
- Jetzt reicht's - Thorben Wengert/pixelio.de
Es schien alles so einfach im Vorfeld des offiziellen Starts des im Vorfeld heftig diskutierten Bilderdienstes "Street View" von Google. Einfach Widerspruch einlegen - dies konnte online geschehen oder per konventioneller Briefpost - dann würde das Eigenheim oder die Wohnung von den eifrigen Google-Fotografen zwar mit abgelichtet, im Nachhinein jedoch durch Verpixelung unkenntlich gemacht werden.
Theorie und Praxis - seit jeher zwei verschiedene Paar Schuhe - auch im Falle von "Google Street View"
Was so einfach klingt, wurde auch vielfach genau so umgesetzt. Allerdings häuft sich nun, nach dem offiziellen Deutschlandstart des Bilderservices, die Kritik von Bürgern, deren Anträge scheinbar nicht korrekt bearbeitet worden sind. Wie der WDR berichtet, sahen sich die Verbraucherzentralen und der Hausbesitzer-Verband Haus und Grund mit zahlreichen Beschwerden konfrontiert. In diesen Fällen waren die Häuser und Grundstücke der Betroffenen nicht wie durch den Antrag eigentlich zugesichert unkenntlich gemacht worden.
Was kann man tun, was sagt Google, was die Verbraucherschützer?
Sowohl der Hausbesitzer-Verband als auch die Verbraucherzentralen sind sich einig: die betroffenen Bürger sollten sich direkt an die Internetfirma Google wenden und deren Verpixelungs-Versäumnis anmahnen. Aber was sagt Google dazu? Die deutsche Dependance der Firma mit Sitz in Hamburg gelobt zwar (Nach-)Besserung, weist aber Vorwürfe der Fahrlässigkeit oder Absicht zurück.
Wohl dem, der eine schöne Handschrift hat - die Crux mit den schriftlichen Anträgen
Natürlich sitzen bei Google auch nur Mitarbeiter, aber selbst Maschinen haben mit mancher Handschrift ihre liebe Not. Und so sei aus einer Hausnummer 1b schon mal eine Nummer 16 geworden - womit das gewünschte Haus natürlich uneingeschränkt sichtbar bleibt. Ob der Bewohner der Nummer 16 indes sein verpixeltes Eigenheim überhaupt bemerkt, liegt am Interesse desjenigen an der ganzen "Street View"-Diskussion.
Auch bei den Online-Anträgen lauert der Fehlerteufel an jeder Ecke
Wenn man einen Online-Antrag gestellt hat, fällt natürlich das Problem der Lesbarkeit nicht ins Gewicht. Dafür jenes der Genauigkeit. Durch Setzen eines roten Pins auf dem entsprechenden Haus wird dieses markiert. Wird dieser Pin nicht genau gesetzt, schlägt der Fehlerteufel auch hier gnadenlos zu. Stellt sich nur die Frage, warum man es hierbei nicht bei der - eigentlich doch ausreichenden - exakten Anschrift belassen hat.
Was sollte der Einzelne nun konkret tun?
Google hat sich mit der Bitte an alle Betroffenen gewendet, das eigene Haus bei "Street View" erneut zu suchen und mittels des am unteren, rechten Rand erscheinenden Buttons "Ein Problem melden" einen weiteren Antrag auf Unkenntlichmachung des Gebäudes zu stellen. Zudem hat, wie der WDR berichtete, der Hausbesitzer-Verband "Haus und Grund" ein Musterschreiben ins Netz gestellt, mittels dessen ebenso Widerspruch eingelegt werden kann.
Wie lange bleibt das Eigenheim noch sichtbar?
Ein Sprecher von Google legte sich hierbei zwar nicht genau fest, gab allerdings bekannt, dass das Personal aufgestockt wurde, so dass eine Bearbeitung der jeweiligen Anträge innerhalb einiger Stunden in aller Regel gewährleistet sein dürfte, allerdings könne sich der Vorgang in Einzelfällen auf ein bis zwei Tage ausdehnen.
Bildnachweis: © Thorben Wengert / Pixelio.de
