Im Jahr 1290 trat die Herforder Äbtissin Irmgard von Wittgenstein eine Rundreise zu den verstreut liegenden Besitzungen ihres Klosters an. Auffällig ist die weite räumliche Distanz, die zwischen einzelnen Hufen und dem Oberhof liegen konnten. So lag eine Hufe der Lienener Villikation in der Bauerschaft Hardensetten (Bad Laer), eine Hufe des Ostenfelder Oberhofes sogar in „Heddinchuson“ (Hiddenhausen bei Herford). Die entferntesten Güter des Klosters überhaupt lagen am Rhein und im Sauerland (Darpe, S. 117 u. 122-127). Somit diente dieses Villikationssystem, das damals die meisten großen Grundherren betrieben, in einer Zeit begrenzter Mobilität und Kommunkationsmöglichkeiten der besseren Verwaltung, da die Hufenbauern ihre Abgaben dem Besitzer des Oberhofes, dem „Villicus“ (später zumeist Schulte oder Meier genannt) abzugeben hatten. Letzter wiederum lieferte einen festgelegten Betrag an das Kloster (Rösener, Villikation, Sp. 1694f.; Rösener, Grundherrschaft, S. 9-41).
Der lokale Adel hat Interesse am Amt des „Villicus“
Mit der Zeit fanden die örtlichen Adeligen Interesse an dem Amt des „Villicus“, ließ sich doch aus der Differenz zwischen den Abgaben an das Kloster und den Einnahmen von den abhängigen Hufenbauern ein lukrativer Gewinn erzielen. Zudem betrachteten diese von der Äbtissin belehnten Verwalter ihre Besitzungen zunehmend als erbliches Eigentum (in diesem Fall: Pohl, S. 92f. u. 106-108). In diesem Kontext ist die oben angeführte Rundreise der Herforder Äbtissin zu verstehen. Nur durch stetige persönliche Präsenz und das individuelle beharrliche Einfordern bestehender Rechte konnte sie in einer rechtlich unsicheren Zeit wie dem Mittelalter ihre Ansprüche geltend machen (Stollberg-Rilinger, S. 9). Weil die Rundreise aber, wie es im Eingang der Beschreibung heißt, schon lang nicht mehr durchgeführt worden war (zuletzt 1219, Darpe, S. 38, Anm. c), kam es im Oktober 1290 zu zahlreichen Problemen.
Problematische Rundreise
So war nichts auf dem Herforder Oberhof in Lengerich vorbereitet, als die Äbtissin nebst Gefolge dort eintraf. Auch der Verwalter Lambert Budde war nicht zugegen. So musste der Tross beim Lengericher Pfarrer namens Wilhelm versorgt und für die Nacht untergebracht werden. Der Lienener Verwalter, Alrad von Veys, empfing die hohe Dame hingegen sehr großzügig. Doch als sie auf ihrem Ostenfelder Oberhof (vermutlich der Schultenhof, heute Eggert (Spannhoff, S. 17 u. 26), ankam, war der Verwalter Johannes von Rheine nicht anwesend und der Äbtissin wurden Herberge und Bewirtung verweigert. Sie zog weiter nach Iburg, wo sie Gericht hielt und den Verwalter von Lengerich vorlud, der nur durch demütige Unterwerfung und die Entschuldigung, er habe Dienste für den Tecklenburger Grafen leisten müssen, erneut mit seinem Hof belehnt wurde. Der Ostenfelder Verwalter Johannes von Rheine aber musste der Äbtissin sogar reumütig bis nach Herford folgen. Dort beschwor er, ebenfalls verhindert gewesen zu sein, und konnte nur durch den guten Leumund seiner Verwandten sein Amt behalten. Ob die Aussagen der Verwalter der Wahrheit entsprachen, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Verbürgt ist nur, dass die Herforder Äbtissin mit einem Gefolge reiste, das sage und schreibe 105 Pferde benötigte (WUB IV, Nr. 2104; deutsche Übersetzung: Quellen, S. 384). Ein triftiger Grund für die Verwalter, sich ihrer Herbergspflicht zu entziehen!
Quellen und Literatur
- Einkünfte- und Lehns-Register der Fürstabtei Herford sowie Heberollen des Stifts auf dem Berge bei Herford, bearb. v. Franz Darpe, Münster 1892 (Darpe).
- Rösener, Werner, Artikel: Villikation, in: Lexikon des Mittelalters, 10 Bde., Stuttgart 1977-1999, Bd. 8, Sp. 1694f (Rösener, Villikation).
- Rösener, Werner, Grundherrschaft und Bauerntum im hochmittelalterlichen Westfalen, in: Westfälische Zeitschrift 139 (1989), S. 9-41 (Rösener, Grundherrschaft).
- Pohl, Meinhard, Ministerialität und Landesherrschaft. Untersuchungen zur Bedeutung der sozialen Mobilität für die Entwicklung des Territorialstaates am Beispiel der misslungenen Herrschaftsbildung der Reichsabtei Herford, Dissertation FU Berlin 1979 (Pohl).
- Stollberg-Rilinger, Barbara, Politisch-soziale Praxis und symbolische Kultur der landständischen Verfassungen im westfälischen Raum, in: Westfälische Forschungen 53 (2003), S. 1-11.
- Spannhoff, Christof, 1609-2009. 400 Jahre Grenze zwischen Ostenfelde und Lienen, Norderstedt 2008 (Spannhoff)
- Westfälisches Urkundenbuch, Bd. IV (WUB IV).
- Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter, gesammelt u. hrsg. v. Günther Franz, Darmstadt 1967 (Quellen).
