
- Geld sparen - private Krankenversicherung - Lucky Luke
Nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen bereits seit Jahren die Beiträge. Die privaten Krankenversicherungen haben grundsätzlich das gleiche demographische Problem wie die gesetzlichen Krankenkassen. Sie können allerdings, weil sie privatrechtlich gebunden sind, nicht Leistungskürzungen vornehmen, wie das der Gesetzgeber bei den gesetzlich Versicherten immer wieder vornimmt.
Besuch vom Versicherungsvertreter
Allerdings können die privaten Krankenkassen versuchen ihre Versicherten zu anderen Tarifen zu bewegen. Schon seit einiger Zeit wird mit dem Hinweis auf sinkende monatliche Beiträge, der Wechsel in einen Tarif mit Eigenbeteiligung propagiert. Die privaten Krankenversicherungen machen das nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern weil sie sich dadurch langfristig höhere Gewinne versprechen. Deshalb sind solche Angebot mit äußerster Vorsicht zu überdenken, und auf keinen Fall sollte man direkt beim Vertreterbesuch eine Unterschrift leisten.
Prozentuale Eigenbeteiligung
Manche der vorgeschlagenen Vertragsänderungen sehen eine prozentuale Eigenbeteiligung – will heißen den Abschied von der 100 % Absicherung der Krankheitskosten – gegen Senkung der Beiträge vor. Die Senkung der Beiträge ist eine erfreuliche Sache. Selbst wenn die gleichzeitige Senkung der Leistungen nur den ambulanten Bereich betrifft und der Versicherungsvertreter sagt, dass doch die teuren Operationen doch nach wie vor voll versichert seien, kann man von einer solchen Vertragsänderung der Krankenversicherung nur abraten. Gesunde junge Menschen können sich oft nicht vorstellen, welche Kosten auch ambulant anfallen können. Wenn man beispielsweise dreimal in der Woche zu einer Dialyse muss, kann das leicht im Monat fünfstellige Kosten verursachen. Ein prozentuale Eigenbeteiligung kann dann zum Ruin führen.
Eigenbeteiligung mit absoluter Höchstgrenze
Eine andere Variante, die allerdings nur auf den ersten Blick besser ist, bietet neben der prozentualen Eigenbeteiligung eine absolute Höchstgrenze der Eigenbeteiligung im Jahr an. Diese wird dann mit den niedrigern Beiträgen gegengerechnet. Auch wenn diese Variante mehr Sicherheit gegen den finanziellen Ruin durch Krankheit bietet als die reine prozentuale Eigenbeteiligung, fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter, ob die Höchstgrenze fest ist. Wahrscheinlich wird er sich vor einer Antwort drücken. Lesen Sie die Vertragsbedingungen, so unangenehm das ist, nach. Wahrscheinlich enthalten diese Vertragsbedingungen der privaten Krankenkasse einen Passus, dass nicht nur der Beitrag sondern auch die Höchstgrenze der Eigenbeteiligung angepasst werden kann. Genauso wie Sie nun jährlich einen Mitteilung bekommen, dass aufgrund gestiegender Kosten etc. der Beitrag der privaten Krankenversicherung nach oben angepasst werden muss, kann es nun dazu kommen, dass mit der gleichen Begründung auch die Höchstgrenze der Eigenbeteiligung angehoben wird.
Zurück in den Volltarif?
Grundsätzlich können Verträge, also auch Krankenversicherungsverträge, für die Zukunft wieder geändert werden, etwa, wenn die Sache durch die oben angesprochenen Probleme zu teuer wird. Allerdings darf die Versicherung dann bei der Vertragsänderung Risikozuschläge usw. verlangen. Die Rückkehr in den Vollversicherungstarif bei der privaten Krankenversicherung wird also deutlich teurer werden als sei man einfach dabei geblieben.
Wohin mit dem niedrigeren Beitrag?
Ganz ad absurdum werden die Angebote der privaten Krankenversicherungen dann geführt, wenn die zunächst mit schönen Grafiken vorgespiegelte kaufmännische Einsparung nicht wirklich ausgezahlt wird, sondern in eine wie auch immer geartete Kapitalanlage fließen soll (also nicht in der Tasche des Versicherten landet). Dahinter verbirgt sich dann eine Kapitallebensversicherung oder so etwas ähnliches. Fragen Sie ihren Versicherungsvertreter nach den Abschlusskosten und laufenden Kosten dieser Geldanlage (er muss sie nun gesondert ausweisen) und Sie werden erleben, dass die angebliche Ersparnis zumindest in den ersten Jahren nicht bei Ihnen sondern bei dem Versicherungsvertreter als Provision oder bei dem Konzern als Gebühren und sonstige Kosten bleibt.
