Private US-Söldnertruppen ecken nicht nur im Irak an

Söldner in Krisengebieten oft in vorderster Front - DW-World
Söldner in Krisengebieten oft in vorderster Front - DW-World
Mitarbeiter kommerzieller Sicherheitsfirmen kommen weltweit zunehmend für Menschenrechtsverletzungen in Verruf. UNO-Experten werden hellhörig.

Die jüngsten Veröffentlichungen von zahllosen militärischen US-Geheimpapieren durch „WikiLeaks“ wärmen dieser Tage in den Medien noch einmal die Greultaten der berüchtigten ehemals Blackwater genannten US-Sicherheitsfirma im Irak auf.

Blackwater, das sich inzwischen in Xe Services umbenannt hat, gehört zu jener Grauzonenarmee von Service- und Sicherheitsfirmen, die im Auftrag der US-Regierung unter anderem im Irak aktiv sind und deren Stärke im Sommer 2009 auf etwa 100.000 Mitarbeiter geschätzt wurde. Demgegenüber waren damals nur 130.000 US-Soldaten im Irak stationiert. Das Einsatzspektrum dieser Söldner reicht vom Bekochen des regulären Militärs über das Bewachen von Botschaften, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen bis hin zum Personenschutz für tatsächliche oder vermeintliche VIPs.

Nervöser und rabiater Söldner-Einsatz in vorderster Front

Die Angestellten dieser Firmen sind schlichtweg Auftragskämpfer, die oft als erste dem Kugelhagel oder Explosionen ausgesetzt sind. Im Irak-Konflikt kamen bisher etwa 1.500 Mitarbeiter privater Spezialfirmen (darunter auch Deutsche) ums Leben, fast 40.000 wurden verwundet. Sicher ist dieser Einsatz in vorderster Front auch eine Ursache für die zweite Seite des neuzeitlichen Söldnerwesens, nämlich einen Krieg besonders aufgeregt und rabiat zu führen.

Die jetzt enthüllten Irak-Geheimprotokolle des US-Militärs liefern Belege für beides. Das machte nunmehr eine Gruppe unabhängiger Menschenrechts-Experten der Vereinten Nationen hellhörig. Sie fordern jetzt auch eine stärkere Führung, Anleitung und Kontrolle privater Kampf- und Sicherheitstruppen, die von den USA in Afghanistan und anderen Konfliktgebieten unter Vertrag genommen wurden. Gleichzeitig begrüßten die UNO-Spezialisten einen aktuellen US-Bericht zur Rolle und Überwachung solcher Sicherheitsfirmen.

US-Senat setzt sich kritisch mit Praktiken von Privatarmeen auseinander

Die Ergebnisse der Untersuchung des US-Senatskomitees für private bewaffnete Einheiten stimme mit den Beobachtungen der unabhängigen Experten nach deren Besuchen in Afghanistan überein, sagte Alexander Nikitin, der Vorsitzende einer UNO-Arbeitsgruppe zum Einsatz von Söldnern. Nikitin stellte fest, dass die amerikanische Studie zahlreiche Probleme aufdeckt, die durch mangelnde Kontrolle der von der US-Regierung für den Afghanistan-Einsatz unter Vertrag genommenen privaten Militär- und Sicherheitsfirmen verursacht werden. “Besonders durch unzulängliche Bewertungs- und Auswahlmethoden beschäftigen diese Firmen Personen, die bereits früher in Menschenrechtsverletzungen involviert waren und als Angestellte solcher Unternehmen weiterhin die Menschenwürde missachten”, erklärte Nikitin.

Ehemalige Warlords heuern bei Sicherheitsfirmen an

So fand die Expertengruppe während ihrer Ortstermine in Afghanistan heraus, dass ehemalige bewaffnete Elemente – wie etwa Warlords oder andere militante Regimegegner – nicht wirksam davor zurück gehalten wurden, sich von offiziell registrierten Sicherheitsfirmen anheuern zu lassen.

Angesichts des Fehlens von systematischen Auswahl- und Ausbildungskriterien und nicht vorhandener Sanktionen für den Fall der Verletzung der Rekrutierungsmaßstäbe, verlangt die UNO-Expertengruppe, dass Regierungen nur solche privaten Service-Anbieter verpflichten, die ausreichende Kontroll- Zuverlässigkeitsmechanismen nachweisen können.

Während eines Aufenthaltes der Sicherheitsspezialisten in den USA im Juli 2009 empfahlen sie auch, dass die US-Regierung rigorose Überprüfungen vornimmt, bevor semi-militärische Privatfirmen unter Vertrag genommen werden. Neben den Enthüllungen aus dem Irak zeigen auch die gegenwärtigen Probleme in Afghanistan erneut, wie wichtig und dringlich effektive und transparente Regeln und Kontrollen jener Unternehmen sind, die Söldnerdienste in Konfliktzonen anbieten.

Selbstregulierung privater Sicherheitsfirmen hat versagt

Nikitin machte auch darauf aufmerksam, dass die Erkenntnisse aus dem Bericht des US-Senats zu wichtig seien, um sie der Selbstregulierung einzelner Sicherheitsfirmen wie Xe Services zu überlassen. Während freiwillige Auflagen der Vertragspartner stets willkommen sind, ersetzen sie nicht die staatliche Aufsicht über Aktivitäten, die im Auftrag des Staates durchgeführt werden. Auch sind dadurch laut Nikitin nicht ausreichend Maßnahmen gewährleistet, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen richten.

Im September 2010 legte die fünfköpfige UNO-Expertengruppe dem in Genf ansässigen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen den Entwurf einer Konvention zur Regulierung privater Militär- und Sicherheitsfirmen vor. „Die freiwillig auferlegten Verhaltensregeln der privaten Sicherheitsindustrie scheiterten in den vergangenen zehn Jahren im Bemühen, hohe Verantwortung und wirksame Kontrolle zu fördern“, heisst es darin. Alexander Nikitin hofft daher auf die ernsthafte Teilnahme aller Staaten, einschließlich der USA, wo zahlreiche Söldnerfirmen ihren Sitz haben, an einem Prozess, der schließlich zu international verbindlichen Richtlinien für das Handeln der Sicherheitsunternehmen führt.

Tod eines Angolaners in Heathrow zeigt Verantwortung der Wächter

Dass rechtliche Grundlagen nicht nur für Aktionen in Krisengebieten erforderlich sind, zeigte ein Vorfall am 13. Oktober 2010 auf dem Londoner Flughafen Heathrow. Dort wurde der angolanische Staatsbürger Jimmy Mubenga vor seiner Deportierung aus Großbritannien 50 Minuten lang an Bord einer Linienmaschine der British Airways von drei Wachleuten der britischen Privatfirma G4S drangsaliert bis er starb.

Jorge Bustamante, ein UNO-Berichterstatter über die Menschenrechte von Einwanderern, war besonders darüber schockiert, dass die Angestellten der Fluggesellschaft, die für den Schutz und die Sicherheit an Bord zuständig sind, trotz massiver Hilferufe nicht eingriffen. „Ich hoffe dies ist kein Beweis für wachsende Gleichgültigkeit gegenüber der Rechte von Menschen, die unter Gewahrsam der Autoritäten stehen”, sagte Bustamante. Er und die UNO-Expertengruppe für private Sicherheitsdienste begrüßten die eingeleitete Untersuchung des Falls durch die britische Regierung.

Obwohl die Mitarbeiter von G4S keine Vollzugsbeamten sind, wurden sie doch von der Regierung angeheuert, um staatliche Funktionen wahrzunehmen. Daher muss die Regierung auch dafür sorgen, dass sie den gleichen Regeln unterliegen wie staatliche Ordnungshüter, die normalerweise solche Aktionen durchführen.

Der Autor an der UNO-Mission in Sierra Leone, Foto: UNIOSIL

Christian Holger Strohmann - Mehr als 20 Jahre lang habe ich für die Vereinten Nationen (United Nations Organisation - UNO) auf allen Kontinenten als Journalist, ...

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