Politische Strafjustiz der DDR unter Dr. Heinrich Toeplitz

Dr. Heinrich Toeplitz, Oberster DDR-Richter, 1960 - Bundesarchiv B.183-76791-0013 H.Sturm CC-BY-SA
Dr. Heinrich Toeplitz, Oberster DDR-Richter, 1960 - Bundesarchiv B.183-76791-0013 H.Sturm CC-BY-SA
Zahlreiche Spionageprozesse offenbarten die ideologisch geführte Rechtspflege jenseits der Mauer, doch auch DDR-Bürger bekamen die Unrechts-Justiz zu spüren

Das Urteil lautete meist auf 15 Jahre Zuchthaus, manchmal auch lebenslänglich. Die Angeklagten saßen in der Untersuchungshaft der Stasi und mussten ihre Geständnisse nach Diktat niederlegen – nicht selten unter Einfluss der Beruhigungsdroge Faustan. Angeklagt aber war eigentlich meist nicht das Individuum, sondern der kapitalistische Klassenfeind, die imperialistische Regierung der BRD oder jene Teile des DDR-Volkes, die die Freiheit im Ausland suchten. Ebenso war nicht die eigentliche Bestrafung oder unmittelbare Schadensabwendung Ziel der zahlreichen Schauprozesse in der DDR, die bereits 1949 ihren Anfang nahmen. Vielmehr war es eine (innen-)politische Maßnahme zur Warnung an die Bürger, sich nicht mit Klassenfeinden einzulassen und stets gehorsam der Ideologie des Regimes zu dienen. Der oberste Jurist der DDR, Dr. Heinrich Toeplitz, verurteilte nicht nur Spione, Saboteure und Republikflüchtige, sondern nach der Wende auch seine ehemaligen politischen Genossen.

Werdegang des Dr. Heinrich Toeplitz, Oberster Richter der DDR

Heinrich Toeplitz, Sohn eines Juristen, studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Leipzig sowie Breslau und promovierte 1937. Unter dem NS-Regime wurde er "aus rassischen Gründen" verfolgt, 1944 in Zwangsarbeiterlager nach Frankreich und den Niederlanden verschleppt, konnte aber nach Kriegsende nach Berlin zurückkehren. Seine juristische Karriere begann 1946 als Hilfsrichter in Berlin und führte ihn nach dem Zweiten Staatsexamen bis zum juristischen Hauptreferent beim Berliner Magistrat. Er war seit 1949 Mitglied der CDU und wurde wenig später zum stellvertretenden Generalsekretär der Partei ernannt. Neben weiteren parteipolitischen Ämtern war Toeplitz zehn Jahre lang Staatssekretär im Ministerium für Justiz und bis zur Wende Abgeordneter der Volkskammer der DDR. Von 1960 bis 1986 saß er als Präsident dem Obersten Gericht der DDR vor. Er erhielt zahlreiche Auszeichnungen in Gold, DDR-Medaillen sowie den Leninorden der UdSSR.

Die Schauprozesse der DDR: Ein höheres Ziel als das Urteil vor Augen

Dr. Toeplitz übernahm die Position des höchsten Richters der DDR von Dr. Hilde Benjamin, die den Ablauf von Schauprozessen im Rahmen der Waldheimer Prozesse gegen NS-Verbrecher kennenlernte und selbst im Rahmen der Wirtschaftsprozesse von Glauchau-Meerane 1948 und der Conti-Affäre 1950 anwendete. Justizministerin Benjamin war berüchtigt für ihre harten politischen Urteile einschließlich vollstreckter Todesurteile, die ihr den Namen »Rote Guillotine« einbrachten. Auch Toeplitz stellte sich in den Dienst der Partei und verfolgte mit seinen Urteilen zwei grundlegende politische Vorgaben:

  • Erstens die Öffentlichkeitsarbeit gegenüber dem eigenen Volk, dem durch die Wirtschaftsspionage-Prozesse verdeutlicht werden sollte, dass man sich besser nicht zu sehr mit dem kapitalistischen Klasenfeind im Westen einlassen solle.
  • Zweitens die Ablenkung von Problemen der DDR-Planwirtschaft, deren Funktionäre sich gegenüber Geschäftspartnern und Nachbarstaaten des Ostblocks für Lieferverzögerungen und Vertragsbrüche verantworten mussten.

Faustan fürs Volk: Abschreckung durch Wirtschaftsprozesse gegen westliche Geschäftsleute

Zumindest die propagandistische Nachbereitung der Wirtschaftsprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR verlief nach Plan, beispielsweise nach dem Doppel-Prozess gegen die westdeutschen Geschäftsleute Hermann Hüttenrauch und Herbert F. Latinsky, denen ihre Handelstätigkeit mit der DDR als Spionage, Sabotage und Diversion im Auftrag der CIA beziehungsweise des BND zur Last gelegt wurde. Doch auch Geschäftspartner auf DDR-Seite gerieten ins Visier der Stasi und schließlich in Haft. In einem Brief des Generalstaatsanwalts Dr. Streit an den Vorsitzenden des Ministerrates Willi Stoph vom 24.10.1967 werden nicht nur die Anklagepunkte, der Prozessverlauf und das Strafmaß (15 Jahre Zuchthaus sowie Lebenslänglich) erläutert, sondern auch eine "Reihe von sehr wesentlichen Mängeln in der Arbeit dieser Außenhandelsorgane" festgestellt, die die »Schädlingstätigkeit« der beiden verurteilten Westdeutschen ermöglicht hatten.

"Gemeinsam mit dem Obersten Gericht und dem Untersuchungsorgan des Ministeriums für Staatssicherheit wurde die Strafsache gegen Hüttenrauch und Latinsky in folgenden Richtungen ausgewertet [...] b) in den betroffenen Betrieben mit dem Ziel, die Zusammenhänge und Hintergründe derartiger Verbrechen aufzudecken, die Wachsamkeit zu erhöhen und im entsprechenden Zusammenwirken mit den Außenhandelsunternehmen solche Anschläge rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern; c) vor interessierten Bevölkerungskreisen, um das System der feindlichen Anschläge zu entlarven, die Wachsamkeit zu erhöhen, das sozialistische Bewusstsein zu fördern und die Verteidigungsbereitschaft unserer Bürger zu verstärken."

Die Augenbinde der Justitia ist rot: konstruierte Anklagen und feststehende Urteilssprüche

Die Anklagepunkte waren meist die gleichen: Sabotage, Spionage, Menschenhandel und ideologische Diversion. Doch die Anklageverlesung im Prozess gegen Hüttenrauch und Latinsky macht bereits deutlich, worum es wirklich ging: Auf den ersten 20 Seiten spielen zunächst langatmig der "westdeutsche Imperialismus", "die aggressive Politik der USA und des Bonner Staates" sowie die "kapitalistischen Machtverhältnisse" die Hauptrolle, bis dann – immer noch ideologisch gefärbt – die eigentlichen Anklagepunkte vorgebracht werden. Die Angeklagten, die zuweilen unter Drogeneinfluss gefügig gemacht wurden, mussten in der Untersuchungshaft ihre Aussagen und Geständnisse nach Diktat aufschreiben und unterzeichnen. Diese Aussagen wurden ihnen im Prozessverlauf immer wieder vorgehalten, sobald sie natürlicherweise auf die kunstvoll konstruierten Anklagepunkte reagierten und sich gegen die geballte ideologische und politische Macht im Gerichtssaal zu wehren suchten.

Der Fall Harry Seidel: So übel wie NS-Verbrecher?

Ebenfalls unter dem Vorsitz von Dr. Toeplitz wurde der Fall des ostdeutschen Radsportlers Harry Seidel verhandelt, der 1961 aus der DDR geflohen war. Grund genug, seinen zurückgebliebenen Verwandten die besondere Aufmerksamkeit der Stasi zukommen zu lassen. Bei einem Versuch, auch diese nach Westdeutschland zu holen, wurde Seidel verhaftet und 1962 zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt – mit der Begründung, Seidels Verbrechen sei "eine unmittelbare Verwirklichung der Gewaltpolitik der Bonner Ultras". Besonders aber rügte die internationale Juristen-Kommission 1963 in Genf die Gleichsetzung der versuchten Fluchthilfe mit der "Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges" laut Nürnberger Militärtribunal.

Letztlich habe das "sozialistische Recht die Aufgabe, alle Bürger im Geiste des Sozialismus zu erziehen", wie Heinrich Toeplitz einst selbst schrieb (Der Spiegel - Spezial II/1990, S. 71ff.). Nach seiner Tätigkeit als Staatssekretär im Justizministerium war Dr. Heinrich Toeplitz bis 1990 Vorsitzender des Untersuchungsausschusses der Volkskammer der DDR zur Überprüfung von »Fällen des Amtsmissbrauchs, der Korruption, der persönlichen Bereicherung und anderer Handlungen«. Als solcher ermittelte er gegen hochrangige Politbüro-Mitglieder wie Günter Mittag, den Minister für Staatssicherheit Erich Mielke, Staatsratsvorsitzenden Willi Stoph und die frühere Bildungsministerin Margot Honecker.

Grundlagen dieses Artikels sind Recherchen in den umfangreichen Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (Archivnr. 5483/65) zum Zentralvorgang "Kontrahent" sowie zum Spionageprozess gegen Hüttenrauch und Latinsky vor dem Ersten Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR im Oktober 1967. Mehr Informationen zum Thema im Sachbuch »Die Stasi weiß, was ich nicht weiß. Schädlingstätigkeit, Sabotage und Spionage im DDR-Schauprozess gegen den Hamburger Unternehmer Herbert F. Latinsky«.

FxReid Ständiger Autor Australien&Ozeanien-Reisen, © FxReid

Felix Reid - Ständiger Autor im Ressort Australien- & Ozeanien-Reisen; Freier Autor für unterhaltsame Golfsport-Beiträge; Ghostwriter ...

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