Pflegestufe 0 - eine Nullnummer?

Ist diese Neuerung wirklich ein Fortschritt für Betroffene?

Seit dem 1.7.2008 werden vor allem Demenzkranke in Pflegestufe 0 eingestuft, immer öfter stellt sich jedoch heraus, dass diese eigentlich in Pflegestufe 1 gehören.

Seit 2000 eistiert die gesetzliche Pflegeversicherung. Diese dient dazu, Menschen, die in unterschiedlicher Ausprägung hilfebedürftig sind, diese zur Verfügung zu stellen. Stellt ein Betroffener einen Antrag bei der Pflegekasse, sendet diese einen Arzt oder eine Ärztin des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Diese/r begutachtet den Antragsteller und teilt das entsprechende Ergebnis dann der Krankenkasse mit. Je nach Bedürftigkeit wird der Patient in eine der Pflegestufen 1-3 eingeteilt. Je nach Bedürftigkeit erhalten die Patienten Geldleistungen.

Ist die "Reform" ein "Reförmchen"?

Zum 01. Juli 2008 traten in der Pflegeversicherung neue Reformen in Kraft. In diesen sind erstmals Leistungen für Demenzkranke und Behinderte enthalten, die in die neu geschaffene "Pflegestufe 0" eingestuft werden. Kurz gesagt, hilfsbedürftige Menschen, die es nicht geschafft haben, vom MDK in die Pflegestufe 1 eingestuft zu werden, jedoch augenscheinlich hilfsbedürftig sind, können jetzt in die Pflegestufe 0 aufgenommen werden.

Falsche Pflegestufe durch falsche Einschätzung?

Gerade Demenzkranke und Alzheimer-Patienten werden oftmals vom MDK falsch eingeschätzt. Da dieser nur eine Momentaufnahme des Patienten registrieren kann, präsentieren sich gerade in den Frühstadien dieser Krankheiten die Patienten oftmals ganz "normal". Dies führt dazu, dass Gutachter sich teilweise "blenden" lassen und nur die Pflegestufe 0 vergeben, obwohl der Patient wesentlich mehr Hilfestellungen und Betreuung bräuchte.

Erschwerend hinzu kommt, dass nicht alle Betreuungs- und Pflegetätigkeiten im Pflegeversicherungsgesetz beschrieben sind. Und was nicht beschrieben ist, wird nicht berücksichtigt.

Sparen auf dem Rücken der Patienten?

Da die Leistungen in der Pflegestufe 0 nicht von den Pflegekassen, sondern vom Sozialversicherungsträger übernommen werden, könnte der Beweggrund für die häufig zu niedrig angesetzte Pflegestufe 0 einen finanziellen Hintergrund haben.

Konkrete Auswirkungen hat dies zum Beispiel für das Ehepaar Seimetz aus München. Obwohl selbst fast blind, kümmert sich Ruth Seimetz rund um die Uhr um ihren demenzkranken, inkontinenten Mann Franz, den zusätzlich ein chronisches Rückenleiden plagt. Bisher muss Frau Seimetz den Pflegedienst, der einmal die Woche (mehr kann das Eherpaar nicht aufbringen) kommt, um ihren Mann zu duschen, selbst zahlen. Da dies zu wenig ist, hat sie beantragt, ihren Mann in Pflegestufe 1 einzustufen. Dies wären 215 Euro im Monat gewesen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, lediglich Pflegestufe 0 zugebilligt. Das bedeutet, dass Frau Seimetz im Monat Rechnungen bis zu 100 Euro einreichen darf, jedoch nur für Betreuungsleistungen, zu denen jedoch nicht der Pflegedienst zählt, der zum Duschen ins Haus kommt.

Widerspruch einlegen

Betroffene beziehungsweise Angehörige, die mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können gegen den Bescheid binnen eines Monats Widerspruch einlegen.

Wahrscheinlich effektiver, jedoch nicht immer praktikabel, ist der Gang an die Öffentlichkeit. Wenn eine Kamera auftaucht, erklären sich oft viele Krankenkassen bereit, ihre starre Haltung zumindest zu überdenken.

Julia Strelow, Stephan Wallocha

Julia Strelow - Autorin der Bücher: "Ratgeber Nachhilfe - Informationen, Adressen, Berichte" sowie "Jetzt sind wir dran?! - Frauen in der ...

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