Problem Legasthenie

Rechtliche, pädagogische und therapeutische Aspekte der LRS

Lesen lernen - R. L. Knapp
Lesen lernen - R. L. Knapp
Mindestens fünf Prozent aller Schüler leiden an einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. Gesetzgeber, Schulen und Jugendämter ziehen enge Grenzen für wirksame Hilfe.

Eine klare Unterscheidung zwischen den Begriffen Legasthenie, Dyslexie, Lese-Rechtschreib-Schwäche und Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) ist nicht zu treffen. Sie alle werden verwendet, um das gleiche Problem zu benennen: Ein Kind lernt das Lesen und/oder das Schreiben nicht mit dem gleichen Erfolg wie seine Altersgenossen, bei gleicher oder höherer Intelligenz. Die Ursachen für diese Teilleistungsstörung sind vielfältig und meist nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Sicher ist: Der Misserfolg beim Erlernen der wichtigen Kulturtechniken mindert das Selbstwertgefühl und hat oft negative Auswirkungen auf die seelische Gesundheit und die Berufs- und Lebensperspektive.

Krankheit oder Behinderung oder Lernschwäche?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ordnet die Legasthenie im ICD 10 als Krankheit ein. In Deutschland gilt sie aber nicht als Krankheit, die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nicht. Unter besonderen Voraussetzungen wird die LRS als Behinderung anerkannt. Dann gilt Artikel 3 (3), Satz 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die Kultusministerkonferenz (KMK) ordnet die LRS als pädagogisches Problem ein und spricht von Schülern „mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen“. Im Beschluss vom November 2007 erklärt die KMK die Lehrer für zuständig und setzt den Rahmen, wie die Schulen mit der Störung umzugehen haben. Die konkrete Umsetzung obliegt den Bundesländern, in denen jeweils andere Bestimmungen gelten.

Der Förderung in der Schule sind Grenzen gesetzt

Den Schulen sind bei der Förderung enge Grenzen gesetzt. Noch immer sind viele Lehrer unzureichend informiert und erkennen eine Legasthenie nicht oder nicht rechtzeitig genug. Frühzeitiges Erkennen ist aber die Voraussetzung für den erfolgreichen Umgang mit der Störung, da diese sich unbehandelt schnell auf fast alle Schulfächer ausweitet. Fördermaßnahmen in Form von Binnendifferenzierung und Fördergruppen werden an manchen Schulen angeboten, bieten aber meist keine ausreichende Unterstützung. Die Unterrichtsmethode hat auf das Entstehen oder Fortdauern der Legasthenie keinen nachgewiesenen Einfluss. Generell können Lehrkräfte durch verständnisvollen Umgang mit dem Kind das Problem mildern, aber nicht beheben.

Notenschutz und Nachteilsausgleich bei Legasthenie

Die Lehrer sollten ihren pädagogischen Spielraum nutzen, sind aber an die bestehenden Erlässe der Schulbehörde und die Entscheidungen der Klassenkonferenz gebunden. Je nach Bundesland verschieden kann die Schule einem Schüler aufgrund eines anerkannten Gutachtens eine Behinderung zugestehen. Dann kann Notenschutz und/oder Nachteilsausgleich gewährt werden. Notenschutz bedeutet, dass von der üblichen Bewertung abgewichen wird. Der Lehrer gewichtet mündliche Leistungen stärker als schriftliche; auch ein zeitlich befristeter Verzicht auf Bewertung der Rechtschreibleistung ist möglich. Nachteilsausgleich bedeutet: Der Schüler bekommt für schriftliche Arbeiten mehr Zeit, darf Hilfsmittel verwenden, bekommt andere Aufgaben als der Rest der Klasse, seine Leistung wird „pädagogisch“ gewertet.

Eingliederungshilfe nach SGB VIII § 35a

Von LRS betroffene Schüler leiden unter ihren Misserfolgen und werden seitens ihrer Lehrer, Eltern, Mitschüler oft als dumm oder faul eingestuft. Sie übernehmen diese negativen Zuschreibungen. Ihr Selbstwertgefühl sinkt, die Motivation nimmt ab, Blockaden bis zur Lernverweigerung führen in einen Teufelskreis, aus dem nur professionelle therapeutische Hilfe wieder heraushelfen kann. Eine solche lang dauernde Therapiemaßnahme ist teuer. Nach Sozialgesetzbuch VIII, § 35a haben Kinder und Jugendliche, die von Behinderung bedroht sind, einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe, also auch auf Kostenübernahme einer ambulanten Legasthenie-Therapie. Das Gesetz zieht allerdings enge Grenzen für eine Bewilligung: Die seelische Gesundheit muss mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom für das Alter typischen Zustand abweichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft muss beeinträchtigt sein oder eine solche Beeinträchtigung muss zu erwarten sein. Anlaufstelle für die Beantragung von Eingliederungshilfe ist das zuständige Jugendamt.

Ist Legasthenie heilbar?

Je früher das Problem erkannt und behandelt wird, desto größer sind die Chancen, es in den Griff zu bekommen. Die Einzeltherapie bei einer qualifizierten Fachkraft gründet auf der therapeutischen Beziehung zum Kind, unter Einbeziehung seiner Kontaktpersonen. Die Therapie setzt beim individuellen Entwicklungsstand des Kindes ein. Die Therapeuten stützen und ermutigen und stellen Aufgaben, die bewältigt werden können. Dabei sollte die Lesestörung Vorrang haben, denn nur wer lesen kann, kann an der Gesellschaft teilhaben. Die Rechtschreibstörung lässt sich meist nur bessern, nicht ganz beheben. Die Kinder lernen in der Therapie, zu ihrem Problem zu stehen und geeignete Hilfsmittel zu nutzen. Fachkompetente zertifizierte Therapeuten und weiterführende Informationen finden Eltern über den Bundesverband Legasthenie und die entsprechenden Landesverbände.

Mit der Dyslalie (Aussprache- oder Artikulationsstörung) beschäftigt sich ein anderer Suite101-Artikel.

Bitte beachten Sie, dass ein Suite101-Artikel fachliche Auskünfte, zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt, nicht ersetzen kann.

Ruth Lisa Knapp, Ruth Lisa Knapp

Ruth Lisa Knapp - Nach dem Studium der Germanistik, Anglistik und Philosophie war ich als Lehrerin im In- und Ausland tätig, später als ...

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