Problem Mietnomaden – Schutzmaßnahmen und juristische Hilfe

Vermüllte Spüle - durch Mietnomaden - Gerald Henseler, Pixelio
Vermüllte Spüle - durch Mietnomaden - Gerald Henseler, Pixelio
Die Zahl der Vermieter, die einem Mietnomaden aufgesessen sind, steigt stetig. Wie kann man Mietnomaden im Vorfeld erkennen, um sich zu schützen?

Als Mietnomade wird eine Person verstanden, die eine – in der Regel teure und gut ausgestattete, moderne – Wohnung anmietet mit der Absicht, hierfür niemals Miete zahlen zu wollen. Vielfach wird die ehemals frisch renovierte, saubere Wohnung auch noch mit starken Schäden an Tapeten und Bodenbelägen und/oder total vermüllt zurückgelassen – insbesondere, nachdem der geprellte Vermieter eine Räumungsklage bei Gericht eingereicht hat. In manchen Fällen ziehen Mietnomaden auch in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aus.

Täuschung des Vermieters durch einen Mietnomaden

Entgegen der in der Bevölkerung immer noch viel verbreiteten Ansicht, dass es sich bei Mietnomaden in der Mehrzahl um Hartz IV- oder ALG I-Empfänger handelt, stehen sie vielfach in einem noch nicht einmal schlecht bezahlten Arbeitsverhältnis, sodass die monatliche Zahlung der Miete eigentlich kein finanzielles Problem darstellt. Häufig lassen sich die Vermieter vom Äußeren und den Angaben des potentiellen Mieters täuschen. Beim Besichtigungsgespräch geben Mietnomaden meist einen akademischen, hoch angesehenen Beruf wie Arzt, Anwalt oder Betriebswirt an – ob dies immer der Wahrheit entspricht, sei dahin gestellt.

Um den Vermieter über die wahren Absichten zu täuschen, käme es einem Mietnomaden niemals in den Sinn, in gepflegter Freizeitkleidung zu einem Besichtigungs- oder Anmietungstermin zu gehen. Vielmehr legen sie sehr viel Wert auf reine Äußerlichkeiten und tragen dementsprechend Anzug mit Krawatte beziehungsweise Kostüm, da Mietnomaden wissen, dass sich viele Menschen, und nicht nur Vermieter, von reinen Äußerlichkeiten blenden lassen. Meist fahren die Mietnomaden auch recht neue Limousinen der gehobenen Mittelklasse (zum Beispiel BMW, Mercedes, Audi).

Was kann der Vermieter tun, um einen Mietnomaden im Vorfeld zu erkennen?

Normalerweise gilt bei Abschluss eines Mietvertrages das Prinzip „Vertrauen gegen Vertrauen“, aber aufgrund der in den letzten Jahren stark erhöhten Fallzahlen beim Mietnomadentum empfehlen Mieterverbände und Wohnungsbaugesellschaften wie etwa Haus & Grund, sich vorab bei der Schufa oder Creditreform genauer über den potentiellen neuen Mieter zu erkundigen. Wenn bereits bei früheren Vermietern Mietschulden aufgelaufen sind, so ist dies in jedem Fall bei der Schufa oder Creditreform vermerkt. Bei beiden Institutionen sind nicht nur um Angaben zur Bonität eines Mieters gespeichert, sondern auch Informationen zu dessen Zahlungsmoral.

Wichtig ist zudem, sich zu vergewissern, dass Heinz Mustermann, der sich die Wohnung ansieht, auch tatsächlich Heinz Mustermann ist. Eine Reihe von Mietnomaden gibt gefälschte persönliche Daten an, um hinterher für ihr merkwürdiges Gebahren nicht belangt werden zu können. Unter demda.de soll eine Schwarze Liste von Personen existieren, die bereits als Mietnomaden bekannt sind. Aus datenschutzrechtlichen und formaljuristischen Gründen halten viele Nutzer eines Online-Forums, die sich auf den Beitrag in der Sat1-Sendung „Akte 2009“ vom 1. Dezember 2009 zum Thema Mietnomaden bezogen haben, diese Liste jedoch für bedenklich.

Manche Immobiliengesellschaften wie etwa Claudia Helmchen Immobilien mit Sitz in Essen, werben explizit mit dem Service, Vermieter vor Mietnomaden zu schützen.

Schäden durch Mietnomaden in Zahlen

André Stücke, Generalsekretär von Haus & Grund, schätzt, dass ein Mietnomade beim Vermieter einen Schaden von ca. 30.000 Euro anrichtet – durch Mietausfall sowie entstehende Anwalts- und Gerichtskosten. Hinzu kommen häufig die horrenden Kosten, die für eine Renovierung der Wohnung notwendig werden, wenn ein Mietnomade diese auch noch verwüstet und/oder vermüllt hat.

Gesetzlicher Schutz von Vermietern vor Mietnomaden derzeit eher dürftig

Auch wenn das Mietrecht generell Gesetze zum Schutz sowohl von Vermietern als auch von Mietern vorsieht, so ist es jedoch für betroffene Vermieter schwierig, den Mietnomaden aus der Wohnung zu bekommen. Wenn diese nicht gerade bei Nacht und Nebel ausziehen und ein totales Chaos zurücklassen, so ist es selbst schwierig, Mietnomaden mittels einer Räumungsklage aus der Wohnung zu bekommen. Der Gesetzgeber sieht unter anderem vor, dass die einmonatige Frist für die Räumung der Wohnung erst mit dem Tag zu laufen beginnt, an dem dem Mieter das Klageschreiben zugeht. Erhält er das Schreiben beispielsweise am 2. Februar 2011, so muss er die Wohnung erst bis zum 2. März 2011 geräumt haben.

Da bei Gericht vor Niederschrift einer Räumungsklage erst alles seinen bürokratischen Gang geht, dauert es ohnehin bis zu mehreren Monaten, bis überhaupt ein Schriftsatz erstellt und dem Mietnomaden übersandt wird. In der Zeit bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als den ungeliebten Mieter zu dulden und auf etwaige Mietzahlungen zu verzichten.

Um Vermieter besser vor Mietnomaden zu schützen, die insbesondere durch die Massenmedien ins öffentliche Bewusstsein gelangt sind (zum Beispiel Akte 2009 vom 1. Dezember 2009, Spiegel TV vom 14. April 2009), plant die schwarz-gelbe Bundesregierung entsprechende Gesetzesänderungen. Wann und in welcher Form diese umgesetzt werden, ist jedoch noch offen.

Bitte beachten Sie, dass Suite101-Artikel generell keinen Rat durch einen Anwalt oder Juristen ersetzen können.

Quellen u.a.:

  • Berliner Morgenpost vom 27.01.2010
  • n-tv.de/ratgeber vom 11.01.2010
  • Akte 2009 vom 01.12.2009
  • Spiegel TV vom 14.04.2009

Bildnachweise:

  • Vermüllte Spüle: © Gerald Henseler, Pixelio.de
  • Mietvertrag: © Udo Domnick, Pixelio.de
  • Bücherregal mit Zimmerpflanze: © Maja Dumat, Pixelio.de
Alexandra Döll, Autorin, Marina Hong, Düsseldorf

Alexandra Döll - Persönliche Daten: geboren 1974 in Essen, wohnhaft ebendaFamilienstand: ledig, keine KinderAbitur 1993, anschließend ...

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