Angehörige in den kommenden sechs Jahren stufenweise mehr Geld für ihre Arbeit erhalten.

Natürlich wird auch der erhöhte Betrag kaum dem gerecht, was Familienmitglieder leisten, wenn sie ihr pflegebedürftiges Familienmitglied rund um die Uhr betreuen und versorgen. Die betroffenen Familien sind trotzdem froh um jeden Cent.

Um Pflegegeld zu bekommen, müssen aber bestimmte Vorgaben erfüllt sein: Nach einem Antrag bei der Pflegekasse muss zunächst die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers festgestellt werden. Ob er die erforderlichen Kriterien erfüllt, um einer der drei Pflegestufen zugeordnet zu werden, prüft ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MDK) im Auftrag der Kasse während eines zuvor angekündigten Besuchs.

Hat der pflegebedürftige Mensch eine der drei Pflegestufen erhalten, dann kann er entscheiden, ob er sich von den Mitarbeitern eines Pflegedienstes versorgen lassen möchte oder ob ein Familienmitglied - meist Partner, erwachsene Kinder oder Schwiegerkinder - die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen soll.

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Angehörige

Für die Versorgung durch Angehörige erhält der Pflegebedürftige

  • mit Pflegestufe I seit 2010 ein Pflegegeld in Höhe 225 Euro und ab 2012 von 235 Euro
  • mit Pflegestufe II seit 2010 ein Pflegegeld in Höhe 430 Euro und ab 2012 von 440 Euro
  • mit Pflegestufe III seit 2010 ein Pflegegeld in Höhe von 685 Euro und ab 2012 von 700 Euro.

Entgegen der landläufigen Meinung „Pflegen kann doch jeder“ ist es jedoch notwendig, für eine fachgerechte Grundpflege entsprechend geschult zu werden. Die Angebote an Angehörigenschulungen teilzunehmen oder sich von einem Pflegeberater zu Hause anleiten zu lassen sind - vorausgesetzt es liegt eine der drei Pflegestufen vor - grundsätzlich kostenfrei und auch unbedingt empfehlenswert. Denn die Pflegekassen legen besonderen Wert darauf, dass sie in gute Pflege investieren.

Regelmäßige Beratung durch Pflegeprofis

Deshalb sind Pflegebedürftige der Pflegestufe I und II, die sich von Angehörigen versorgen lassen, dazu verpflichtet, alle sechs Monate „die Beratung einer zugelassenen Pflegeeinrichtung abzurufen“. Das heißt im Klartext: Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes oder einer anerkannten Beratungsstelle kommen nach Vereinbarung nach Hause, begutachten die gesamte Pflegesituation und den Pflegezustand des Pflegebedürftigen, geben dazu Hilfestellung, Tipps zu Pflegehilfsmitteln und pflegefachliche Ratschläge.

Allerdings sind sie auch verpflichtet, ihre Beratungseinsätze und ihre „gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation“ der Pflegekasse mitzuteilen - mit Einwilligung des Pflegebedürftigen. Bei Pflegestufe III muss man sich alle drei Monate die Beratung der Profis ins Haus holen, um „die Qualität der häuslichen Pflege sicher zu stellen“.

Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung

Ein Pflegebedürftiger kann aber auch Pflege durch Angehörige mit der Pflege durch Mitarbeiter ambulanter Dienste kombinieren zur so genannten Kombinationsleistung aus Geld- und Sachleistung. Die Sachleistung rechnen Pflegedienste dann selbst mit der Kasse ab, das Pflegegeld wird prozentual anteilig entsprechend gekürzt. Wer sich für solch eine Kombinationsleistung entscheidet, muss sich allerdings für wenigstens sechs Monate festlegen.

Zur Info: Dieser Beitrag wurde 2009 publiziert, wird jedoch bei gesetzlichen Änderungen, z.B. Höhe der Leistungen, aktualisiert.

Marion Seigel, (Foto: Martin Seigel)

Marion Seigel - Marion Seigel ist Fachjournalistin, PR-Beraterin und Referentin - sie betreibt das journalistische Handwerk, ...

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